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Grundpfandrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten:

  • Mithilfe eines Grundpfandrechts kann eine Forderung abgesichert werden.
  • Grundpfandrechte werden im Grundbuch eingetragen und bieten dem Gläubiger einer Forderung eine Sicherheit gegenüber dem Schuldner.
  • Zu den wichtigsten Grundpfandrechten gehören Hypotheken und Grundschulden.
  • Hypotheken sind von einer Forderung abhängig (akzessorisch) und können im Unterschied zu Grundschulden nicht übertragen werden.

Was sind Grundpfandrechte?

Grundpfandrechte werden als dingliche Rechte an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten bezeichnet, die zur Absicherung einer bestehenden Forderung dienen. Zu den wichtigsten Grundpfandrechten gehören Hypotheken und Grundschulden. Besonders beim Immobilienkauf spielen sie eine wichtige Rolle. Der Immobilienkäufer nimmt einen Immobilienkredit bei einer Bank auf. Diese lässt sich den Kredit mit einer Hypothek oder Grundschuld durch Eintragung im Grundbuch absichern.

Welche Grundpfandrechte gibt es?

  • Hypothek

Die Hypothek ist immer von einer Forderung abhängig (akzessorisch) und ist nicht übertragbar. Wenn die Forderung erfüllt wurde, erlischt zwar das Schuldverhältnis, die Hypothek steht aber bis zur kompletten Löschung im Grundbuch. Nach der Kredittilgung wandelt sich die Hypothek in eine Eigentümergrundschuld um, falls keine Löschung der Hypothek erfolgt. Im Unterschied zur Grundschuld haftet der Kreditnehmer im Falle einer Hypothek mit seinem gesamten persönlichen Vermögen, wogegen bei einer Grundschuld nur das Grundstück haftet (dingliche Haftung).

  • Grundschuld

Die Grundschuld wird oft zur Sicherung einer Forderung bestellt, kann aber auch losgelöst von einer Forderung existieren. Daher ist sie nicht akzessorisch. Sie besteht auch dann weiter, wenn eine bestehende Forderung bereits gegenstandslos geworden ist, weil sie vollständig zurückbezahlt wurde. Die Löschung der Grundschuld muss im Einvernehmen beider Parteien erfolgen. Da sie übertragbar ist, kann sie für die Absicherung einer neuen Forderung verwendet werden und muss nicht neu im Grundbuch eingetragen werden So können viele Kosten für die Löschung bzw. Wiedereintragung gespart werden.

  • Rentenschuld

Die Rentenschuld ist eine besondere Variante der Grundschuld und bewirkt die wiederkehrende Auszahlung einer Geldrente. Im Grundbuch wird die Höhe der Summe eingetragen, mit der die Rentenschuld beglichen werden kann (Ablösesumme). Normalerweise hat der Schuldner nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten das Recht, die Rentenschuld mithilfe der Zahlung dieser Ablösesumme zu tilgen.

Was kostet die Eintragung einer Grundschuld?

Es fallen sowohl Notargebühren als auch Kosten für die Eintragung ins Grundbuch an. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). In der Regel sollten Hauskäufer mit einem Betrag zwischen 1,5 und 2 Prozent des Kaufpreises für Notar- und Grundbuchkosten rechnen.

Wie wird eine Grundschuld gelöscht?

Nachdem ein Immobilienkäufer seinen Immobilienkredit bei der Bank abgezahlt hat, wendet sich sein Notar an das Kreditinstitut, um eine Löschungsbewilligung zu beantragen. Sobald der Notar diese von der Bank erhält, schickt er sie an das zuständige Grundbuchamt, die den Löschungsantrag wiederum überprüft. Anschließend wird der Löschungsvermerk im Grundbuch eingetragen.

Was kostet die Löschung einer Grundschuld?

Das Kreditinstitut darf für die Löschungsbewilligung keine Rechnung stellen, allerdings fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Gem. § 34 Gerichts- und Notarkostengesetz dürfen die Notarkosten bis zu 0,2 % der Grundschuldsumme betragen. Die gleiche Summe muss für die Löschung an das Grundbuchamt gezahlt werden.


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