3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
sehr gut
Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Kanzlei am Roßmarkt / Landsberg, Roßmarkt 194, 86899 Landsberg am Lech 7079.9819332171 km
Ein starkes Team für Ihr gutes Recht: Wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Helge Müller-Roden gerne zur Verfügung
aus 73 Bewertungen Erstkontakt über 'frag-einen-anwalt': die Antwort von Herrn Müller-Roden war uns eine große Hilfe; sie traf … (08.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Pietsch
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Pietsch
Kanzlei Gargula & Pietsch, Bahnhofstraße 14, 03096 Burg (Spreewald) 7057.7878125576 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Katja Pietsch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 30 Bewertungen Rechtsanwältin Frau Pietsch hatte ich zu einem Wechsel eines Mandats im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung nach … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
Mag. Dr. Bányai Margit, Rotenturmstraße 16-18/Top 1. 01, 1010 Wien, Österreich 7412.4112390854 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Hier gibt es nur Positives zu berichten, Frau Dr. Bányai kümmert sich rasch und konsequent auch um festgefahrene … (24.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck
Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck
Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Schneiderstr. 10, 67655 Kaiserslautern 6805.1497861654 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Riemenschneider
Rechtsanwältin Anja Riemenschneider
Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät, Lange-Hop-Str. 158, 30539 Hannover 6774.2738387125 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mediation • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anja Riemenschneider
(13.05.2023) Kompetent und gut erreichbar. Eine Anwältin die sich eigenständig beim Mandanten zurück meldet . Kommunikativ !!!! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter J. Voll
Rechtsanwalt Peter J. Voll
Kanzlei Peter J. Voll, Ettikostr. 8, 77955 Ettenheim 6872.9845722914 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Peter J. Voll
(02.05.2019) Herr Voll hat sich um meine Scheidung sowie die Unterhaltsregelungen gekümmert. Dabei wurde ich sehr gut beraten und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Strater
Kanzlei Alexander Strater, Bayerische Str. 30, 10707 Berlin 6970.9912697256 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Strater ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Ich habe von Herrn Strater sehr kompetente Hilfe bekommen, wofür ich sehr dankbar bin. Die Kommunikation war angenehm … (20.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torstein Grunert
Rechtsanwalt Torstein Grunert
Rechtsanwälte Weiss & Grunert Partnerschaftsgesellschaft, Dreifaltigkeitsplatz 176, 84028 Landshut 7132.015863918 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Torstein Grunert
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber
Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber
Rüber Rechtsanwälte Steuerberater GbR, Konrad-Adenauer-Ufer 37, 50668 Köln 6674.954413317 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Caspary
Rechtsanwalt Max Caspary, Beethovenstraße 13, 66606 Sankt Wendel 6766.1971582767 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Max Caspary gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Faris Hussain
sehr gut
Rechtsanwalt Faris Hussain
M I L E S - L A W.DE, Großherzog-Friedrich-Straße 2, 77694 Kehl 6855.536523696 km
Unser Leitsatz? Ihr Recht ist unser Gesetz.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Faris Hussain gerne zur Verfügung
aus 36 Bewertungen Sehr gutes und hilfreiches Telefonat mit guten Ratschlägen hat er mir gegeben. Danke für diese Hilfe,kann man … (22.05.2024)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Jörg Düngefeld
Fachanwalt und Notar Jörg Düngefeld
Kanzlei Kröger – Düngefeld – Düngefeld, Herzogenplatz 3, 29525 Uelzen 6784.5096774107 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Fachanwalt und Notar Jörg Düngefeld vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Ich kann Herrn Düngefeld und sein Team sehr empfehlen. Testament ist beurkundet und alles geregelt. (24.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Langlotz
Kanzlei Christopher Langlotz, Viktualienmarkt 5, 80331 München 7119.4548633372 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Langlotz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(15.04.2024) Sehr gute Beratung und ständige Erreichbarkeit! Kompetente, sachliche Beratung-vom Erstgespräch bis zur Einigung. Von …
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Burmeister-Jüptner
Rechtsanwaltskanzlei M. Burmeister-Jüptner, Ernst-Augustin-Straße 12, 12489 Berlin 6987.7784098787 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Martina Burmeister-Jüptner
(25.09.2020) Ich hatte ein sehr gutes persönliches Gespräch und Rechtsberatung erhalten. Die Rechtsanwältin hat mich offen und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Burdenski
sehr gut
Kanzlei Burdenski, Auweg 10 c, 35457 Lollar 6798.4091287144 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Kirsten Burdenski
aus 21 Bewertungen Die beste Anwältin, die ich je hatte! Sehr zuverlässig und mit viel Engagement erledigt sie ihr Rechtsgebiet. Sie … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gero Heinze
Kanzlei Dr. Heinze, Haeberlinstraße 1, 70563 Stuttgart 6929.567642057 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Gero Heinze
(28.10.2021) Wir waren mit der Beratung durch Herrn Dr. Heinze sehr zufrieden und werden, falls es zum Rechtsstreit kommen sollte, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg N. Fellmann LL.M.
Rechtsanwalt Georg N. Fellmann LL.M.
Kanzlei Georg N. Fellmann, Hauptstr. 89, 50996 Köln 6679.9332780798 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Georg N. Fellmann LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(06.09.2021) Sehr schnell einen Termin bekommen, da das für mich sehr wichtig war. Sehr guter Erstkontakt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Schneider
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Schneider
Dr. Reiner & Kollegen, Schmausenbuckstr. 76, 90480 Nürnberg 7015.0892677223 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Schneider ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 58 Bewertungen Wir wohnen in einem reinen Wohngebiet und hatten Probleme mit einer KFZ -Werkstatt. Frau Schneider hat uns sehr gut … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Dierkes
Rechtsanwältin Jessica Dierkes
Kanzlei Dierkes, Holsterhauser Str. 347, 44625 Herne 6660.326918412 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Jessica Dierkes ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
sehr gut
Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
Hilbert & Simon Rechtsanwälte, Kaiserstraße 5, 79761 Waldshut-Tiengen 6934.0393869209 km
"Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt!" (Ernst von Feuchtersleben)
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)
aus 307 Bewertungen Menschlich wie fachlich perfekt und sehr zu empfehlen. Danke für die sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner … (19.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Celik
Rechtsanwaltskanzlei Walter Celik, Benninger Straße 29 a, 87766 Memmingerberg 7041.7546296927 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Walter Celik - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Kirschler LL.B.
Rechtsanwältin Verena Kirschler LL.B.
Kanzlei Kirschler, Benzstraße 6, 75196 Remchingen 6883.2666213621 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pferderecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Verena Kirschler LL.B. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ole Jensen
sehr gut
Rechtsanwalt Ole Jensen Kanzlei Jensen, Lornsenstr. 30, 24105 Kiel 6687.0185980986 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Ole Jensen
aus 197 Bewertungen In einer Unfallauseinandersetzung alles Mega gelaufen! Vielen Dank! (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klement
Kanzlei Klement, Hennebergerstr. 7, 97711 Maßbach 6920.5760020804 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Klement

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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