612 Anwälte für Ablehnungsbescheid | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Kasimoff
sehr gut
Rechtsanwältin Nina Kasimoff
Anwaltskanzlei Kasimoff, Schüsselkorb 17/18, 28195 Bremen 6675.5703647839 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Verwaltungsrecht • Schulrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nina Kasimoff ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid gerne behilflich
aus 76 Bewertungen Immer wieder würde ich mit rechtlichen Anliegen zu Frau Kasimoff gehen. Sehr persönlich und professionell in Ihrer … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Lorenz
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Lorenz
Kanzlei Matthias B. Lorenz, Philipp-Reis-Straße 10, 63128 Dietzenbach 6838.2445082106 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Lorenz im Bereich Ablehnungsbescheid bietet Beratung und Vertretung
aus 65 Bewertungen Herr Lorenz ist in erster Linie ein sehr, sehr freundlicher Anwalt. Man bekommt sofort Vertrauen zu Ihm. Er erklärt … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
Kanzlei Jaeger, Lessingstr. 3, 17033 Neubrandenburg 6907.3644892779 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Ablehnungsbescheid hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
(20.03.2024) Sehr nett Anwältin, sie kümmert sich um alle Belange die man hat.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gabriel Glos
Rechtsanwalt Dr. Gabriel Glos
GR Rechtsanwälte, Ferdinand-Rhode-Str. 14, 04107 Leipzig 6982.2170293315 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Gabriel Glos im Bereich Ablehnungsbescheid bietet Beratung und Vertretung
(20.09.2013) Seit über 10 Jahren berät und vertritt Dr. Glos unser Unternehmen in Baurechtsfragen zu unserer vollsten …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Schenk
Kanzlei Dr. Gabriele Schenk, Finkenstrasse 5, 80333 München 7118.8801687329 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Ablehnungsbescheid steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Schenk gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Dr. Schenk wurde mir als Expertin für meinen Fall gegen eine erfundene Anklage empfohlen. Sie hat für alle das Beste … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Sirghita LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Sirghita LL.M.
Kanzlei Adrian Sirghita LL.M., Ballindamm 39, 20095 Hamburg 6720.0979169366 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Medizinrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Adrian Sirghita LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Ablehnungsbescheid
aus 73 Bewertungen Vielen Dank für den freundlichen Kontakt in unserer Erbauseinandersetzung. Hoffe, wir haben weiterhin Erfolg! (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Wieland
Rechtsanwältin Manuela Wieland
Wieland Rechtsanwälte, Rheinweg 23, 53113 Bonn 6696.6103077528 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht
Frau Rechtsanwältin Manuela Wieland unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Ablehnungsbescheid
(07.10.2022) Leider hatte die gesamte Kanzlei Aufnahmestop für Neumandate
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Spigt
Rechtsanwalt Jan Spigt
Spigt Advocatuur, Arnhemseweg 6, Amersfoort 3941 CP, Niederlande 6516.8050767423 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Spigt ist Ihr Ansprechpartner für Ablehnungsbescheid
(22.02.2023) Schnelle Antwort mit Fachwissen
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegbert Busse
gut
Kanzlei Siegbert Busse, An der Hospitalsmühle 4, 54292 Trier 6717.4911586739 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Siegbert Busse vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Ablehnungsbescheid
aus 17 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe eine Abschiebung Brief von Ausländerbehöder bekommen. Bis März ich brauche … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Mauritz
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Mauritz
Andreas MAURITZ Rechtsanwälte, Poststr. 12, 73033 Göppingen 6965.7736007768 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Mauritz
aus 77 Bewertungen Rechtsanwalt Mauritz hat mich in einer Kündigungsschutzklage umfassend und kompetent betreut. Trotz gelegentlicher … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Partyka
Rechtsanwalt Marco Partyka, Heringstr. 3, 02625 Bautzen 7112.8097625605 km
Ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ablehnungsbescheid hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marco Partyka
aus 7 Bewertungen Herr Partyka ist immer telefonisch erreichbar und steht mit seinem Rat und seinem Fachwissen einem immer zur Seite. … (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl Joachim Hemeyer
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Rechtsanwalt Karl Joachim Hemeyer
Kanzlei Karl Joachim Hemeyer, Mühlstr. 14, 72074 Tübingen 6937.8277730475 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Ablehnungsbescheid unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Karl Joachim Hemeyer
aus 32 Bewertungen Seit 20 Jahr bin ich bei ihm. Der ist ein sehr kompetenter Anwalt. Alles was er für mich verteidigt hat, habe ich es … (15.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ablehnungsbescheid

