710 Anwälte für Elternunterhalt | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Binder
Rechtsanwalt Thomas Binder
Wenzel, Binder & Wittemann, Neuer Markt 31, 53340 Meckenheim 6696.4112052018 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Elternunterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Binder
(10.08.2023) Es handelte sich um ein Erstgespräch rund um eine geplante Scheidung. Ich hatte ein zwei vielleicht eher ungewöhnliche …
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Schilke
sehr gut
Rechtsanwältin Martina Schilke
Kanzlei Martina Schilke, Fürther Str. 2a, 90429 Nürnberg 7011.0033900681 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht • Mediation • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Elternunterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Martina Schilke gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Kompetent und freundlich (26.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra-Margareta Krestas
sehr gut
Kanzlei Petra-Margareta Krestas, Kurfürstendamm 97-98, 10709 Berlin 6969.9891891928 km
Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Elternunterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Petra-Margareta Krestas
aus 29 Bewertungen Ich kann Frau Kreatas als Anwältin zu 100% empfehlen. Ich fühle mich fachlich sehr gut beraten und aufgestellt, sie … (15.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke-Jonna Jovy
sehr gut
Rechtsanwältin Anke-Jonna Jovy
Kanzlei Anke-Jonna Jovy, Hohenstaufenring 63, 50674 Köln 6674.1125437492 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Anke-Jonna Jovy - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Elternunterhalt
aus 131 Bewertungen Meine Erfahrung mit Frau Jovi im Familienrecht war außergewöhnlich positiv. Frau Jovi zeichnet sich durch exzellente … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Keller
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Keller
Anwaltskanzlei am Rösertor, Sülbecker Weg 1, 31683 Obernkirchen 6737.1315789566 km
Gut Recht bedarf guter Hilfe. (Deutsches Sprichwort)
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Elternunterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Keller
aus 11 Bewertungen Gute Beratung und Vertretung, war immer freundlich und hat alles verständlich erklärt. (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Bergheim-Uferkamp
sehr gut
Andrea Bergheim-Uferkamp, Grenzstr. 153, 46045 Oberhausen 6641.7001825022 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Bergheim-Uferkamp ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Elternunterhalt
aus 17 Bewertungen Sehr kurzfristigen Termin beim Ersten Telefonat erhalten. Erster persönlicher Kontakt angenehm und unkompliziert. … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Kemper-Blume
Rechtsanwältin Gabriele Kemper-Blume
Kanzlei Kemper-Blume, Neißestr. 34, 38226 Salzgitter 6814.1457853464 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Elternunterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Kemper-Blume
aus 9 Bewertungen EIN HAI MIT EINEM GROẞEN HERZ!!! (01.10.2023)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Morris Weisheit
Kanzlei Morris Weisheit, Rathaus 10, 34626 Neukirchen 6825.5918385214 km
Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Fachanwalt und Notar Morris Weisheit ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Elternunterhalt
(20.09.2016) Sehr kompetente Beratung! Ruhiges und ehrlich- menschliches Auftreten! Man fühlt sich sehr gut aufgehoben und hat …
Profil-Bild Rechtsanwältin Azime Zeycan
sehr gut
Rechtsanwältin Azime Zeycan
Kanzlei Azime Zeycan, Bahnhofstraße 33, 45525 Hattingen 6664.5460888654 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Azime Zeycan für Rechtsfragen rund um den Bereich Elternunterhalt
aus 74 Bewertungen Nach einem, nicht von mir verschuldeten, Verkehrsunfall hat mir meine Autowerkstatt, Autohaus Wünsch in MIttweida, die … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Raika Urbanitz
Kanzlei Raika Urbanitz, Ludwig-Eckes-Allee 6, 55268 Nieder-Olm 6807.5202297478 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Elternunterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Raika Urbanitz
aus 6 Bewertungen Frau Urbanitz ist sehr kompetent und auch jederzeit erreichbar. Beherrscht einen sehr guten Schriftverkehr mit dem … (31.07.2023)
Profil-Bild Fachanwalt für Familienrecht Ulrich Sedlmeyer
Fachanwalt für Familienrecht Ulrich Sedlmeyer
ANWALTSKANZLEI Sedlmeyer, Clemensstr. 30, 80803 München 7118.0171461235 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Fachanwalt für Familienrecht Ulrich Sedlmeyer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Elternunterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Janine Montjoie
sehr gut
Rechtsanwältin Janine Montjoie
Montjoie Rechtsanwältin, Regensburger Straße 27, 10777 Berlin 6972.3496489605 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht • Mediation • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Elternunterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Janine Montjoie
aus 24 Bewertungen Frau Montjoie zeigt eine beeindruckende Fachkenntnis und führte mich durch den Prozess mit Klarheit und Verständnis. … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Steigert
sehr gut
Rechtsanwältin Manuela Steigert
Anwaltskanzlei Steigert, Marlener Str. 4, 77656 Offenburg 6868.9266303761 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Manuela Steigert hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Elternunterhalt
aus 16 Bewertungen Frau Steigert ist sehr kompetent. Sie hat unsere Fragen sehr ausführlich und verständlich beantwortet. Wir fühlten uns … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Schöpper
sehr gut
Rechtsanwalt Hendrik Schöpper
Schöpper & Kollegen - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Ostenhellweg 62, 44135 Dortmund 6676.7492233701 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Elternunterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Hendrik Schöpper
aus 93 Bewertungen In unsere Familienrechtsstreit ist Herr Schöpper als sehr kompetent und engagiert aufgetreten. Das hat auch den … (07.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Elternunterhalt

