3.371 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Lippert
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Lippert
NOLTE TRAUB LIPPERT Rechtsanwälte PartG, Kleine Johannisstr. 10, 20457 Hamburg 6720.1111024879 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Gabriele Lippert
aus 86 Bewertungen Fünf Sterne für die kompetente, hervorragende Unterstützung und Beratung!!! Ich bin Frau Lippert für Ihre sehr … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Neumann
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Neumann
Müller, Woernle & Neumann Rechtsanwälte, Rüppurrer Str. 1a, 76137 Karlsruhe 6869.8501153221 km
Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Baurecht, Immobilienrecht und Erbrecht in Karlsruhe
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Neumann
aus 23 Bewertungen Ich wurde zeitnah zurückgerufen und bekam auch gleich einen Termin für ein Erstgespräch. Im Erstegespräch konnte auch … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Hitzemann
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Hitzemann
Rechtsanwaltskanzlei Hitzemann, Schulze-Delitzsch-Strasse 17 D, 30938 Burgwedel 6766.988369063 km
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Burgwedel !
Fachanwältin Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Hitzemann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen sehr gute betreuung mit ein gutes ende. (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kill
Kanzlei Robert Kill, Wilhelmstraße 3, 66663 Merzig 6733.9404212575 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Kill - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Tuğçe Kaya LL.M.
Rechtsanwältin Tuğçe Kaya LL.M.
Arteka Anwaltskanzlei, Nisbetiye Mahallesi, Gazi Güçnar Sokak, Uygur İş Merkezi Beşiktaş, 4/2, 34340, Istanbul, Türkei 8687.6781403494 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Tuğçe Kaya LL.M. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Bis jetzt sehr zufrieden (07.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter J. Voll
Rechtsanwalt Peter J. Voll
Kanzlei Peter J. Voll, Ettikostr. 8, 77955 Ettenheim 6872.9845722914 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter J. Voll
(02.05.2019) Herr Voll hat sich um meine Scheidung sowie die Unterhaltsregelungen gekümmert. Dabei wurde ich sehr gut beraten und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Lüttel
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo Lüttel
Kanzlei Ingo Lüttel, Münsterstr. 45, 44534 Lünen 6674.6807107839 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ingo Lüttel gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Ich habe bei Herrn Rechtsanwalt Lüttel eine Beratung zu einer anstehenden Ehescheidung in Anspruch genommen. Herr … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Block
Rechtsanwalt Daniel Block
Kanzlei Daniel Block, Breierspfad 81, 44143 Dortmund 6679.4538572852 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Block hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Foos
Rechtsanwältin Johanna Foos
Rechtsanwälte Günter Foos und Johanna Foos, Keplerweg 3, 75015 Bretten 6887.0592272074 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Foos vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(24.05.2024) Rechtsanwältin Johanna Foos hat meine Frau im Rahmen einer Klage wegen Beschädigung ihres Fahrzeugs mit Fahrerflucht / …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Sefrin
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Sefrin
Rechtsanwälte Sefrin & Sefrin, Hollenweg 25, 41515 Grevenbroich 6643.2400869632 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Ulrich Sefrin
aus 44 Bewertungen Gut und schnell echt zu empfehlen (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Denis Crolly
sehr gut
Rechtsanwalt Denis Crolly
Bär Crolly Uhl Partnerschaft von Rechtsanwälten, Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Main 6824.1299313382 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Denis Crolly für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 18 Bewertungen Herr Crolly war uns im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung behilflich. Der Weg zum Erfolg war nicht ganz einfach, aber … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Schwarz
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Schwarz
Anwalt Schwarz, Gartenstraße 76, 78462 Konstanz 6992.8836382632 km
Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Robert Schwarz
aus 48 Bewertungen Klare Worte, kein Rumgeeier, Fachkompetenz, eine riesen Portion Menschlichkeit und Humor. Genau mein Styl. Habe mich … (17.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hippe
Rechtsanwalt Carsten Hippe
