3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Anwaltskanzlei Krippner, Jahnstraße 7, 26954 Nordenham 6635.1255130307 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(24.04.2024) Auch bei wiederholten Nachfragen ruhig und souverän geblieben. Hilfreicher Rat und freundliches Auftreten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Thiel
sehr gut
Rechtsanwalt Henrik Thiel
Kanzlei Henrik Thiel, Benrather Schloßallee 97, 40597 Düsseldorf 6657.8990722596 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Henrik Thiel
aus 16 Bewertungen RA Thiel hat meine Interessen kompetent vertreten. Hervorzuheben ist die schnelle Antwortzeit seiner Kanzlei. Meine … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Furtmaier
Kanzlei Bernhard Furtmaier, Boppstr. 20-24, 55118 Mainz 6805.637621016 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Bernhard Furtmaier
aus 7 Bewertungen Ich war von der Kompetenz und Freundlichkeit sehr beeindruckt. Dieser Mann hat Biss und holt das Beste für jedermann … (06.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schulte LL.M.
Rechtsanwalt Thomas Schulte LL.M.
Schulte Anwaltskanzlei, Clausstr. 72, 09126 Chemnitz 7045.8846324408 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Schulte LL.M.
aus 7 Bewertungen Dank der Unterstützung von Herrn Schulte konnte ein Strafprozess erfolgreich abgewendet werden. Vielen Dank. (21.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Markus Johannes Hirsch, Kurtalstraße 25, 76887 Bad Bergzabern 6837.8427931506 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
aus 6 Bewertungen Nach meiner Kontaktaufnahme erfolgte eine schnelle Rückantwort und eine zügige Bearbeitung meines Anliegens. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Stefan Möller
Rechtsanwälte Möller & Trommler, Tabbenstr. 9, 49624 Löningen 6630.9421636663 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Stefan Möller bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Schomann
Rechtsanwalt Klaus Schomann
Kanzlei Klaus Schomann, Bahnhofspassage 4, 14776 Brandenburg an der Havel 6932.9066027431 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Schomann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(19.12.2020) Die schnelle und kompetente Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mats Kühler
Rechtsanwalt Mats Kühler
Kanzlei Kühler, Goseriede 10-12, 30159 Hannover 6767.3543117933 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mats Kühler
(02.02.2024) Herr Kühler hat mir sehr Geholfen und stand meiner Familie und mir immer stets zur Seite. Fachlich auch eine Top …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Hübner
Rechtsanwalt Dr. Andreas Hübner
Kanzlei Andreas Hübner, Kennedyallee 53, 60596 Frankfurt am Main 6826.2690246376 km
Ich möchte gerne Ihr Vertrauter in allen Rechtsfragen sein. Ihr "Familienanwalt" an den Sie sich in allen Rechtsfragen wenden können. Ich oder meine Kollegen helfen.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Hübner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(13.01.2024) Herr Hübner konnte immer sehr flexibel Termine anbieten, auch Abends und am Wochenende. Dabei hat er sich immer Zeit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Mertens
Rechtsanwalt Uwe Mertens
Dr. Mertens & Partner GbR, Heegbarg 12, 22391 Hamburg 6720.318193225 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Mertens ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Drobe
Rechtsanwalt Martin Drobe
Kanzlei Drobe, Klopstockweg 2, 90547 Stein 7010.6124948804 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Martin Drobe
aus 6 Bewertungen Bei Herrn Drobe bin ich seit Jahren in den besten Händen, jetzt im Bereich Arbeitsrecht! Immer sehr kompetente … (22.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Brauner
Rechtsanwältin Diana Brauner
Rechtsanwaltskanzlei Diana Brauner, Römhilder Steinweg 30, 98630 Römhild 6925.2961113305 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Diana Brauner
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf
Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf
Ohrndorf Recht & Steuer GmbH, Nevelstr. 33, 44795 Bochum 6662.7854885196 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 24 Bewertungen Ich kann die Kanzlei und Rechtsanwalt Wöhrle nur empfehlen. Er hat mich sehr gut in unserer Sache (Erstellung … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Wagner
Urban & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bamberger Str. 1, 97483 Eltmann 6956.8108296272 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Wagner
aus 38 Bewertungen In einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit konnte ich glücklicherweise auf die rechtliche Beratung durch Herrn … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Brückner
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Brückner
Rechtsanwälte an der Residenz, Residenzplatz 1, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.0964051094 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Brückner
aus 40 Bewertungen Die Beratung war perfekt; immer zügig reagiert und agiert, wenn die gegnerische Versicherung eine Regulierung zu … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Keilhauer
Rechtsanwalt Stefan Keilhauer
Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern 6804.6001782049 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Keilhauer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Herr Keilhauer hat mich bestens beraten und meine Rechte vertreten, auch bei einem Haftpflichtschaden im Ausland. … (11.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Solveig Rönsch
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rönsch, Tschaikowskistrasse 16, 04105 Leipzig 6981.147159146 km
Es gibt für alles eine Lösung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Solveig Rönsch bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 12 Bewertungen schnelle und zuverlässige Infos (03.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Rauch
Rechtsanwalt Tobias Rauch
Duvernoy & Rauch Rechtsanwälte - Fachanwälte, Weinhartstraße 2a, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.9587665025 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Rauch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(29.09.2023) Der Ausgang der Räumungsklage war ein Vergleich. Herr RA Tobias Rauch hat mich sehr gut vertreten. Ich bin sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Justin-Andreas Poel
sehr gut
Rechtsanwalt Justin-Andreas Poel
Rechtsanwaltskanzlei Poel, Lockwitztalstraße 20, 01259 Dresden 7088.199352864 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Justin-Andreas Poel
aus 11 Bewertungen Herr Poel hat uns hervorragend vetreten und das Problem zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst. Sehr zu empfehlen! (25.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Koch
Rechtsanwalt Bernd Koch
Rechtsanwaltskanzlei Bernd A. J. Koch & Kollegen, Schlossstr. 13, 67806 Rockenhausen 6798.393698567 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Familienrecht • Schwerbehindertenrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Bernd Koch
aus 9 Bewertungen Herr Koch hat mich im Familienrecht erneut beraten und gerichtlich vertreten. Ich war sehr zufrieden mit seiner … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Seeger
Rechtsanwalt Frank Seeger
Schuster Seeger Janzen Notare Rechtsanwälte Fachanwälte, Kuhlenstraße 97, 32429 Minden 6721.6175264543 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Seeger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(17.08.2023) Werde meine Belange weiterhin von Herrn RA Seeger vertreten lassen
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Lars-Ole Ansteeg
Rechtsanwalt & Notar Lars-Ole Ansteeg
Dr. Lohsin & Partner Fachanwälte und Notare, Schlachte 31, 28195 Bremen 6675.0670682279 km
Rechtsberatung & Notariat - bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt & Notar Lars-Ole Ansteeg
Profil-Bild Rechtsanwältin Ninja Lorenz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Ninja Lorenz LL.M.
KSG Kanzlei Schwede, Gewert & Kollegen, Theaterstr. 3, 30159 Hannover 6768.191004208 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Ninja Lorenz LL.M.
aus 91 Bewertungen Sehr verständliche Beratung. Ich bin sehr zufrieden. Kann ich weiterempfehlen. (21.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.