Fragen und Antworten

  • Elternunterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Elternunterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Elternunterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Elternunterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Elternunterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Bisher war die Pflicht zum Elternunterhalt ein in der Gesellschaft unbekanntes Phänomen. Mit der wachsenden Altersarmut gewinnt jedoch der Elternunterhalt zunehmend an Bedeutung.

Der Hälfte der Bevölkerung droht Altersarmut

Immer mehr Eltern können sich aufgrund des niedrigen Lohnniveaus eine private Vorsorge nicht leisten. Die gesetzliche Pflegeversicherung und Rente reicht aber bei den meisten Eltern nicht aus, wenn sie im Alter pflegebedürftig werden. Denn ab 2030 werden mehr als die Hälfte aller Rentner aufgrund des niedrigen Lohnniveaus eine gesetzliche Rente unter der Armutsgrenze haben, also in Armut leben.  Ein Platz im Heim kostet mit Pflegegrad drei ca. 3000 Euro, mit Pflegegrad vier ca. 4000 Euro monatlich. Für die meisten Eltern, die sich statt für private Vorsorge für Kinder entschieden haben, unbezahlbar, da die Pflegeversicherung in diesen Fällen nur einen Bruchteil bezahlt.

Hilfe vom Sozialhilfeträger für Kinder teuer

Sicherlich springt in diesen Fällen der Sozialhilfeträger ein und kommt für die Kosten eines Pflegeheims auf.  Allerdings verlangt das Amt einen Teil der Kosten von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück. Zwar besteht für Eltern gegenüber den Kindern eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt, aber auch umgekehrt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 1601 BGB, dass Verwandte, die in gerader Linie verwandt sind, einander Unterhalt zu gewähren haben. So besteht eine gegenseitige Unterhaltspflicht: Die Eltern schulden Kindesunterhalt und die Kinder Elternunterhalt. Folglich schulden Kinder ihren Eltern Unterhalt, unabhängig davon, ob es sich um volljährige Kinder handelt oder nicht.

Unterhaltsberechnung

Die Höhe der Unterhaltspflicht ergibt sich aus dem Überschuss aus dem Nettoeinkommen abzüglich des sogenannten Selbstbehalts. Der Selbstbehalt soll sicherstellen, dass die Kinder aufgrund der Unterhaltspflicht nicht in existenzielle Not geraten, sondern ihnen ein Einkommen über dem Existenzminimum bleibt, um ihren bisherigen Lebensstandard erhalten zu können. Der Selbstbehalt liegt in Höhe von derzeit (Stand: 2017) 1800 Euro.

Bereinigtes Nettoeinkommen

Das zu berücksichtigende Nettoeinkommen umfasst neben Lohn und Einkünften auch Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Wohnvorteile. Ein Wohnvorteil ist der Vorteil, der sich ergibt, wenn man ein Eigenheim bewohnt und daher keine Miete zahlen muss. Von dem hieraus ermittelten Einkommen sind Aufwendungen wie Steuern, Krankenversicherung und Kfz-Versicherung abzuziehen. Ein weiterer wichtiger Abzugsposten sind Unterhaltsleistungen für vorrangig Unterhaltsberechtigte. Vorrangig berechtigt für den Unterhalt sind die eigenen Kinder und der Ehepartner. Hat der gegenüber seinen Eltern Unterhaltspflichtige selbst Kinder oder ist gegenüber dem Ehepartner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, ist der Kindesunterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen. Dies gilt auch, wenn kein Unterhalt bezahlt wird, weil die Kinder bei dem Unterhaltspflichtigen leben und die Ehe ohne Trennung besteht. Auch dann sind vom Einkommen für Kinder die Beträge entsprechend der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen. Auch weitere Aufwendungen für die Kinder, wie Nachhilfe-, Betreuungs- und Ausbildungskosten können abgezogen werden. In der Regel sind sämtliche Raten für Schulden grundsätzlich ebenfalls vom Einkommen abzuziehen, wie zum Beispiel die Darlehenszahlungen für einen Baukredit oder für den Kauf einer Immobilie.

