875 Anwälte für Steuerbescheid | Seite 37

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Profil-Bild Rechtsanwalt / Steuerberater Jörg Walzer LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt / Steuerberater Jörg Walzer LL.M.
Hochhäusler, Wurthmann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Langenweg 55, 26125 Oldenburg (Oldenburg) 6635.3251573801 km
Recht und Steuern kompetent aus einer Hand!
Fachanwalt Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt / Steuerberater Jörg Walzer LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Steuerbescheid
aus 117 Bewertungen Sehr gute und umfassende Beratung im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Sanierungskonzeptes für unser … (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Banzhaf
Rechtsanwalt Holger Banzhaf
Banzhaf Partnerschaft, Calwer Str. 27, 70173 Stuttgart 6930.8476503204 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Banzhaf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Steuerbescheid
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Huml
Rechtsanwalt Markus Huml
HÜMMER UND HUML - Kanzlei für Steuern und Recht, Starkenfeldstr. 21, 96050 Bamberg 6976.2635468799 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Steuerbescheid bietet Herr Rechtsanwalt Markus Huml
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Ljoscha Reister
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Ljoscha Reister
Sperling Köhler Reister Mende Krüger Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Schönhauser Allee 146, 10435 Berlin 6974.2070874907 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Steuerbescheid bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Ljoscha Reister
aus 10 Bewertungen Ich wurde vor 7 Jahre im Rahmen meiner Scheidung von Hern Reister vertreten. Er hat mir das Gefühl gegeben, die … (14.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker
Kanzlei Dr. Bäcker Dr. Dohnau, Bahnhofstr. 28, 58095 Hagen 6684.3667552206 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Steuerbescheid beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker
(07.08.2023) Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Bäcker hat einen Gesellschaftsvertrag nach unseren Bedürfnissen entworfen, hat alle …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nermin Cakir
sehr gut
Kanzlei: Cakir und Carboni, Chlodwigplatz 7, 50678 Köln 6676.037175487 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Nermin Cakir ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Steuerbescheid
aus 49 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, von Frau Ҫakır vertreten zu werden, und ich kann sie nur wärmstens empfehlen. Ihre … (19.04.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Hussy
sehr gut
Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Hussy
Steueranwalt, Am Markt 3, 31224 Peine 6799.5408799519 km
Alles hat seine Zeit!
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Steuerbescheid hilft Ihnen Herr Fachanwalt für Steuerrecht Christoph Hussy
aus 17 Bewertungen Weiß genau, wann er welche Register ziehen muss. Schnell und effektiv. Rechnet sauber ab. Sehr guter Mediator. Hat … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Lindberg
Kanzlei Dirk Lindberg, Neuer Wall 75, 20354 Hamburg 6719.7161200888 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Lindberg - Ihr juristischer Beistand im Bereich Steuerbescheid
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicolle Werner-Holzum
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Rechtsanwältin Nicolle Werner-Holzum
Kanzlei Werner Recht & Steuern, Seelenbinderstr. 110, 12555 Berlin 6989.404754164 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicolle Werner-Holzum bietet im Bereich Steuerbescheid Rechtsberatung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Ich kann die Kanzlei von Frau Werner-Holzum nur weiterempfehlen! In einer Arbeitsrechtssache hat sie mich sehr … (07.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Heilmann
Rechtsanwalt Andreas Heilmann
Kanzlei Andreas Heilmann, Mozartstraße 13, 67346 Speyer 6851.9490596615 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Heilmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Steuerbescheid
Profil-Bild Rechtsanwalt Mischa Wölk
Rechtsanwalt Mischa Wölk
Hassenpflug Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Obere Königsstr. 24, 34117 Kassel 6810.5998023046 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Mischa Wölk unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Steuerbescheid

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Steuerbescheid

Fragen und Antworten

  • Steuerbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Steuerbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Steuerbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Steuerbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Steuerbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Mittels Steuerbescheid setzt laut § 155 Abgabenordnung (AO) eine Finanzbehörde die Steuer gegenüber einer oder mehreren steuerpflichtigen Personen fest. Ein sogenannter einheitlicher Steuerbescheid für mehrere Steuerpflichtige ergeht etwa, wenn diese im Rahmen ihrer Ehe zusammenveranlagt werden. Darüber hinaus kann ein Steuerbescheid auch von Steuern befreien oder eine beantragte Steuerfestsetzung ablehnen. Als hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts – hier des Steuerrechts – zur Regelung eines Einzelfalls – konkret der Feststellung der individuellen Steuerschuld – stellt ein Steuerbescheid einen Verwaltungsakt dar.

Für Bundessteuern in Form von Zoll, Einfuhrsteuer und Verbrauchsteuern wie etwa die Energiesteuer oder Tabaksteuer sowie mittlerweile auch die Kraftfahrzeugsteuer erlassen die Hauptzollämter Steuerbescheide.

Im Falle von Gemeindesteuern wie Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Zweitwohnsitzsteuer ergeht der Steuerbescheid durch die Stadt oder Gemeinde des jeweilige Wohn- bzw. Geschäftssitzes – in Stadtstaaten sind die Finanzämter zuständig. Den entsprechenden Grundlagenbescheid zum Gewerbesteuerbescheid in Form des Gewerbesteuermessbescheids erlassen hingegen ausschließlich die Finanzämter. Dasselbe gilt für die weit überwiegende Zahl der restlichen Steuern.

