3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 10

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Rahnfeld
Rechtsanwältin Martina Rahnfeld
Müller & Kollegen, Am Markt 14, 25840 Friedrichstadt 6624.6731744883 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Rahnfeld – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Braunert
sehr gut
Rechtsanwältin Anette Braunert
Kanzlei Anette Braunert, Bundesallee 76, 12161 Berlin 6973.2954307205 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Anette Braunert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 19 Bewertungen Frau Braunert hat mich in einer Sache um Schmerzensgeld bestens vertreten! Sie regelte alles innerhalb weniger … (16.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sönke Hansen
Rechtsanwalt Sönke Hansen
SOYKA • MERTINY • HANSEN Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 2, 25451 Quickborn 6704.8178960885 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Sönke Hansen ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Kann ich nur weiter empfehlen. Guter Anwalt. (29.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Hermann Ataman
sehr gut
Kanzlei Jan H. Ataman, Vereinsstr. 47a, 20357 Hamburg 6717.3125617933 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Hermann Ataman ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Ich hatte vier offene Rechtsstreitigkeiten, drei davon reiseverkehrsrecht, eine mit einem Dienstleister - und ich habe … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Dotterweich
sehr gut
Kanzlei Dotterweich, Praterstrasse 9 c, 90429 Nürnberg 7010.861004709 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Dotterweich unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Kompetent, ergebnisorientierte Arbeitsweise im Sinne des Mandanten - sehr gute Arbeit. Jederzeit wieder. (24.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Hitzemann
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Hitzemann
Rechtsanwaltskanzlei Hitzemann, Schulze-Delitzsch-Strasse 17 D, 30938 Burgwedel 6766.988369063 km
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Burgwedel !
Fachanwältin Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Hitzemann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen sehr gute betreuung mit ein gutes ende. (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothee Thomas
Rechtsanwältin Dorothee Thomas
Anwaltskanzlei Hartung, August-Bebel-Str. 7a, 07743 Jena 6957.8041600256 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dorothee Thomas ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(08.04.2024) Sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel
Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel
Anwaltskanzlei Seibel & Seibel, Schäferstr. 16, 40479 Düsseldorf 6648.444985162 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel
(31.01.2020) Die Kanzlei Seibel&Seibel ist in allen rechtlichen Fragen und Vertretungen hervorragend und berät und vertritt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Diekmann
Rechtsanwalt Rudolf Diekmann, Flintenstrasse 12, 48565 Steinfurt 6635.861013635 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Rudolf Diekmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(02.02.2024) Sehr kompetenter und freundlicher Anwalt. Obwohl die Lufthansa sich gewunden hat wie ein Aal, wurden unsere Rechte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss
Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss
Voss + Bäurer Rechtsanwälte, Westendstr. 3, 78315 Radolfzell am Bodensee 6975.7138631651 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl. Wi.-Ing. Stefan Voss - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kramer
Rechtsanwalt Christoph Kramer
Schwerfel & Kramer, Sülzburgstr. 13, 50937 Köln 6674.2735653913 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Kramer
(30.04.2024) Christoph Kramer hat mir während meiner beruflichen Karriere sowohl auf Arbeitgeberseite wie auch als Arbeitnehmer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Janine Hollmich
sehr gut
Kanzlei Janine Hollmich, Carl-Reichstein-Straße 27, 14770 Brandenburg an der Havel 6928.8151227909 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Janine Hollmich gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Da ich lediglich einen ersten Kontakt mit Frau Hollmich hatte und daher auch noch keine konkreten Resultate vorliegen … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hüttisch
Rechtsanwalt Andreas Hüttisch
Pöhlmann · Früchtl · Oppermann Rechtsanwälte PartmbB, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg 7012.727521652 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Hüttisch gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Valeriya Boesing
sehr gut
Rechtsanwältin Valeriya Boesing
Kanzlei Rechtsanwältin Valeriya Boesing, Alzeyer Straße 39, 67549 Worms 6831.4877329315 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Valeriya Boesing
aus 71 Bewertungen Von dem ersten Gespräch bis zum Ergebnis war Herr Nickel sehr souverän und kompetent. Meiner Ansicht nach geht es … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Blank
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn Blank
Kanzlei Alsterland, Lademannbogen 15, 22339 Hamburg 6717.4264611811 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörn Blank
aus 156 Bewertungen Ich möchte hier kurz meine Erfahrungen mit Herrn Blank schildern. Er wurde von uns beauftragt, uns bei einem … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Beyer
Kanzlei Joachim Beyer, Dortmunder Str. 34, 45731 Waltrop 6666.6673601131 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Beyer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen SUPER - Anwalt !!! (08.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Bentes
Rechtsanwalt Frank Bentes
BRODAUF Rechtsanwälte, Leisewitzstr. 26, 30175 Hannover 6768.9301607403 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Bentes ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(03.03.2024) Am letzten Tag der juristischen Frist schreibt mir Herr Bentes eine E-Mail um 8:30 Uhr, dass er um 10:00 Uhr die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Konstantin Haas
Rechtsanwalt Dr. Konstantin Haas
Kanzlei Konstantin Haas, Gerstmayrstraße 40, 4060 Leonding, Österreich 7278.4649702039 km
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Dr. Konstantin Haas ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Willi Holtappels
Rechtsanwaltskanzlei Lohaus, Elisabethstr. 18, 15344 Strausberg 6999.2792783878 km
Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Willi Holtappels gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Wir fühlten uns vom ersten Moment bei Herrn Holtappels wohl. Er nahm sich unserer Sache an und vertritt uns auch noch … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Matthias Wandzik, Nordstr. 2, 28857 Syke 6684.4186867939 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Wandzik
(18.04.2024) Herr Wandzik hat mich telefonisch beraten und mir einige tipps gegeben, sehr nett und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Slotta
sehr gut
Kanzlei Marco Slotta, Breite Str. 38, 39576 Hansestadt Stendal 6879.8890405471 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Slotta im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Super Anwalt immer für einen Spaß zu haben dabei sehr kompetent. Würde ihn jederzeit weiterempfehlen. Also in diesem … (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ortrun Voß
Kanzlei Voß, Kupferdreher Markt 7, 45257 Essen 6659.0543249852 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Ortrun Voß
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Reusch
Rechtsanwalt Achim Reusch
Rechtsanwalt Achim Reusch, Birkenstr. 2a, 14641 Wustermark 6946.3555050762 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Achim Reusch
aus 6 Bewertungen Der Erstkontakt mit Herrn Reusch war sehr nett uns sympatisch, er hat sich 2h Zeit für meine mietrechtlichen Probleme … (01.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Evers-Lüdeke
Rechtsanwältin Christiane Evers-Lüdeke
ELK Rechtsanwälte und Notarinnen Evers-Lüdeke & Knapp, Böckenhoffstraße 1, 46236 Bottrop 6642.6461317316 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Evers-Lüdeke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(24.07.2023) Es liegt nun schon einige Jahre zurück. Sie hat mich durch die vielleicht schwierigste Zeit meines Lebens begleitet. …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.