3.420 Anwälte für Renovierungspflicht | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Struck
sehr gut
Rechtsanwalt Georg Struck
Rechtsanwälte Struck, Kaiserstr. 61, 44135 Dortmund 6677.2988308796 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Struck unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Renovierungspflicht
aus 14 Bewertungen Herr Struck hat mich gut beraten. (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Neuhauser
Rechtsanwältin Mareike Neuhauser
Kanzlei Mareike Neuhauser, Kantstr. 33, 63755 Alzenau 6853.1099246581 km
Fachanwältin Steuerrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Renovierungspflicht beantwortet Frau Rechtsanwältin Mareike Neuhauser
(17.04.2018) Frau Neuhauser ist sehr sehr nett und hat mir am Telefon sehr weitergeholfen. Ich würde Frau Neuhauser jederzeit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Ehrich
Rechtsanwaltskanzlei Volker Ehrich, Benrader Str. 28, 47918 Tönisvorst 6627.1193090587 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Ehrich bietet Rat und Unterstützung im Bereich Renovierungspflicht
Profil-Bild Rechtsanwalt Tillmann Hettinger
Kanzlei Hettinger, L11 20-22, 68161 Mannheim 6847.2088719406 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tillmann Hettinger bietet im Bereich Renovierungspflicht Rechtsberatung und Vertretung
(24.10.2023) Bei einer Dachsanierung hat eine Mannheimer Dachdeckerfirma die Dachfenster bei uns Zuhause eingebaut. Als es geregnet …
Profil-Bild Rechtsanwältin Saskia Holtz-Erhart
sehr gut
Rechtsanwältin Saskia Holtz-Erhart
Walber, Holtz & Partner GbR, Yorckstraße 1, 47800 Krefeld 6631.643208597 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Saskia Holtz-Erhart bietet im Bereich Renovierungspflicht Rechtsberatung und Vertretung
aus 18 Bewertungen Frau Holtz-Erhart hat mich sehr eingehend, verständlich, absolut professionell aber auch empathisch beraten und auch … (30.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rotraut Hermann
Rotraut Hermann, Rotlintstr 70, 60316 Frankfurt am Main 6826.0450056767 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Anwaltshaftung • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Renovierungspflicht bietet Frau Rechtsanwältin Rotraut Hermann
aus 5 Bewertungen Einfach sehr gut (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Giovanni Stefano Avon
Rechtsanwalt Dr. Giovanni Stefano Avon
STUDIO LEGALE AVVOCATO AVON, Viale Libertà, 64/1, Venedig, Italien 7332.750795838 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Renovierungspflicht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Giovanni Stefano Avon
(16.01.2024) Herr Avon hat unserer Familie nach einem schweren Verkehrsunfall sehr geholfen, sich um alles gekümmert und gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kemal Karaman
sehr gut
Rechtsanwalt Kemal Karaman
KANZLEI KARAMAN, Lenzhalde 68, 70192 Stuttgart 6929.0226494275 km
"Dem Mandanten/der Mandantin das Gefühl zu geben, hier bin ich genau richtig, hier werde ich ernst genommen und hier wird mein Problem engagiert und professionell gelöst "
Fachanwalt Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kemal Karaman - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Renovierungspflicht
aus 26 Bewertungen Ich möchte mich für die Arbeit und Unterstützung bei meinem arbeitsrechtlichen Fall bei Herrn Karaman recht herzlich … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Wehrmann LL.M.
Rechtsanwalt Volker Wehrmann LL.M.
Jäkel & Wehrmann, Rechtsanwälte, Sophienstraße 29, 60487 Frankfurt am Main 6823.457539037 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Renovierungspflicht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Volker Wehrmann LL.M.
(04.06.2021) Alles gut erklärt und ich bin zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Hugenschmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Hugenschmidt
Kanzlei im Rebland, Eisenbahnstr. 7, 79418 Schliengen 6885.2171459132 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Renovierungspflicht bietet Herr Rechtsanwalt Jens Hugenschmidt
aus 93 Bewertungen Herr Hugenschmidt ist kompetent, gewissenhaft und sehr nett. (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anka Maurer
Kanzlei Anka Maurer, Hauptstr. 3a, 56637 Plaidt 6730.7428756867 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Anka Maurer – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Renovierungspflicht
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Sauerwald
Rechtsanwalt Bernd Sauerwald
Rechtsanwälte Sauerwald + Heyn, Schöne Allee 8, 99867 Gotha 6904.9062685239 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Bernd Sauerwald für Rechtsfragen rund um den Bereich Renovierungspflicht
aus 6 Bewertungen war sehr ausführlich, hilfreich, auch Anregungen/Empfehlungen für weitere Schritte wurden gegeben, kann den Anwalt … (24.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Renovierungspflicht