Form des Steuerbescheids

Ein Steuerbescheid ist laut Abgabenordnung schriftlich zu erteilen, sofern nichts anderes bestimmt ist. Eine entsprechende Ausnahme bildet die elektronische Form. Voraussetzung für einen elektronischen Steuerbescheid ist jedoch eine qualifizierte elektronische Signatur. Weitere Ausnahmen betreffen etwa den Einsatz von Steuerzeichen und Zollbescheide.

Notwendiger Inhalt des Steuerbescheids

Setzt ein Steuerbescheid eine Steuer fest, muss er ihre Art – z. B. Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer, Kfz-Steuer oder Gewerbesteuer – und Höhe nennen sowie den Zeitraum, für den die Steuer jeweils erhoben wird, angeben. Zu nennen ist außerdem der Steuerschuldner und die den Steuerbescheid erlassende Behörde. Bei Fehlen dieser Angaben ist der Steuerbescheid nichtig. Darüber hinaus ist dem Steuerbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen. Zur Belehrung gehört die Angabe des zulässigen Rechtsbehelfs, der Behörde, bei der er einzulegen ist, und die dabei einzuhaltende Frist. Bei einer fehlenden oder unvollständigen Rechtsmittelbelehrung erhöht sich die Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid von einem Monat auf ein Jahr ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe.

Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheid

Einspruch gegen Steuerbescheid

Richtiger Rechtsbehelf gegen einen als fehlerhaft empfundenen Steuerbescheid im Verwaltungsverfahren ist der Einspruch. Der Einspruch ist mit dem Widerspruch bei anderen Verwaltungsakten wie etwa der Versagung einer Baugenehmigung vergleichbar. Der Einspruch führt zu einer erneuten Überprüfung der Steuerfestsetzung. Die Bandbreite möglicher Fehler ist groß. Beispiele im Rahmen der Einkommensteuer sind etwa nicht anerkannte Werbungskosten oder Sonderausgaben, die versagte Annahme einer doppelten Haushaltsführung oder Kinderfreibeträge falsch berücksichtigt wurden.

In der Regel äußern sich Fehler im Rahmen eines Steuerbescheids in einer zu hoch festgesetzten Steuer, die wiederum zu einer zu geringen Steuerrückzahlung führt. Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts empfiehlt sich die Überprüfung durch Experten. Ein Steueranwalt bzw. Steuerberater ist hier gerne behilflich. Auch umgekehrt müssen Steuerpflichtige bei einer offensichtlich zu niedrig berechneten Steuer handeln. Da jeder Steuerzahler zur richtigen Steuererklärung verpflichtet ist, droht sonst ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Grundsätzlich muss der Betroffene den Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde einlegen. In der Regel handelt es sich dabei um das zuständige Finanzamt. Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung muss der Einspruch gegen den Steuerbescheid zudem spätestens einen Monat nach seinem Erhalt dort eingehen. Eine Ausnahme gilt für vorläufige Steuerbescheide, deren Nachprüfung sich die Finanzbehörde ausdrücklich vorbehält.

Bei fehlender bzw. verspäteter Einspruchseinlegung wird ein Steuerbescheid, selbst wenn er fehlerhaft ist, bestandskräftig. Diese Bestandskraft verhindert der Einspruch zunächst. Allenfalls im Rahmen einer Wiederaufnahme besteht dann noch eine geringe Chance, den Steuerbescheid anzugreifen. Auch sonst erlaubt das Steuerrecht nur in wenigen Fällen die Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide. Zu diesen gehören:

  • offenbar unrichtige Angaben sowie Schreib- und Rechenfehler in der Steuererklärung,
  • nachträglich bekannt gewordene Tatsachen oder Beweismittel, wenn sie zu einer höheren Steuer führen,
  • bei nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln, die zu einer niedrigeren Besteuerung führen, gilt das nur bei fehlendem eigenen Verschulden des betroffenen Steuerzahlers,
  • ein erst nach dem Steuerbescheid vorliegender Grundlagenbescheid, da ein Steuerbescheid auch vor ihm ergehen kann,
  • ein eintretendes Ereignis, das steuerlich für die Vergangenheit wirkt (sog. rückwirkendes Ereignis).

Klage gegen Steuerbescheid

Ist der Einspruch erfolgreich, ändert die Behörde den Bescheid entsprechend ab. Verwirft sie den Einspruch, ist im weiteren Schritt wiederum fristgerecht Klage zum zuständigen Finanzgericht zu erheben. Gegen dessen Entscheidung ist in zweiter Instanz noch Revision zum Bundesfinanzhof möglich.

Steuerbescheid aufgrund Steuerschätzung

Regelmäßig basiert ein Steuerbescheid auf einer zuvor abgegebenen Steuererklärung. Bei nicht bzw. nicht rechtzeitig abgegebener Steuererklärung kann ein Steuerbescheid auch aufgrund einer Steuerschätzung ergehen. Außerdem droht ein Säumniszuschlag. Des Weiteren kann ein Steuerbescheid Folge einer Steuerprüfung sein. Auch hier ist ein Einspruch möglich.

Steuerbescheide unterliegen Steuergeheimnis

Der Inhalt von Steuerbescheiden unterliegt dem Steuergeheimnis. Amtsträger unterliegen einer Schweigepflicht. Ohne eine gesetzliche Erlaubnis dürfen sie aus einem Steuerbescheid gewonnene Kenntnisse nicht offenbaren oder verwerten.

(GUE)

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