345 Anwälte für Vorläufiger Rechtsschutz | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Müller
MÜLLER SEIDEL VOS - Rechtsanwälte Steuerberater, Breite Straße 147-151, 50667 Köln 6674.3825952727 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Steuerrecht
Juristische Fragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz beantwortet Herr Rechtsanwalt Heiko Müller
aus 70 Bewertungen Vom Erstgespräch bis zum Prozessende fühlte ich mich sehr gut aufgehoben. Herr RA Müller informierte mich jederzeit … (23.04.2024)
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Rechtsanwältin Corinna R. Kuss
KUSS Rechtsanwälte GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 39, 50668 Köln 6674.9467084312 km
WIR LÖSEN PROBLEME, LOYAL, PRÄZISE, EFFIZIENT!
Fachanwältin Transportrecht & Speditionsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Corinna R. Kuss ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz gerne behilflich
(01.09.2021) Positiv
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sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian Weiss LL.M.
WEISSWERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Feuerbacher Weg 51, 70192 Stuttgart 6929.2775411175 km
Mit Pioniergeist und einem Höchstmaß an Spezialisierung kämpfe ich leidenschaftlich und erfolgreich für die Rechte und den Schutz des Vermögens der von mir vertretenen Kapitalanleger.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Maximilian Weiss LL.M. gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Die Kanzlei WEISSWERT hat professionell, zu meiner vollen Zufriedenheit und erfolgreich gearbeitet, Die Kosten war im … (21.02.2024)
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Rechtsanwalt Eric Wolf
Kanzlei Kutzner & Kollegen GbR, Georg-Rückert-Straße 10, 55218 Ingelheim am Rhein 6794.5280710777 km
Persönliche Rechtsberatung in Ingelheim und Umgebung!
Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Eric Wolf
aus 7 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Wolf hat uns sehr gut bei der Klärung von Vollmachtsverhältnissen beraten. Wir haben zweimal sehr … (14.04.2024)
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Rechtsanwalt Dr. jur. Tim Horacek
Keen Law Rechtsanwalts GmbH, Märkisches Ufer 38/40, 10179 Berlin 6975.7666415615 km
Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Tim Horacek vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz
aus 9 Bewertungen Herr Dr. Horacek hat mir sehr geholfen und mir alles gut erklärt, danke und bis zum nächsten Mal! (10.04.2024)
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Rechtsanwalt Markus Trude
Trude Rechtsanwälte, Hansaring 45-47, 50670 Köln 6673.922975634 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Trude
(12.02.2019) Die Beratung war kompetent und verständlich. Herr RA Trude hat sich die nötige Zeit genommen um die notwendigen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Marc Rößler LL.M., M.A.
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Marc Rößler LL.M., M.A.
ZENITH PARTNER, Friedrichstr. 73, 40217 Düsseldorf 6649.534000069 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Marc Rößler LL.M., M.A.
aus 27 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Rößler, LL.M. MA. hat uns sehr geholfen. Ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank. Familie S. aus HB (10.03.2024)
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Rechtsanwalt Nico Sander
Rechtsanwalt Nico Sander, Sternstraße 102, 20357 Hamburg 6717.9813929302 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Migrationsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz bietet Herr Rechtsanwalt Nico Sander
aus 6 Bewertungen Ich kann Herrn Sander ohne Zweifel weiterempfehlen, wurde jederzeit professionell beraten und geholfen, sogar über … (08.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
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Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M.
Media Kanzlei, Hanauer Landstraße 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Zivilprozessrecht • IT-Recht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Marina Rodenhausen LL.M. – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Vorläufiger Rechtsschutz
aus 25 Bewertungen Spezialisiert auf das Urheber- und Medienrecht ist diese Kanzlei uneingeschränkt zu empfehlen. Besonders Frau … (19.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz

