3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Dietrich MBA
Anwaltsbüro DIETRICH, Rossmarkt 21, 60311 Frankfurt am Main 6825.7867265736 km
Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Dietrich MBA unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Ich hatte mit Herrn Dietrich sehr netten Telefonkontakt. Leider konnte er aus zeitlichen Gründen das Mandat nicht … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Löhr
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Löhr
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Löhr bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Seher kompetente herzliche und hilfreiche Beratung Seher empfehlenswert (26.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Büchel
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Büchel
Kanzlei M. Büchel, Im Sommershausfeld 49, 50129 Bergheim 6661.0224832312 km
Ich mache Ihr Problem zu meinem Problem, damit Sie wieder mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens haben.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Büchel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen informativ und professionell, sehr empfehlenswert Vielen Dank (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Große
Rechtsanwalt Stefan Große
Kanzlei Stefan Große, Spitalseeplatz 6, 97421 Schweinfurt 6925.3507719089 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Große - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(10.11.2022) Ich fühlte mich jederzeit bestens beraten und vertreten, wurde stets über den Stand der Dinge informiert, von Anfang …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ulrich Rösch
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Rösch
LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB, Amiraplatz 3, 80333 München 7118.9419438629 km
Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Rösch
aus 34 Bewertungen Guten Tag, diese Kanzlei gibt sich Mühe und macht einen guten Eindruck. Ich bin in der Überlegung mit dieser Kanzlei … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Zollner
Kanzlei Max Zollner, Aprilgasse 3, 94315 Straubing 7137.3923733394 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Max Zollner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(16.01.2024) Vielen lieben Dank, für die zügige, Kompetente Beratung u. Bearbeitung. Sehr freundlichen u. zuverlässig eine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ravil Linke
Rechtsanwalt Ravil Linke
LWB Rechtsanwaltskanzlei, Theaterstraße 65, 52062 Aachen 6630.0158023924 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ravil Linke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Zowel het contact als de afhandeling van de zaak als extreem positief ervaren. Hij adviseert en communiceert to the … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann
Kanzlei Wiedenmann, Schnaitheimer Straße 22, 89520 Heidenheim 6998.0570567983 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Nursen Wittling
Kanzlei Nursen Wittling, Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln 6674.842113208 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nursen Wittling gerne zur Verfügung
(14.07.2019) Ich habe noch nie so einen guten Anwalt gehabt!
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
Große-Wilde & Partner GbR, Kaiserstr. 15, 53113 Bonn 6694.9081325103 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Große-Wilde unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Aline Stocks
Rechtsanwältin Dr. Aline Stocks
Kanzlei Aline Stocks, Paulusstraße 1, 40237 Düsseldorf 6649.9353472708 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Aline Stocks
aus 8 Bewertungen Top Beratung (11.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Niehus
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Niehus
Rechtsanwalt Christian Niehus, Südstr 7, 53343 Wachtberg 6702.7625316659 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Christian Niehus
aus 11 Bewertungen Besser geht es nicht! Die juristische Beratung zu einer fragwürdigen Nebenkostenabrechnung wurde außerordentlich … (10.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karoline Hoffmann
sehr gut
Rechtsanwältin Karoline Hoffmann
Kanzlei Pickert und Hoffmann, Moltkestr. 74, 53173 Bonn 6700.9278590816 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Karoline Hoffmann
aus 25 Bewertungen Frau Hoffmann ist sehr kompetent und erfahren auf ihrem Gebiet. Ich fühlte mich sehr gut beraten und kann sie nur … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Aymen Nofal
Rechtsanwalt Aymen Nofal
ANEA Rechtsanwaltskanzlei Nofal, Nievenheimer Straße 14, 41469 Neuss 6649.5897350739 km
WENN ES UM IHR RECHT GEHT – GEHEN WIR JEDEN SCHRITT MIT IHNEN
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Aymen Nofal ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Hat meinen AV geprüft und um wichtige Punkte ergänzt. Man vermutet gar nicht, was es alles für Fallstricke gibt, auf … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Schohl
sehr gut
Kanzlei Georg Schohl, Kaiserstr. 18, 66386 Sankt Ingbert 6772.6460609168 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Schohl unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 37 Bewertungen Herr Schohl beantwortete meine Anfrage zeitnah und professionell. (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Manuela Sonnenschein
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Manuela Sonnenschein
Dr. Manuela Sonnenschein, Tiergartenstr. 101, 47533 Kleve 6579.1784947693 km
Fachanwältin Familienrecht • Opferhilfe • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Manuela Sonnenschein
aus 36 Bewertungen Fr. Dr. Sonnenschein hat mich durch eine anstrengende Scheidung begleitet. Sie ist kompetent, zuverlässig, einfühlsam … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Wagner
Kanzlei Christoph Wagner, Karl-Marx-Str. 214, 12055 Berlin 6979.8910265378 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Wagner
aus 55 Bewertungen Herr Wagner hat sich um die Beantragung gekümmert. Nach dem Widerspruch wurde Klage eingereicht, die letztendlich … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Herwig Schöffler
sehr gut
Rechtsanwalt Herwig Schöffler
Rechtsanwaltskanzlei Schöffler, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig 6982.9333525979 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Herwig Schöffler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 46 Bewertungen Mir wurde schnell und kompetent geholfen. Fragen geduldig beantwortet und Vorgänge erklärt. Ich fühlte mich gut versorgt (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Balschbach
Rechtsanwalt Uwe Balschbach
Rechtsanwälte Balschbach, Martin & Reiter, Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding 7130.0984556672 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Balschbach ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(24.06.2020) Ich war zu einer Beratung in dieser Kanzlei. Fand seine Beratung sehr professionell und umfassend. Auch menschlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Stamm
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Stamm
König Stamm Rechtsanwälte, Zschochersche Str. 41, 04229 Leipzig 6980.5821211176 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Stamm bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Danke für die schnelle und komplette Beratung die uns sehr geholfen hat. Auch die Terminveränderungen unsererseits … (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Peters LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Peters LL.M.
PB Rechtsanwälte, Wilhelmstraße 27, 52070 Aachen 6630.0312796377 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Peters LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 30 Bewertungen Sehr angenehmer Kontakt. Es ging um einen Termin zur Erstberatung. (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Zeyer
Rechtsanwalt Wolfgang Zeyer
Zeyer & Kockler Rechtsanwälte, Am Schloßplatz 4, 66606 Sankt Wendel 6765.9831900487 km
Mehr Fachwissen, weniger Schubladendenken. Ihr Recht geltend zu machen ist unsere höchste Priorität!
Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Wolfgang Zeyer
(04.09.2023) Freundlicher Empfang und fachliche qualifizierte Beratung in unserem Anliegen und schnelle Abwicklung.👍
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Lindemann
sehr gut
Kanzlei Werner Lindemann, Daimlerstr. 3, 76275 Ettlingen 6871.7246555851 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Werner Lindemann
aus 10 Bewertungen 5 Sterne (17.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mareike Neuhauser
Rechtsanwältin Mareike Neuhauser
Kanzlei Mareike Neuhauser, Kantstr. 33, 63755 Alzenau 6853.1099246581 km
Fachanwältin Steuerrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Mareike Neuhauser bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(17.04.2018) Frau Neuhauser ist sehr sehr nett und hat mir am Telefon sehr weitergeholfen. Ich würde Frau Neuhauser jederzeit …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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