Fragen und Antworten

  • Renovierungspflicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Renovierungspflicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Renovierungspflicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Renovierungspflicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Renovierungspflicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Das Wort Renovierungspflicht fällt häufig in Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen im Rahmen von Mietverhältnissen. Nahezu jeder Mietvertrag enthält dabei Klauseln zur Renovierungspflicht. In der Regel übertragen sie die Pflicht zur Renovierung dem Mieter, obwohl laut Mietrecht die Instandhaltung der Mietsache eigentlich dem Vermieter obliegt. Per Vertrag lässt sich von dieser gesetzlichen Regelung jedoch abweichen. Grund für den häufigen Gebrauch dieser Möglichkeit ist, dass der Vermieter die Renovierungskosten nicht in die Miete einkalkulieren muss. Das hat in der Regel niedrigere Mietkosten für den Mieter zur Folge. Daneben sind in engen Grenzen auch Kleinreparaturen auf den Mieter per Vertrag übertragbar. Besenrein meint nur das Kehren der Räume und Entfernen grober Verschmutzungen. Renovierung ist strikt von einer Modernisierung zu unterscheiden. Im Übrigen besteht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen Wohnraummietvertrag und Gewerbemietvertrag hinsichtlich der Renovierungspflicht. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) stellt immer öfter fest, dass es keine Gründe gibt, Gewerberäume anders als Mietwohnungen zu behandeln.

Renovierungsklauseln unterliegen als AGB besonderer Kontrolle

Häufig stellen sich Mietvertragsklauseln zur Renovierungspflicht nach gerichtlicher Prüfung als unwirksam heraus. Das liegt insbesondere an den meist bei der Vermietung verwendeten Formularverträgen. Denn die darin enthaltenen vorformulierten Klauseln, die für eine vielfache Verwendung vorgesehen sind, gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB unterwirft das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wiederum einer umfangreichen Kontrolle, um Benachteiligungen des Vertragspartners auszuschließen. An dieser AGB-Kontrolle nach dem BGB scheitern die Formularklauseln jedoch häufig.

Renovierungspflicht entfällt bei unwirksamer Klausel ersatzlos

Stellt sich eine Renovierungsklausel als unwirksam heraus, entfällt die Renovierungspflicht des Mieters. Der Vermieter kann deswegen jedoch keine Mieterhöhung verlangen. Ebenso kann der Vermieter den Mieter nicht zu einer Vertragsänderung zwingen oder die Mietkaution einbehalten. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt im Übrigen die gesetzliche Regelung, die meist mieterfreundlicher ausfällt.

Häufige Fälle unwirksamer Klauseln

Die Renovierungspflicht scheitert oft daran, dass die ihr zugrunde liegenden Regelungen zu starr sind oder zu weit gehen, etwa indem sie zu einem besseren Zustand der Mietsache als vor der Anmietung, führen würden. Denn die Renovierung soll lediglich wieder zu einem vermietbaren Zustand führen. Die normale Abnutzung muss der Vermieter daher hinnehmen. Schließlich erhält er dafür auch die Miete.

Handwerkerklausel und Eigenleistung

Das betrifft zum einen Handwerkerklauseln. Eine Renovierungspflicht unter ausschließlichem Einsatz von Profis ist unwirksam und nicht zu befolgen. Der Mieter kann die Schönheitsreparaturen daher in Eigenleistung erbringen. Die fehlende Notwendigkeit, Handwerker mit den Arbeiten zu beauftragen, schafft gerade bei der Endrenovierung Kostenvorteile. Da der folgende Umzug in dieser Zeit ohnehin weitere Kosten verursacht, kommt das vielen nicht ungelegen.

Farbwahlklausel und Streichen

Eine Renovierungspflicht entfällt zudem, wenn eine Klausel das Streichen beim Auszug in einer bestimmten Farbe verlangt. Lediglich eine helle, neutrale Farbe darf der Vermieter verlangen. Aus diesem Grund sind auch Regelungen, die das Weißen der Wohnung verlangen, unwirksam.

Genauso wenig darf ein Vermieter einen Außenanstrich verlangen. Der Mieter muss deshalb z. B. den Balkon, die Fensterrahmen von außen bzw. Außentüren oder gar im Treppenhaus nicht streichen. Hingegen ist es zulässig, das Streichen bzw. Renovieren von Gegenständen, die etwa zur Heizung gehören, von Bad, Dusche und mitvermieteter Einbauküche zu verlangen.

Starre Fristen und Renovierungsbedürfnis

Die Renovierungspflicht ist des Weiteren nicht gegeben, wenn das Renovieren nach starren Fristvorgaben oder willkürlich erfolgen muss. Denn die Renovierungspflicht ist vom Zustand der Wohnung abhängig. Richtet sie sich nach fest bestimmten Zeitabständen, sind entsprechende Klauseln unwirksam. Selbst wenn sie wirksam sind, kann eine beim Auszug verlangte Renovierungspflicht entfallen, wenn die Wohnung bzw. die Räume wegen der zuvor erfolgten Renovierung keinen renovierungsbedürftigen Zustand aufweisen.

Aufgrund der Vielzahl weiterer möglicher Formulierungen im Mietvertrag hinsichtlich der Renovierungspflicht, bei denen mitunter nur ein Wort über wirksam oder unwirksam entscheidet, empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Denn sonst droht bei nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen wegen irrtümlich angenommener Unwirksamkeit neben dem rechtmäßigen Einbehalt der Kaution durch den Vermieter auch eine Klage auf Schadenersatz. Auf der anderen Seite kann aber bei trotz unwirksamer Regelungen zur Renovierungspflicht erfolgten Schönheitsreparaturen auch ein Ersatzanspruch gegen den Vermieter möglich sein.

(GUE)

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