Anwaltskanzlei Carsten Hippe, Magdeburger Allee 140, 99086 Erfurt 6920.8136761493 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Carsten Hippe für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Damian-Matthias Guggenberger
Rechtsanwalt Damian-Matthias Guggenberger
Guggenberger & Philipp Rechtsanwälte, Stadtmauerstr. 5, 72764 Reutlingen 6949.0895963903 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Damian-Matthias Guggenberger
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Pankoke-Jacoby
Rechtsanwältin Pia Pankoke-Jacoby
Pankoke Rechtsanwälte & Notar, Hellweg 23A, 59597 Erwitte 6724.5835784247 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Pia Pankoke-Jacoby bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Cramm
Rechtsanwalt Ulrich Cramm
R3 BRÜCK CRAMM RIENÄCKER-TÄSCH Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Friedrichstr. 6, 79761 Waldshut-Tiengen 6934.0964891968 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Ulrich Cramm
aus 6 Bewertungen RA Cramm hat uns mitgeteilt, dass er im Moment keine neuen Fälle annehmen kann. Wir haben im Bekanntenkreis … (20.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mortsch
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Rechtsanwalt Daniel Mortsch
Kanzlei Mortsch, Schloßstr. 11, 07407 Rudolstadt 6954.7598301585 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Daniel Mortsch
aus 18 Bewertungen Es ist nicht nur die rein juristische Sachkenntnis, die beeindruckend ist, sondern die Persönlichkeit des Anwalts, der … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Locke
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Rechtsanwältin Katrin Locke
Kanzlei Katrin Locke, Rähnitzgasse 23, 01097 Dresden 7079.6578466142 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Katrin Locke
aus 145 Bewertungen Frau Locke ist unheimlich nett und ergebnisorientiert. Ein unangenehmer Streit in der Erbengemeinschaft konnte so … (18.06.2024)
Profil-Bild Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
Seifert & Schmitz Eurolegalis - Die Kanzlei, Avenida Venezuela Nr. 4, Lokale 2-3, 4, 38400 Puerto de la Cruz, Spanien 6106.0741830778 km
Der Rechtsanwalt muss vor entstehen des Rechtsgeschäftes zu Rate gezogen werden (man muss vorbeugen), anstatt danach diese Nichtberatung zu bereuen.
Erbrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Rechtsanwalt Herr Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
aus 8 Bewertungen Ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Die Anliegen wurden zur vollsten Zufriedenheit und zügig bearbeitet. Kann den Herrn … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gero Heinze
Kanzlei Dr. Heinze, Haeberlinstraße 1, 70563 Stuttgart 6929.567642057 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Gero Heinze im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(28.10.2021) Wir waren mit der Beratung durch Herrn Dr. Heinze sehr zufrieden und werden, falls es zum Rechtsstreit kommen sollte, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Hahn
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Rechtsanwalt Norbert Hahn
Gebhardt Urbanik Hahn Rechtsanwälte PartmbB, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg 6975.2405029251 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Hahn bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Ich hatte ein sehr gutes Gefühl bei Herrn Hahn, glaubwürdig und kompetent (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Stuhr
Rechtsanwalt Sören Stuhr
ADVOTEAM, Große Str. 63, 24937 Flensburg 6623.1489453581 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Sören Stuhr
(11.03.2024) Manchmal ist der Teufel ein Eichhörnchen, so war es bei mir. Durch einen Unfall und damit verbunden unüberlegtes …
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Rottmann
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Rottmann
Rechtsanwälte Rottmann, Eichholzer Str. 32, 50389 Wesseling 6682.4848378552 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Rottmann gerne zur Verfügung
aus 82 Bewertungen Frau RÄ Rottmann hat mich in meinem Anliegen professionell und kompetent vertreten. Durch ihre zugewandte, freundliche … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Sennekamp
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Rechtsanwalt Peter Sennekamp
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen (Hermann Hesse)
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Peter Sennekamp - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen sehr positive Erfahrung. sehr kurze Antwortzeiten, sehr verständliche Erläuterungen - Herr Sennekamp ist vorbehaltslos … (30.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.