1.717 Anwälte für Dienstbarkeit | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Kanzlei Müller & Göttling, Steinstr. 1, 48291 Telgte 6671.3637671047 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Müller bietet Rat und Unterstützung im Bereich Dienstbarkeit
aus 5 Bewertungen Sehr bemüht und kompetent (16.04.2024)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Matthias Bender
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Bender, Ludwig-Erhardt-Str. 5, 35440 Linden 6802.703659289 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Dienstbarkeit bietet Herr Fachanwalt und Notar Matthias Bender
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl Ecker
Rechtsanwalt Karl Ecker
Karl Ludwig Ecker Rechtsanwalt, Sanderstraße 47, 86161 Augsburg 7064.8157667707 km
„Vorbeugen ist besser als Streiten“
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Dienstbarkeit beantwortet Herr Rechtsanwalt Karl Ecker
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Heitzer
Rechtsanwalt Thomas Heitzer
Kanzlei am Burgberg, Erzbischof-Philipp-Str. 17, 52525 Heinsberg 6615.3058757627 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Heitzer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Dienstbarkeit
(16.04.2021) Nach kurzer Schilderung der Sachlage bat Herr Heitzer ein günstiges Beratungsgespräch an.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bender
Rechtsanwalt Michael Bender
BENDER Rechtsanwälte, Lonystr. 17, 35390 Gießen 6800.1533905808 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Bender ist Ihr Ansprechpartner für Dienstbarkeit
aus 6 Bewertungen In schwieriger privater Konstellation sehr gute Beratung, ohne Zeitdruck und mit der Möglichkeit selbst zu … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidemarie Loger-Flöthmann
Rechtsanwältin Heidemarie Loger-Flöthmann
Loger-Flöthmann & Schwarz, Rechtsanwälte in Partnerschaft, Hesselgasse 9, 69168 Wiesloch 6871.9831854205 km
Erbrecht • Familienrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Dienstbarkeit hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Heidemarie Loger-Flöthmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Henschel
Rechtsanwalt Holger Henschel
mep + k rechtsanwälte und notar, Eiermarkt 1, 38100 Braunschweig 6820.1923296879 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Henschel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Dienstbarkeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Hullermann LL.M.
Rechtsanwalt Tobias Hullermann LL.M.
ANWALTSHAUS Rechtsanwälte Gerle und Partner mbB, Volkhartstr. 7, 86152 Augsburg 7062.4550920135 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Hullermann LL.M. - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Dienstbarkeit
aus 9 Bewertungen Wir hatten ein Problem mit unserer Heizungsanlage: trotz der Gewährleistung wurde der Termin für die Reparatur immer … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schiebusch
Rechtsanwalt Joachim Schiebusch
Rechtsanwälte Rosenheim Christian Wachter, Dr. Markus Frank, Wolfgang Müller, Joachim Schiebusch, Kufsteiner Straße 14, 83022 Rosenheim 7170.7919002449 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Dienstbarkeit bietet Herr Rechtsanwalt Joachim Schiebusch
(11.05.2023) Kompetent und engagiert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunther Hildebrandt
Rechtsanwälte Hildebrandt, Walterstraße 26, 12051 Berlin 6980.1875891943 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Gunther Hildebrandt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Dienstbarkeit
Profil-Bild Rechtsanwalt und Bankkaufmann Christian Merz
Rechtsanwalt und Bankkaufmann Christian Merz
Anwaltskanzlei Christian Merz, Seestr. 33, 78464 Konstanz 6994.5220654091 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Anwaltshaftung • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Bankkaufmann Christian Merz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Dienstbarkeit
(12.12.2022) Herr Merz ist ein sehr kompetenter Anwalt, der auch komplexe Fälle anpackt und zur Zufiedenheit löst.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco De Luise
Rechtsanwalt Marco De Luise
Kanzlei für Immobilienrecht | De Luise in Kaufungen, Niester Straße 24, 34260 Kaufungen 6820.7331406551 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marco De Luise im Bereich Dienstbarkeit bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Sehr kompetente und schnelle Beratung. Herr De Luise war sehr freundlich und engagiert. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Nickel
Rechtsanwalt André Nickel
KUTSCHER Rechtsanwälte, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale) 6949.9045200467 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt André Nickel bietet im Bereich Dienstbarkeit Rechtsberatung und Vertretung
