3.371 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 59

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Mikael Witthuhn
Rechtsanwalt Mikael Witthuhn
Witthuhn & Witthuhn, Rissener Straße 11, 22880 Wedel 6702.0448304966 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Mikael Witthuhn im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Müller-Metge
Rechtsanwalt Florian Müller-Metge
Kanzlei Florian Müller-Metge, Lange Str. 54, 70174 Stuttgart 6930.4645197271 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Florian Müller-Metge
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Boelke
Rechtsanwalt Sven Boelke
BOELKE - Rechtsanwälte, Im Immenthal 39, 53819 Neunkirchen-Seelscheid 6704.1134596629 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Boelke im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(20.07.2020) Herr Boelke hat mich sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt MMag. Daniel Köhle
Rechtsanwalt MMag. Daniel Köhle
RA MMag. Daniel Köhle, Dr.-Glatz-Straße 6, 6020 Innsbruck, Österreich 7160.6553268168 km
Kompetent! Lösungsorientiert! Empathisch!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt MMag. Daniel Köhle
aus 8 Bewertungen Im Zuge der Veräußerung unserer Liegenschaft haben wir uns an MMag Köhle gewandt. Durch seine fachlich kompetenten … (31.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmadel
sehr gut
Kanzlei Schmadel, Hohenzollernstr. 114, 66117 Saarbrücken 6766.1866047974 km
Besser Recht bekommen, als nur Recht haben.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schmadel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 46 Bewertungen Nach knapp 2 Jahren seit Einreichung der Klage war das Urteil ein voller Erfolg. Das Jobcenter bescheidet neu und … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Mogk
sehr gut
Kanzlei Stefan Mogk, Elsässer Str. 39, 46045 Oberhausen 6641.1442881014 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Mogk gerne zur Verfügung
aus 118 Bewertungen Ich habe die Unterstützung von Herrn Dr. Mog schon zumk zweiten Mal in Anspruch nehmen dürfen. Auch diesmal war es … (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Seitz
Rechtsanwältin Isabelle Seitz
Wittmer & Seitz, Alte Landstr. 20a, 85521 Ottobrunn 7127.8815284832 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Isabelle Seitz
(10.06.2024) Freundlich kompetent und,ehrliche klare Einschätzung der Situation. Absolut zu empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Otte
sehr gut
Kanzlei von Appen und Partner, Holtenauer Straße 154, 24105 Kiel 6686.5213884408 km
Wer nicht kämpft, hat schon verloren - getreu nach diesem Motto stehe ich Ihnen zur Seite!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Otte
aus 56 Bewertungen Wir wurden umfassend und gut beraten und konnten dank der Beratung einen Teil der Nachforderung aus unser … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Rodi
Rechtsanwalt Philipp Rodi
Kanzlei Philipp Rodi, Ulanenplatz 2, 63452 Hanau 6840.2078909732 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Rodi - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Sehr zu empfehlen, Sachlich und Aufmerksam war Herr RA. Rosi. Gerne wieder. (21.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uli Zinser
sehr gut
Rechtsanwalt Uli Zinser
Kanzlei Zinser, Bahnhofstraße 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Uli Zinser vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Es war an und für sich eine "kleine" Erbrechtssache weshalb ich mich an Herrn Zinser wandte. Aber von A bis … (25.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz
Schardey & Partner Rechtsanwälte, Homberger Str. 31, 47441 Moers 6628.515980948 km
"Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus !"
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 44 Bewertungen Herr Lorenz hat mich in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit meinem Arbeitgeber prima vertreten. Er war … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Kästner-Wolff
sehr gut
Kanzlei Barbara Kästner - Wolff, Lange Herzogstraße 61/62, 38300 Wolfenbüttel 6826.6309996007 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Barbara Kästner-Wolff
aus 14 Bewertungen Erste Beratung sehr freundlich... geht auf die Sorgen ein und bemüht sich ... das ganze Team sehr nett . (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Köhler
Rechtsanwalt Andreas Köhler
Kanzlei Andreas Köhler, Hauptstr. 251, 51465 Bergisch Gladbach 6683.2347608416 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Köhler
aus 6 Bewertungen alles tiptop.. schneller unkomplizierter Kontakt top Sachverstand (31.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Gerrit Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Gerrit Müller
DR. LINDEMANN ▣ DR. MÜLLER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE, Oppenhoffallee 46, 52066 Aachen 6630.7512048986 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Gerrit Müller vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 243 Bewertungen Meine Erfahrung mit Herrn Dr. jur. Gerrit Müller war ausgezeichnet. Er hat sich wirklich sehr gut um meinen Fall … (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Pommerening
Rechtsanwalt Michael Pommerening
Rechtsanwaltskanzlei Pommerening & Breitenbach, Schloßstr. 6, 22041 Hamburg 6723.1084668965 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Pommerening ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 9 Bewertungen Ra. Pommerening hat mich ruhig, freundlich und gut verständlich beraten. Er steht mir mit seiner geduldigen … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina J. Lepper
Kanzlei Christina J.Lepper, Hauptstr 10, 91083 Baiersdorf 6997.1023468211 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina J. Lepper ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Remmers
Rechtsanwältin Katja Remmers
Kanzlei Körner Rechtsanwälte und Notar, Schilderstr. 56, 38640 Goslar 6834.1333240846 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Remmers vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Fischer
Rechtsanwalt Daniel Fischer
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1641992019 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Daniel Fischer für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Herr Fischer hat uns in einem nicht unerheblichen Versicherungsvertrag gegen eine Versicherungsgesellschaft vertreten. … (20.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sanem Arican
sehr gut
Kanzlei Sanem Arican, Steinberger Str. 1, 50733 Köln 6673.6262736068 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Sanem Arican
aus 24 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der anwaltlichen Vertretung, die ich durch Rechtsanwältin Frau Arican erhalten habe. … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Klische
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Klische
Kanzlei Jens Klische, Kurhausstr. 16, 36433 Bad Salzungen 6883.1805590638 km
Das Mandat ist erst dann erfolgreich beendet, wenn der Gegner das Urteil erfüllt hat.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Klische vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 62 Bewertungen Sehr schnelle Terminvergabe, kompetente und verständliche Beratung sowie ein sehr freundliches und nettes Auftreten … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Ays
Rechtsanwaltskanzlei Johannes Ays, Richard-Wagner-Str. 8, 85283 Wolnzach 7095.4634527098 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Johannes Ays
(04.12.2019) Herr Ays war für mich und meine Mandanten bereits mehrfach im Bereich Forderungseinzug, Vertragserstellung und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Göcken
Kanzlei Göcken, Rochusstr. 44, 40479 Düsseldorf 6649.3145924424 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Katharina Göcken
Profil-Bild Rechtsanwalt Rico Brauer
sehr gut
Kanzlei Rico Brauer, Beusterstr. 1b, 16348 Wandlitz 6964.3513706437 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Rico Brauer
aus 13 Bewertungen Angebliches Parken auf dem Gehweg (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Schiffmacher
Rechtsanwalt Holger Schiffmacher
Kanzlei Holger Schiffmacher, Marktplatz 2, 30982 Pattensen 6775.1188561295 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Schiffmacher bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Sehr vertrauensvolle und kompetente Betreuung, sehr netter Rechtsanwalt! war immer erreichbar. (25.02.2019)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.