Fragen und Antworten

  • Ablehnungsbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ablehnungsbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ablehnungsbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ablehnungsbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ablehnungsbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Ein Ablehnungsbescheid ist die übliche Form, in der eine Behörde den Antrag oder auch ein sonst geäußertes Begehren ablehnt. Bescheid bezeichnet vor allem das körperliche Schriftstück, wird aber weitgehend synonym mit der inhaltlichen Entscheidung verwendet, also dem hinter dem Bescheid stehenden ablehnenden Verwaltungsakt.

Behörde entscheidet über Anträge per Bescheid

Im Verwaltungsrecht beginnt ein Verfahren von Amts wegen oder mit einem Antrag bei der zuständigen Behörde. Beantragt wird in der Regel, dass die Behörde in irgendeiner Form tätig wird, beispielsweise Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Rente gewährt, eine Baugenehmigung oder Gaststättenkonzession ausstellt, oder dass eine Hochschule den Bewerber mittels Immatrikulation zum Studium zulässt.

Wie die behördliche Entscheidung ausfällt, also ob die beantragte Leistung gewährt oder abgelehnt wird, richtet sich nach den speziellen Gesetzen. Kommt die Behörde danach zu dem Ergebnis, dass dem Antragsteller sein Wunsch nicht erfüllt werden kann, erlässt sie einen Ablehnungsbescheid. Die Form des Ablehnungsbescheides ist für das allgemeine Verwaltungsrecht im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Im Sozialrecht gilt stattdessen das Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch und im Steuerrecht die Abgabenordnung (AO).

Entscheidungsinhalt nach Fachgesetzen

Inhaltlich entscheiden die Behörden nach den einschlägigen Fachgesetzen. Dabei ist dieses sogenannte besondere Verwaltungsrecht weitgehend Ländersache und so je nach Bundesland verschieden. So regelt beispielsweise für Bayern Artikel 72 der Bayerischen Bauordnung, wann eine Baugenehmigung mittels Ablehnungsbescheid versagt werden darf.

Bundesweit einheitlich sind die Gesetze in der Sozialversicherung. Ob z. B. die Arbeitsagentur Arbeitslosengeld zahlen kann, richtet sich nach dem SGB III, für Hartz IV gilt das SGB II. Über die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) entscheidet die Integrationsbehörde nach dem SGB IX. Eine beantragte Rente prüft die Rentenversicherung nach dem SGB IV. Liegen die dort geregelten Voraussetzungen nicht vor, ergeht der Ablehnungsbescheid der Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Integrationsbehörde.

Rechtsbehelf gegen Ablehnungsbescheide

Gegen Ablehnungsbescheide kann regelmäßig mit einer Klage vorgegangen werden. Häufig muss aber vor Zulässigkeit der Klage gegen einen Ablehnungsbescheid erst ein sogenanntes Vorverfahren mittels Einspruch bzw. Widerspruch durchgeführt werden. Welche Rechtsbehelfe statthaft sind, lässt sich der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen, die jeder schriftliche Ablehnungsbescheid enthalten sollte. Wichtig ist die Einhaltung der Frist, die sich ebenfalls aus der Belehrung ergibt.

Beim Widerspruchsverfahren bzw. Einspruchsverfahren ergeht erneut ein Bescheid. Der wird unabhängig von seinem materiellen Inhalt üblicherweise allerdings nicht mehr als Ablehnungsbescheid bezeichnet, sondern insoweit neutral als Widerspruchsbescheid bzw. Einspruchsbescheid.

Soweit mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, Sozialgericht oder Finanzgericht gegen den Ablehnungsbescheid vorgegangen wird, entscheidet dieses über den Ablehnungsbescheid in der Form, die er ggf. durch einen Widerspruchsbescheid gefunden hat, per Urteil bzw. durch Beschluss.

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