(05.03.2019) Die schnell Antwort und auch das ich das verstehe nicht mit irgendwelchen Fachbegriffe
Profil-Bild Rechtsanwältin Aleksandra Gleich
Rechtsanwältin Aleksandra Gleich
Kanzlei Aleksandra Gleich, Harrlachweg 1, 68163 Mannheim 6849.8083588826 km
Die Besonderheit der anwaltlichten Beratungstätigkeit der Kanzlei Gleich liegt in der interdisziplinären Expertise von Rechtsanwälten, Architekten und Fachplanern aus einer Hand.
Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Aleksandra Gleich ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Dienstbarkeit
aus 6 Bewertungen Sehr ausführliche und verständliche Beratung mit Lösungsvorschlägen. (15.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Witting
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Witting
Kanzlei Gabriele Witting, Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5, 50672 Köln 6673.7174424349 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Dienstbarkeit steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Witting gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Torsten Fritz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Torsten Fritz
Dr. Fritz & Partner – Fachanwälte – Rechtsanwälte mbB, Bahnstr. 1, 42781 Haan 6664.0203667189 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Torsten Fritz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Dienstbarkeit
aus 41 Bewertungen Herr Dr. Fritz bot uns eine äußerst wertvolle Unterstützung bei der Regelung des Erbes. (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Reitzenstein
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Reitzenstein
Dr. Hoevels & Partner, Hauptmarkt 10, 90403 Nürnberg 7011.6540304398 km
Mit uns kann Recht verständlich werden, denn wir wollen: Einfach . Umsichtig . Unterstützen
Familienrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Dienstbarkeit bietet Herr Rechtsanwalt Marcus Reitzenstein
aus 13 Bewertungen Schnelle und kompetente Antwort erhalten.. Echt top.. Kann ich nur weiter empfehlen (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Hermann Schwarz
Kanzlei Hermann Schwarz, Garnisongasse 11/8, 1090 Wien, Österreich 7410.8849743594 km
Erbrecht • Familienrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Hermann Schwarz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Dienstbarkeit
(20.11.2014) Nicht nur die fachliche Kompetenz ist für die Wahl des richtigen Anwaltes ausschlaggebend – auch die menschliche …
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Grischa Sebastian Franke LL. M.
Rechtsanwalt & Notar Grischa Sebastian Franke LL. M.
Kanzlei Franke, Nithackstraße 18-20, 10585 Berlin 6968.8773391188 km
Franke - Ihr Rechtsanwalt und Notar am Schloss Charlottenburg
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Dienstbarkeit hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt & Notar Grischa Sebastian Franke LL. M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Reyher
Rechtsanwalt Tobias Reyher
Hotz & Partner Steuerberater, Lindenstr. 25, 71229 Leonberg 6919.4423032535 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Reyher bietet Rat und Unterstützung im Bereich Dienstbarkeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Aßmann
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Aßmann
Kanzlei für Immobilienrecht Michael Aßmann, Osteresch 25, 22607 Hamburg 6712.4817958257 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Dienstbarkeit bietet Herr Rechtsanwalt Michael Aßmann
aus 13 Bewertungen Dank für eine fachlich sehr kompetente und praxisorientierte Beratung. Die offensichtlich lange Erfahrung aus dem … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Klaus Maier
Rechtsanwalt Jürgen Klaus Maier
Maier & Kollegen Rechtsanwälte, Herrenstrasse 9, 87700 Memmingen 7039.6917312131 km
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Betreuungsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Klaus Maier ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Dienstbarkeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rainer Wilde
Dr.Wilde - Rasch Rechtsanwälte in Kooperation, Blütenweg 12, 06130 Halle (Saale) 6952.0701758835 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Dienstbarkeit bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Wilde
(19.04.2024) Wir würden kompetent, freundlich und mit einem sehr angenehmen Rechtsanwaltscharme beraten . Die Streitsache mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Spohn
Anwaltskanzlei Prof. Dr. Wolfgang Spohn & Michael Jacker, Eichborndamm 286, 13437 Berlin 6966.361727574 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Dienstbarkeit hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Spohn
(05.11.2023) höfflich und erfahrener Anfald

