176 Anwälte für Staatshaftung | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Matern
sehr gut
Rechtsanwalt Rudolf Matern
Rechtsanwalt Rudolf Matern, Parkstr. 1, 61118 Bad Vilbel 6825.9622148048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Rudolf Matern - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Staatshaftung
aus 30 Bewertungen Souverän, Fall gewonnen. Sehr zufrieden! (23.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin
Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Springerstraße 11, 04105 Leipzig 6981.1533779926 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Vergaberecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Staatshaftung beantwortet Frau Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin
(28.06.2023) Rückmeldung zu unserer Anfrage erfolgte sehr schnell.
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Hünlein
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Hünlein
Hünlein Rechtsanwälte, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt am Main 6825.7592616559 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtliche Fragen im Bereich Staatshaftung beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus Hünlein
aus 20 Bewertungen Im Anfangsstadium schnelles und vertrauenswürdiges Handeln. (21.03.2024)
Profil-Bild Advocaat Jana Kern
Advocaat Jana Kern
Forum Advocaten BV, Stijfselrui 48 B 101, 2000 Antwerpen, Belgien 6502.1849423711 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Umweltrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Staatshaftung unterstützt Sie Rechtsanwältin Frau Advocaat Jana Kern
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Behling
sehr gut
Kanzlei Irina Behling, Violenstraße 49, 28195 Bremen 6675.7476167068 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Staatshaftung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Irina Behling
aus 70 Bewertungen Great lawyer (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
RIECHWALD RECHTSANWÄLTE, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München 7118.4927403662 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Schulrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Sportrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Staatshaftung bietet Frau Rechtsanwältin Romina R. Riechwald
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Sennekamp
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Sennekamp
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen (Hermann Hesse)
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Peter Sennekamp vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Staatshaftung
aus 11 Bewertungen sehr positive Erfahrung. sehr kurze Antwortzeiten, sehr verständliche Erläuterungen - Herr Sennekamp ist vorbehaltslos … (30.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian P. Zimmermann
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Rechtsanwalt Dr. Christian P. Zimmermann
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Zimmermann, Jungfernstieg 50, 20354 Hamburg 6719.6146709008 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Staatshaftung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian P. Zimmermann
aus 17 Bewertungen Herr Dr. Zimmermann hat im Gegensatz zu seinen Kollegen bereits im Erstgespräch Schwachstellen im Vertrag aufgetan. So … (20.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Staatshaftung

Fragen und Antworten

  • Staatshaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Staatshaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Staatshaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Staatshaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Staatshaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Staatshaftung und Staatshaftungsrecht sollen vom Staat verursachtes Unrecht ausgleichen. Vor allem, wenn Beamte einer Behörde rechtswidrig handeln und der Bürger dadurch Nachteile erleidet, kommt die Amtshaftung als Teil der Staatshaftung zum Tragen. Dem Bürger soll nicht zugemutet werden, gegen den einzelnen Beamten in Person vorgehen zu müssen. Schließlich ist nach dem Beamtenrecht sein Dienstherr weisungsbefugt und der Beamte steht in einem besonderen Treueverhältnis zu ihm. Das Staatshaftungsrecht soll zum einen die Durchsetzung einer berechtigten Forderung des geschädigten Bürgers erleichtern, zum anderen den Beamten als Person schützen.

Gesetzliche Regelungen der Staatshaftung und Amtshaftung finden sich vor allem in Artikel 34 Grundgesetz (GG) und in § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach haftet der Staat oder die Körperschaft, in welcher der Beamte seinen Dienst tut. Ob Bundesbeamter oder Landesbeamter bzw. je nach Behörde, in der ein Beamter beschäftigt ist, ist für die Staatshaftung beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland, das Bundesland, die Stadt oder Gemeinde verantwortlich.

Staatshaftung bedeutet nicht, dass der Beamte und Angestellte des Staates keine Verantwortung beispielsweise für die Ausstellung von einem Bescheid oder einer sonstigen Diensthandlung übernehmen müsste. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Beamte in Regress genommen werden. Richter sind für ein Urteil nur dann zur Verantwortung zu ziehen, wenn ihre Pflichtverletzung eine Straftat darstellt. Darunter fallen insbesondere Fälle der Rechtsbeugung nach § 339 Strafgesetzbuch (StGB).

Folgen der Staatshaftung sind vor allem Schadenersatz. Der Bürger bekommt also den Schaden ersetzt, der ihm durch das unrechtmäßige Handeln entstanden ist. Daneben können weitere Ansprüche treten, z. B. auf Folgenbeseitigung oder zukünftige Unterlassung der entsprechenden Handlung. Kann ein Schaden durch die Einlegung von Rechtsmitteln, wie Einspruch oder Widerspruch gegen einen Bescheid oder Klage vor einem Gericht, abgewendet werden, muss der Betroffene diesen Weg wählen. Er kann sich die Haftung des Staates nicht aussuchen.

Bei einem grundlosen Hundebiss durch einen Polizeihund beispielsweise kann der Geschädigte Schadenersatz, wie Behandlungskosten für die Verletzung, und Schmerzensgeld bekommen. Zwar ist im Rahmen der Staatshaftung zunächst der Dienstherr verantwortlich, je nach Verschulden des Hundeführers der Polizei kann er von ihm aber Regress verlangen. War der Einsatz dagegen rechtmäßig, scheidet ein Staatshaftungsanspruch aus.

Staatshaftung gehört zwar zum öffentlichen Recht, sachlich zuständig ist grundsätzlich aber kein Verwaltungsgericht, sondern nach § 71 II Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Landgericht als ordentliches Gericht.

Die in Zeiten der Finanzkrise oft erwähnte Haftung des Staates für Banken oder auch sonstige Unternehmen zählt nicht zum klassischen Staatshaftungsrecht. Hier steht der Staat nicht für in seinem Namen begangenes Unrecht ein. Stattdessen unterstützt der Staat eine in Not geratene Bank oder ein Unternehmen beispielsweise mit einem Kredit, um eine Insolvenz zu verhindern. Hier übernimmt der Staat jedoch mehr oder weniger freiwillig die Verbindlichkeiten und erfüllt ggf. Forderungen der Gläubiger, ohne dass eine eigene staatliche Fehlleistung ursächlich wäre. In diesen Fällen besteht nach dem Gesetz keine Staatshaftungsverpflichtung.

(ADS)

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