3.406 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Roger Bitsch
Roger Bitsch & Koll., Marktplatz 3, 90584 Allersberg 7033.0912020059 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Roger Bitsch bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Peer Klemstein
sehr gut
Rechtsanwalt Peer Klemstein
Anwaltskanzlei Klemstein, Hauptstr. 31, 16552 Schildow 6966.4559840666 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Peer Klemstein vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 31 Bewertungen Absolut zu empfehlen. Ich bin langjähriger Mandant und bin immer bestens beraten und vertreten. Unkompliziert, … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Höchstädter
Rechtsanwältin Julia Höchstädter
HSK Rechtsanwälte Kroll & Kollegen PartmbB, Kreuzstr. 4, 85049 Ingolstadt 7072.8166369351 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Julia Höchstädter
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Speckmann
Rechtsanwältin Sabine Speckmann
Kanzlei Sabine Speckmann, Oppenweher Str. 14-16, 49419 Wagenfeld 6689.6978395451 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabine Speckmann
(14.08.2021) Sehr nett und hilfsbereit.
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Kurzke
sehr gut
Kanzlei Martina Kurzke, Steubenplatz 9, 64293 Darmstadt 6836.6544757401 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Martina Kurzke gerne zur Verfügung
aus 35 Bewertungen Wir schätzen Frau Kurzke sehr als kompetente und persönlich zugewandte Anwältin. Unser Fall wurde von ihr … (21.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Bohnet
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Bohnet, Serrahnstraße 1, 21029 Hamburg 6735.7862039302 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jörg Bohnet hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 51 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Jörg Bohnet, hat sich wunderbar eingesetzt für die Angelegenheit, im Mietrecht. Sehr erfolgreich! … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Conny Falk
Rechtsanwalt Conny Falk, Haupstraße 13, 76855 Annweiler am Trifels 6830.5103585832 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Conny Falk - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(14.06.2021) Herr Rechtsanwalt Falk war zeitnah bereit die Scheidung zu übernehmen, sehr kompetent und hilfsbereit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schomberg
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Schomberg
Hartmann Dahlmanns Jansen PartGmbB, Steinbecker Meile 1, 42103 Wuppertal 6669.9560514457 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Schomberg vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 25 Bewertungen Rechtsstreit mit der KFZ Versicherung des Unfallverursachers gewonnen (24.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Ariane Ulhorn
Rechtsanwältin Dr. Ariane Ulhorn
Kanzlei Ariane Ulhorn, Falkensteinstr. 186, 46047 Oberhausen 6642.1880847845 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Ariane Ulhorn ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Frau Dr.Ariane Uhlhorn hat uns bei zwei Schadensfällen sehr kompetent zur Seite Gestanden.Wir bedanken uns herzlich … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bert Mölleken
Kanzlei Bert Mölleken, Alexanderstr. 84, 46562 Voerde (Niederrhein) 6624.8154323617 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Bert Mölleken ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Paraskevi Tsiopra-Abend
sehr gut
Kanzlei Tsiopra-Abend, Kaiser-Otto-Str. 9-11, 50259 Pulheim 6662.9678955827 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Paraskevi Tsiopra-Abend
aus 15 Bewertungen Fr. Tsiopra-Abend ist eine überaus erfahrene und kompetente Anwältin. Sie ist zugewandt, verlässlich und erläutert … (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Wiese
Rechtsanwältin Kirsten Wiese
Dorissen, Wedemeyer & Kollegen | Rechtsanwälte, Notare, Osterstr. 22, 49661 Cloppenburg 6642.1348593392 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Kirsten Wiese
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schneider
Rechtsanwalt Michael Schneider
Kanzlei Michael Schneider, Mühlenplatz 8, 23879 Mölln 6756.3578689839 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schneider bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Gentz
Kanzlei Marcus Gentz, Willstätter Straße 6, 40549 Düsseldorf 6644.3385582223 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Medizinrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Marcus Gentz
(04.03.2024) Man schaue sich auch die Bewertungen bei Google Maps an.
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Block
Rechtsanwalt Daniel Block
Kanzlei Daniel Block, Breierspfad 81, 44143 Dortmund 6679.4538572852 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Block
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Dieckmann
Rechtsanwaltskanzlei Dieckmann, Adelheidstr. 9, 06484 Quedlinburg 6884.1537795695 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Dieckmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Sofortige Empfehlungen zum Handeln mit Erläuterung der entsprechenden Konsequenzen, unkompliziert, verständlich, … (07.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Hirschmann
Rechtsanwalt Udo Hirschmann
Rechtsanwaltskanzlei Hilgers & Hirschmann, Irrerstr. 17-19, 90403 Nürnberg 7011.2017977097 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Udo Hirschmann im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Schneider, Wilhelmstr. 15, 71638 Ludwigsburg 6925.1651537868 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schneider unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 38 Bewertungen Herr Schneider hat sich gekämpft und wir haben gewonnen. Der Arbeitgeber schuldete mir Geld und ich bekam noch … (28.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Dümler
Kanzlei Bernd Dümler, Wilhelm-Deuser-Str. 4, 54294 Trier 6718.1846599072 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernd Dümler gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Er ist absolut zuverlässig und bleibt bei allen Hindernissen lösungsorientiert, was dann auch zum Erfolg führt. (23.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Schott
sehr gut
Rechtsanwalt Heiko Schott
Schmelter & Schott Rechtsanwälte und Fachanwälte PartGmbB, Leithestraße 39, 45886 Gelsenkirchen 6655.3626975546 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Heiko Schott
aus 10 Bewertungen Herr Schott hat mir in herausfordernden Situationen geholfen, komplexe medizinische Begriffe und Behandlungsoptionen … (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon
Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon
Kanzlei Momen, Friedrichstr. 105, 52070 Aachen 6630.3640411128 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Neumeier
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Neumeier
Anwaltssozietät Neumeier Schroeter & Partner GbR, Hermann-Lingg-Str. 15, 80336 München 7117.7960832635 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Neumeier bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 94 Bewertungen Herr Neumeier hat sich in meiner Sache wirklich für mich eingesetzt, das Ganze dauerte aber unerwartet lange. (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Denise Klüwer
Rechtsanwältin Denise Klüwer
Kanzlei Klüwer, Kuttlerstr. 2, 91054 Erlangen 6998.5906296204 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Denise Klüwer
aus 8 Bewertungen War sehr bemüht uns weiterzuhelfen, auch wenn unser Problem sehr spezifisch und komplex ist (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karine Guilleaume-Ucar
sehr gut
Rechtsanwältin Karine Guilleaume-Ucar
JAKOBS | GUILLEAUME Rechtsanwälte Partnerschaft, Industriestraße 5, 48308 Senden 6660.0323305762 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Karine Guilleaume-Ucar
aus 19 Bewertungen Nach einer unkomplizierten Terminvereinbarung zügig eine Beratung am Telefon erhalten. Beratung mit einer … (11.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.