Fragen und Antworten

  • Vorläufiger Rechtsschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorläufiger Rechtsschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vorläufiger Rechtsschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vorläufiger Rechtsschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Vorläufiger Rechtsschutz meint ein gerichtliches Verfahren zur Erlangung einer schnellen aber nur vorläufigen Entscheidung in einem Rechtsstreit. Das Verfahren wird aufgrund seines auf die Sicherung eines Anspruchs bzw. der Sicherung einer wegen des Anspruchs oder einer Geldforderung durchgeführten Zwangsvollstreckung gerichteten Schutzes auch als einstweiliger Rechtsschutz bezeichnet. Wegen des relativ schnellen Erlangens einer Entscheidung ist umgangssprachlich auch der Begriff Eilverfahren gebräuchlich. Das Recht auf vorläufigen Rechtsschutz folgt dabei aus dem im Grundgesetz enthaltenem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

Eine Vorwegnahme der späteren Entscheidung in dem erst nach Erhebung der Klage geführten Rechtsstreit in der Hauptsache ist im als Nebensache geltenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei drohenden unverhältnismäßig großen oder irreparablen Schäden darf eine einstweilig getroffene Entscheidung mit dem Inhalt erfolgen, dass ein Anspruch ausnahmsweise befriedigt wird. Bei einem Hinauszögern der Klage durch den Antragsteller im einstweiligen Verfahren kann der Antragsgegner ihn zur Erhebung der Hauptsacheklage verpflichten.

Der einstweilige Rechtsschutz der Zivilprozessordnung (ZPO) wird wie folgt abgegrenzt:

Arrest

Als Arrest wird der vorläufige Rechtsschutz in einem Zivilprozess bezeichnet, der auf die Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann, oder eine Geldforderung gerichtet ist. Zuständiges Gericht für die Anordnung des Arrests ist dabei das Amtsgericht oder das Gericht der Hauptsache. Der Arrest dient einem Gläubiger dabei zur Abwehr einer drohenden Verschlechterung seiner Vermögenslage. So etwa, wenn eine Veräußerung von Vermögenswerten durch den Schuldner oder dieser durch wiederholten Umzug den Zugriff auf vorhandenes Vermögen zu erschweren droht. Einen entsprechenden Arrestgrund muss der Betroffene vor Gericht glaubhaft machen. Die Glaubhaftmachung kann dabei durch eidesstattliche Versicherung erfolgen. Insbesondere bei einer fehlenden Glaubhaftmachung kann das Gericht die Anordnung des Arrests von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Der Schuldner kann wiederum durch eine eigene Sicherheitsleistung die Vollziehung des Arrests verhindern und dessen Aufhebung beantragen. Gegen die Anordnung kann ein vom Arrest Betroffener aber auch Widerspruch einlegen, der zu einem Widerspruchsverfahren nach den Regeln der ZPO führt. Die Vollziehung des Arrests erfolgt je nachdem gegen wen oder was er sich richtet beispielsweise durch Pfändung, die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch oder durch Verhaftung des Schuldners bzw. weniger einschneidende Maßnahmen wie etwa der Wegnahme von Pass oder Ausweispapieren.

Einstweilige Verfügung bzw. einstweilige Anordnung

Eine einstweilige Verfügung soll vor dem Verlust eines auf Leistung gerichteten Anspruchs schützen oder ein Rechtsverhältnis vorläufig regeln. Beispiele für Ersteres ist etwa das Verbot über ein Grundstück zu verfügen, solange über ein Vorkaufsrecht noch nicht entschieden ist. Beispiel für eine einstweilige Verfügung im Rahmen eines Rechtsverhältnisses ist etwa die Frage der Weiterbeschäftigung nach vorausgegangener Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, deren Wirksamkeit noch nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Einstweiliger Rechtsschutz soll in diesen Fällen den bestehenden Zustand erhalten, solange noch keine endgültige Entscheidung durch Beschluss oder Urteil vorliegt. Nur ausnahmsweise kann im Wege der Leistungsverfügung auch eine Befriedigung bestimmter Ansprüche erfolgen. Häufige Fälle sind dabei

(GUE)

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