3.394 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 96

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Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Fischer
Rechtsanwalt Daniel Fischer
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1641992019 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Daniel Fischer für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Herr Fischer hat uns in einem nicht unerheblichen Versicherungsvertrag gegen eine Versicherungsgesellschaft vertreten. … (20.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Bartmus-Sasu
Rechtsanwältin Christina Bartmus-Sasu
Anwaltskanzlei Bartmus-Sasu, Richard-Wagner-Straße 2, 68165 Mannheim 6847.7594595337 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Bartmus-Sasu ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(28.01.2024) A raspuns foarte repede la problema noastra . O profesionista, un bun Pshiholog, cu multe sfaturi bune de un ajutor …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach
Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach
Kanzlei Gunther Freiherr von Mirbach, Im Suren Winkel 54, 21365 Adendorf 6760.906560764 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Gunther Freiherr von Mirbach ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(29.07.2022) Nette, kompetente und zielführende Beratung und Vertretung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Horst Brunner
Rechtsanwalt Dr. Horst Brunner
Kanzlei Horst Brunner, Hinterstadt 26, 6370 Kitzbühel, Österreich 7211.8782810871 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Horst Brunner
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Rottmann
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Rottmann
Rechtsanwälte Rottmann, Eichholzer Str. 32, 50389 Wesseling 6682.4848378552 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Silke Rottmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 82 Bewertungen Frau RÄ Rottmann hat mich in meinem Anliegen professionell und kompetent vertreten. Durch ihre zugewandte, freundliche … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Müller
Rechtsanwalt Klaus Müller
Rechtsanwaltskanzlei TAIBER & MÜLLER, Bahnhofstr. 23, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4753536761 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Müller ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(07.09.2021) Sehr ausführliche und konkrete Beratung und Durchführung von Erbrechtsvorgängen und Testamenten. Außerdem gute …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Bernbacher
Kanzlei Bernbacher, Hermann-Böse-Straße 33, 28209 Bremen 6675.9968491939 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Sebastian Bernbacher
Profil-Bild Rechtsanwalt Eric Wolf
sehr gut
Rechtsanwalt Eric Wolf
Kanzlei Kutzner & Kollegen GbR, Georg-Rückert-Straße 10, 55218 Ingelheim am Rhein 6794.5280710777 km
Persönliche Rechtsberatung in Ingelheim und Umgebung!
Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Verkehrsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Eric Wolf für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Sehr gute Begleitung durch die Verhandlungen. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Heilig
Rechtsanwaltskanzlei Regina Heilig, Wilhelmstraße 19, 77654 Offenburg 6869.8732297683 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Regina Heilig vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Sie braucht manchmal bis sie einem antwortet, aber bis jetzt ist sie eine tolle Anwältin. Sobald das Endergebnis … (20.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
Kanzlei Kahnau, Rendsburger Str. 119, 24340 Eckernförde 6663.5246636066 km
Ihr Fall ist unser Schwerpunkt
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
aus 216 Bewertungen Fühlte mich gut beraten. Ein Schreiben reichte aus, um mein Recht zu bekommen. (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Schulz
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Schulz
Kanzlei Marc Schulz, Hauptstr. 32, 76448 Durmersheim 6864.8650971824 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Schulz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Habe viele Anwälte angeschrieben, zu einem speziellen Thema im Familienrecht. Einzig und allein Herr Schulz, war fähig … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kim Mirow
Rechtsanwältin Kim Mirow
Anwaltskanzlei Witte & Steveker, Am Wall 171, 28195 Bremen 6675.7864828022 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Arbeitsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Kim Mirow
aus 9 Bewertungen Diese Anwältin kann ich nur weiterempfehlen. Nimmt sich Zeit alles super (19.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Farina Burger
sehr gut
Rechtsanwältin Farina Burger
Farina Burger Rechtsanwältin, Wallstraße 12, 41061 Mönchengladbach 6629.4493077931 km
Wenn´s Recht ist!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Farina Burger
aus 10 Bewertungen Frau Burger ist in allen Belangen und Themen sehr Hilfsbereit und Kompetent. Schnelle und sehr zuverlässige … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Rossa
Anwaltskanzlei Andreas Rossa, Ferdinandstr. 23, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6816.3012847673 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Medizinrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Andreas Rossa für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Beratung Rente (08.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Claudia von Seck LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Claudia von Seck LL.M.
Kanzlei Claudia von Seck, Heppenheimer Str. 9, 65203 Wiesbaden 6802.615919752 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Claudia von Seck LL.M. – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 114 Bewertungen Ich hatte ein sehr angenehmes , nettes Gespräch am Telefon, bei dem Sie mir Klarheit zu meinen Fragen schaffen … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A.
Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A.
Rechtsanwaltskanzlei Brinkmann, Nerostraße 41, 65183 Wiesbaden 6799.8038893526 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner
RA.Klöckner, Zweibrückerstraße 4, 66123 Saarbrücken 6769.0286416248 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Ich wurde super sachlich und kompetent beraten und alle Fragen wurden beantwortet. Ich fühle mich hier sehr gut … (21.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Mänz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Mänz LL.M.
Rechtsanwälte Schwieren & Partner, Disselhof 36, 45721 Haltern am See 6647.2704411053 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Marcus Mänz LL.M.
aus 12 Bewertungen Herr RA Mänz hat unsere rechtlichen Interessen wieder einmal herausragend vertreten und in zuverlässiger und … (05.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Kuhnert
sehr gut
Rechtsanwältin Maike Kuhnert
Maike Kuhnert Rechtsanwältin, Kaiserstraße 18, 42781 Haan 6665.110314884 km
Mit Engagement und Fachkenntnis an Ihrer Seite!
Fachanwältin Medizinrecht • Verkehrsrecht • Pferderecht • Reiserecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Maike Kuhnert
aus 34 Bewertungen Frau Kuhnert,hat alles da für getan das ich meine Küche so bekomme wie ich die bestellt habe (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Schulz-Henze
Rechtsanwalt Ralf Schulz-Henze
Schulz-Henze & Stölting, Schuckenteichweg 31, 33818 Leopoldshöhe 6724.7239568879 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ralf Schulz-Henze gerne zur Verfügung
(12.10.2022) Kurz und knapp die Sachlage geschildert und umgehend umfangreich beraten worden. Ein RA der es in knappen Worten auf …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Hundertmark-Himstedt
Rechtsanwaltskanzlei Martin Hundertmark-Himstedt, Hauptstr. 34, 31185 Söhlde 6803.2091672634 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Hundertmark-Himstedt gerne zur Verfügung
(27.01.2024) Arbeitsrechtliche Frage bezüglich Kündigung
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra S. Lohkamp
Rechtsanwältin Petra S.Lohkamp, Rosenweg 11, 40489 Düsseldorf 6643.6742443277 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Petra S. Lohkamp
(10.09.2020) Ich fühlte mich bei Frau Lohkamp sehr gut aufgehoben, die Beratung war sehr gut. Ich würde mich wieder von Frau …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schulz
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Schulz
Anwaltskanzlei WS - Weber & Schulz, Otto-Hirsch-Brücken 17, 70329 Stuttgart 6936.8611187451 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Schulz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 23 Bewertungen Eine Klage und eine Gegenklage: zwei sehr lange, komplizierte und mühaseme Prozesse, aber am Ende beide gewonnen. (09.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
Anwaltsbüro am Ebertplatz, Ebertplatz 10, 50668 Köln 6674.4510618149 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
aus 6 Bewertungen Mietrecht NK-Abrechnung (08.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.