Schwiegerkind indirekt betroffen

Schwiegerkinder, also zum Beispiel der Ehegatte der Tochter des pflegebedürftigen Elternteils, dürfen nicht zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden. Allerdings wird das Einkommen des Schwiegerkinds bei der Ermittlung der Unterhaltspflicht des Kindes berücksichtigt. Aber auch für das Schwiegerkind wird ein Selbstbehalt berücksichtigt. Der anrechenbare Selbstbehalt für das Schwiegerkind liegt derzeit (Stand: 2017) bei 1440 Euro. Das heißt, verheiratete Kinder müssen dann Elternunterhalt bezahlen, wenn das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehegatten den erhöhten Selbstbehalt in Höhe von 3240 Euro übersteigt. Allerdings ist von diesem Betrag der Überschuss für den Elternunterhalt nur im Verhältnis des Einkommens des unterhaltspflichtigen Kindes zu bezahlen. Macht das Einkommen des Unterhaltspflichtigen vom Gesamteinkommen der Ehepartner ein Viertel aus, dann darf von dem Überschuss maximal ein Viertel als Unterhalt verlangt werden. Verdient zum Beispiel der Unterhaltspflichtige 1000 Euro und der Ehegatte 3000 Euro und machen sie lediglich den Selbstbehalt geltend, verbleibt ein Überschuss in Höhe von (4000 minus 3240 sind) 760 Euro. Von diesem Überschuss darf aber der Anteil des nicht unterhaltspflichtigen Ehegatten nicht angetastet werden. Dieser beträgt in diesem Fall drei Viertel  (3000 Euro von insgesamt 4000 Euro) des Gesamteinkommens. Folglich kann der Sozialhilfeträger in diesem Fall nur die Zahlung eines Viertels vom Überschuss verlangen, also (760 geteilt durch 4 sind) 190 Euro. Wäre das Kind in diesem Fall geschieden oder nicht verheiratet, müsste es nichts zahlen.

Schonvermögen geltend machen

Zudem darf das Amt nicht auf das sogenannte Schonvermögen der Kinder zugreifen. Zu dem Schonvermögen zählt eine Rücklage in Höhe von fünf Prozent des Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge sowie ein angemessenes Fahrzeug und eine angemessene selbstbewohnte Immobilie. Jeder, der seine eigene angemessene Wohnung oder sein eigenes angemessenes Haus bewohnt, kann dieses als Schonvermögen geltend machen. Bei Barvermögen reicht ein einfaches Sparkonto für die Altersvorsorge zur Berücksichtigung als Schonvermögen aus. Besondere Anlagen wie eine oft unter diesen Umständen unrentable Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge müssen nicht gebildet werden. Als Schonvermögen werden auch Rücklagen für Sanierungsarbeiten am Haus anerkannt.

Erst das Vermögen der Eltern

Allerdings werden die Kinder erst zur Kasse gebeten, wenn das Vermögen der Eltern verbraucht ist, also das gesamte Bargeld, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Schmuck und zuletzt Haus und Hof. Um zu verhindern, dass das lebenslang angesparte Erbe der Eltern vom Sozialamt vereinnahmt wird, werden oft Vermögen und Grundstücke an die Kinder übertragen. Allerdings sind diese Maßnahmen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit der Eltern meistens schon zu spät: Das Sozialamt kann sämtliche Schenkungen der letzten zehn Jahre rückwirkend zurückfordern.

Jedoch verlangt das Amt üblicherweise nicht die Herausgabe eines Hauses, wenn dieses an ein Kind verschenkt wurde, sondern die Zahlung von Wertersatz bzw. das Kind kann die Pflicht zur Herausgabe der Immobilie durch Bezahlung von Wertersatz abwenden. Der Wert eines Hauses kann aber gemindert sein, wenn dem pflegebedürftigen Elternteil zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wurde. Auch besteht die Möglichkeit, die Übertragung nicht nur als Schenkung zu gestalten, sondern andere Gegenleistungen zu vereinbaren. Denn die Verpflichtung zur Rückgabe oder Herausgabe entsteht nur bei Schenkungen. Hat der Unterhaltspflichtige mit dem pflegebedürftigen Elternteil für die Übertragung von Vermögen oder einer Immobilie als Gegenleistung zum Beispiel vereinbart, die Eltern zu versorgen und zu verpflegen, liegt zumindest keine reine Schenkung mehr vor.

Großelternunterhalt

Es besteht auch die Möglichkeit, als Enkel von den Großeltern auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen zu werden. Voraussetzung ist, dass die Großeltern kein Vermögen und Einkommen haben und die Eltern nicht in der Lage sind, den Unterhalt zu bezahlen. Allerdings haben in diesen Fällen die Sozialhilfeträger keine Möglichkeit, selbst den Unterhalt von den Enkeln für die Erstattung der Kosten des Pflegeheims einzufordern. Anders als gegenüber den Eltern gehen die Unterhaltsansprüche der Großeltern nicht auf das Amt über, wenn es für die Kosten im Pflegeheim aufkommt. Allerdings können theoretisch die Großeltern die Enkel auf Leistung von Unterhalt verklagen, damit diese die Kosten für das Pflegeheim bezahlen. Für den Erhalt des Platzes im Pflegeheim ist dies jedoch nicht erforderlich, da der Sozialhilfeträger auch so verpflichtet ist, die Kosten zu tragen.

(FMA)

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