3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mimoun Chilioui
sehr gut
Rechtsanwalt Mimoun Chilioui
Kanzlei Mimoun Chilioui, Hasengasse 8, 60311 Frankfurt am Main 6826.129520706 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Mimoun Chilioui
aus 14 Bewertungen Auf dem neusten Stand des WEG-Rechts und Gerichtsentscheidungen zudem sehr zuverlässig und vor allem sehr korrekt. (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bott
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Bott
Kanzlei Martin Bott, Rathausplatz 2, 72461 Albstadt 6951.7261433068 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Bott ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Sehr zuverlasigig und schnell (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Freytag
Rechtsanwältin Julia Freytag
Anwaltskanzlei Freytag, Wintergerststr. 21, 73479 Ellwangen (Jagst) 6979.5842935664 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Julia Freytag vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(06.10.2023) Sie ist die beste Anwältin
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Stillner
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Stillner
Kanzlei Geiger & Stillner, Marktplatz 34, 73614 Schorndorf 6951.4732392013 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanne Stillner gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Schneller Termin. Den ich dann doch nicht mehr benötigte. (12.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Vid Leskovec LL M (Heidelberg)
Rechtsanwalt Mag. Vid Leskovec LL M (Heidelberg)
Rechtsanwaltskanzlei Leskovec, Slovenska cesta 27, Ljubljana 1000, Slowenien 7431.8064783646 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Vid Leskovec LL M (Heidelberg) bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
Kanzlei Cornelia Koslowski, Händelstr. 8, 37085 Göttingen 6826.5503590189 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
aus 11 Bewertungen Hervorragende,kompetente Anwältin.Muß man unbedingt weiterempfehlen. (08.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Malte Hohn
sehr gut
Kanzlei Malte Hohn, Konstanzer Str. 62, 10707 Berlin 6970.8527181761 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Malte Hohn
aus 20 Bewertungen Herr Dr. Hohn hat mehrere Angelegenheiten meiner Verwaltungskunden in Mietrechtsfragen übernommen und alle erfolgreich … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Pager
Rechtsanwalt Pager, Ferdinand-Lassalle-Straße 2, 04109 Leipzig 6981.7115642337 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt René Pager - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(02.06.2021) Herr Pager reagiert sofort auf Belange, vergab zügig einen Termin. Seine Art ist sehr direkt und auf den Punkt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr
Rechtskontor Hamburg, Hoheluftchaussee 95, 20253 Hamburg 6717.067435135 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 128 Bewertungen Danke für Ihre Hilfe und Mühe ! Habe nichts zu bemängeln. Alles läuft digital per Mail und Telefon. Ist einfach und … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Pollok
Rechtsanwalt Thomas Pollok
Kanzlei am Wieter, Bürgermeister-Peters-Strasse 2b, 37154 Northeim 6820.1490580674 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Pollok hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Super Anwalt, schnell und zuverlässig (18.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schüller
Rechtsanwalt Michael Schüller
Kanzlei Michael Schüller, Mozartstr. 19, 40764 Langenfeld (Rheinland) 6666.2950655359 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Schüller für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(31.01.2023) Das Schreiben bezüglich der Bitte um Unterlassung von Unterstellungen war freundlich aber in der Sache sehr bestimmt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Steffi Liebner LL.M.
Kanzlei Steffi Liebner, An der Havel 6a, 14669 Ketzin 6946.366694765 km
Fachanwältin Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Steffi Liebner LL.M. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(06.12.2017) Sehr freundliche kompetente Kollegin.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Melletat
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Melletat
MELLETAT - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Hildesheimer Str. 372, 30880 Laatzen 6777.9060358126 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Thomas Melletat - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Wir als Familie haben sehr gute Erfahrungen mit Herr und Frau Melletat sie sind sehr nett und freundlich und sehr … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Brückner
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Brückner
Rechtsanwälte an der Residenz, Residenzplatz 1, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.0964051094 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Brückner ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 40 Bewertungen Die Beratung war perfekt; immer zügig reagiert und agiert, wenn die gegnerische Versicherung eine Regulierung zu … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Lennartz
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Lennartz
Anwaltskanzlei Bernd Lennartz, Horchheimer Straße 5, 53881 Euskirchen 6684.74513461 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Bernd Lennartz für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 28 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Lennartz stand mir mit Rat und Tat zur Seite, freundlich, schnell und auf den Punkt genau. Mit … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dierk-Alexander Lesch
Rechts- und Fachanwalt Dierk-Alexander Lesch
Lesch Rechtsanwalt, Poststr. 5, 40822 Mettmann 6660.1891995559 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Dierk-Alexander Lesch
(15.04.2021) Sehr gute professionelle Beratung .
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Herr LL.M.
Rechtsanwältin Yvonne Herr LL.M.
Kanzlei HERR, Roßmarkt 194, 86899 Landsberg am Lech 7079.9773039384 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Verkehrsrecht • Datenschutzrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Yvonne Herr LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(16.11.2023) Habe die Adresse über Google Suche gefunden, kurzfristig einen Termin bekommen und der Vorgang konnte für mich positiv …
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Spandau
sehr gut
Rechtsanwältin Michaela Spandau
Javitz & Spandau Rechtsanwälte, Immenhofer Str. 5, 70180 Stuttgart 6931.3455648801 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Michaela Spandau ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 70 Bewertungen Frau Spandau hat unseren Fall juristisch optimal abgewickelt und daneben durch ihre Erfahrung und Empathie viel Ruhe … (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ovdiienko
sehr gut
Rechtsanwälte Dr. Säftel, Künkele, Parente & Ovdiienko, Bahnhofstraße 21 - 29, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.0066786242 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Ovdiienko bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Herr Ovdiienko ist ein kompetenter und freundlicher Anwalt. Er hört gut zu und sucht schnell und gezielt nach … (07.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M.
Hölder Rechtsanwälte, Wandsbeker Marktstr. 85-87, 22041 Hamburg 6723.1570692813 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M.
aus 16 Bewertungen Herr Hölder hat vor dem Familiengericht sehr kompetent den Versuch des Jugendamtes abgewehrt, mir Teile des … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Storsberg
Rechtsanwalt Uwe Storsberg
Storsberg und von Schumann, Haßlocher Str. 150, 65428 Rüsselsheim 6817.1076465152 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Storsberg ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(14.09.2022) Die Storsbergs sind schon mehr wie 30 Jahre unsere Anwälte , immer korrekt, immer freundlich, hört gut zu, hat immer …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Almut Dircksen
Teschke & Dircksen, Cuxhavener Str. 10, 21762 Otterndorf 6642.8256692678 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Almut Dircksen
(07.08.2021) Klare Aussage
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Isabel Meßmer
Rechtsanwältin Dr. Isabel Meßmer
Kanzlei Meßmer, Stadionstr. 6, 79843 Löffingen 6928.1128592586 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Isabel Meßmer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Frau Dr. Meßmer hat uns in zwei Fällen in Sachen Verkehrsrecht und Mietrecht nicht nur gut beraten, sondern auch beide … (08.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Niemann
Rechtsanwältin Katharina Niemann
Anwaltskanzlei Niemann, Kaiserstr. 15, 44135 Dortmund 6676.9614448867 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Katharina Niemann
aus 9 Bewertungen Super schnell einen Termin bekommen, ein sehr gutes Gespräch mit RA Frau Niemann geführt, diese hat eine … (15.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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