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Dienstbarkeit

Fragen und Antworten

  • Dienstbarkeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Dienstbarkeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Dienstbarkeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Dienstbarkeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Dienstbarkeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Eine Dienstbarkeit räumt dem Berechtigten ein bestimmtes Nutzungsrecht an einer fremden Sache ein. Das wiederum führt jedoch dazu, dass der Eigentümer seine Sache nur noch eingeschränkt nutzen kann.

Dabei müssen folgende Dienstbarkeiten unterschieden werden

  • die Grunddienstbarkeit,
  • der Nießbrauch,
  • die beschränkte persönliche Dienstbarkeit und
  • das Dauerwohnrecht bzw. Dauernutzungsrecht.

Besonders praxisrelevant ist etwa die Grunddienstbarkeit. Diese Art der Dienstbarkeit ist in den §§ 1018 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Hierbei wird ein Grundstück z. B. dergestalt belastet, dass es ein Dritter auf eine bestimmte Art und Weise nutzen darf. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang etwa das Wegerecht. Außerdem kann sich der Eigentümer verpflichten, zugunsten des Dritten bestimmte Handlungen an seinem eigenen Grundstück nicht oder auf eine bestimmte Weise vorzunehmen. Das wäre etwa der Fall, wenn die Parteien vereinbaren, dass der Eigentümer in seinem Garten keine Bäume pflanzen darf oder die Abstandfläche des Nachbargrundstücks übernimmt und an der Grundstücksgrenze keine Gebäude errichtet. Des Weiteren kann vereinbart werden, dass der Eigentümer bestimmte Rechte gegenüber dem Grundstück des Dritten nicht geltend macht. So kann z. B. festgelegt werden, dass der Eigentümer eines Grundstücks die Emissionen bzw. die Lärmbelästigung, die sein Nachbar verursacht, duldet und keine Unterlassungsansprüche geltend macht. So kann also ein Nachbarschaftsstreit leichter vermieden werden.

Die Grunddienstbarkeit entsteht, indem sich die Parteien über den Inhalt der Dienstbarkeit einigen und diesen sowie das Recht des Dritten ins Grundbuch eintragen. Die Dienstbarkeit ist an das Eigentum am „dienenden" Grundstück, nicht jedoch an den Eigentümer gebunden. Das bedeutet bei einer Veräußerung des „dienenden" (Haus-)Grundstücks, dass dessen Erwerber ebenfalls an die Grunddienstbarkeit gebunden ist. Eine Einschränkung dieser weitreichenden Bindung lässt sich jedoch mit der sog. beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erreichen. Die gilt nämlich nur zugunsten der Person, die als Berechtigte ins Grundbuch eingetragen wurde, und ist somit höchstpersönlich. Der Erbe des Berechtigten oder der Erwerber des „herrschenden" Grundstücks kann also keine Rechte aus der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit gegen den Eigentümer des „dienenden" Grundstücks geltend machen. Ein Beispiel für eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist das Wohnrecht. Sie erlischt mit dem Tod des Berechtigten. Dagegen erlischt eine „normale" Dienstbarkeit nur, wenn der Berechtigte eine Löschungsbewilligung abgibt, aufgrund derer die Dienstbarkeit aus dem Grundbuch gelöscht wird.

Die Grunddienstbarkeit ist abzugrenzen von der sog. Baulast. Letztere betrifft nicht das Rechtsverhältnis unter Privatleuten, sondern das Verhältnis des Belasteten zu einer Behörde. Wenn etwa ein Bauherr in seinem Bauantrag die Abstandflächen auf das Nachbargrundstück verlegt hat, wird die Baubehörde die Baugenehmigung nur erteilen, wenn eine Abstandflächenübernahmeerklärung des benachbarten und belasteten Grundstückseigentümers vorliegt. Sie kann aber auch die Baugenehmigung mit der Auflage erteilen, dass die Übernahmeerklärung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachgereicht werden muss. Ansonsten läge nämlich unter Umständen eine unzulässige Grenzbebauung vor. Die Baulast wird dann in das sog. Baulastenverzeichnis eingetragen und kann nur mit Zustimmung der Behörde wieder entfernt werden.

Der Nießbrauch dagegen gesteht dem Berechtigten die Befugnis zu, den Nutzen aus einem Grundstück zu ziehen. Dazu gehören nicht nur die sog. Sachfrüchte, wie z. B. Obst oder Gemüse, sondern auch die sog. Rechtsfrüchte. Der Nießbraucher kann etwa das betreffende Grundstück oder die darauf stehenden Immobilien vermieten und die Miete dafür verlangen.

(VOI)

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