345 Anwälte für EU-Richtlinie | Seite 10
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema EU-Richtlinie
Fragen und Antworten
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EU-Richtlinie: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema EU-Richtlinie umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema EU-Richtlinie und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
EU-Richtlinie: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit EU-Richtlinie sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Im EU-Recht ist die EU-Richtlinie neben der EU-Verordnung das wichtigste Instrument zur Gesetzgebung in der Europäischen Union. Während die EU-Verordnung jedoch unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt, ist eine EU-Richtlinie erst vom jeweiligen EU-Staat in sein nationales Recht umzusetzen. Das soll der Angleichung internationaler Vorschriften dienen, um den Binnenmarkt mit seinen Grundfreiheiten zu fördern. Der EU-Vertrag trifft dabei nur grundsätzliche Aussagen zur EU-Gesetzgebung. Genaueres zum Erlass von Richtlinien regelt dagegen der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Nur in den dort enthaltenen Bereichen kann die Union Gemeinschaftsrecht setzen. Nichtsdestotrotz zählt die Richtlinie im Völkerrecht zu den bisher weitreichendsten Möglichkeiten, international Recht zu setzen.
Der Zoll war einer der ersten Bereiche, wo Richtlinien zum Einsatz kamen. Ein weiterer ist das Vergaberecht. EU-Richtlinien regeln die europaweite Vergabe öffentlicher Aufträge ab einer gewissen Größe. Der Zuschlag kann dann nicht mehr ausschließlich an inländische Bieter erfolgen.
Im Vertragsrecht hat die die ebenfalls auf einer EU-Richtlinie basierende Schuldrechtsreform zu erheblichen Änderungen geführt. Diese hat die Regeln zur Gewährleistung auf europäischer Ebene harmonisiert. Sie kommen etwa zum Zug, wenn eine Sache, über die ein Kaufvertrag geschlossen wurde, einen Mangel hat. Auch das Widerrufsrecht von Verbrauchern beim Online-Kauf und im Versandhandel ist letztendlich auf eine EU-Richtlinie zurückzuführen.
Im Bereich des Agrarrechts spielen Richtlinien eine Rolle bei der Vergabe von Agrarsubventionen an landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Fischerei. Eine andere Richtlinie regelt Subventionen im Energiebereich.
Nicht zuletzt existieren auch im Umweltrecht EU-Richtlinien. An der Schnittstelle zum Agrarrecht spielt die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie eine entscheidende Rolle für den Naturschutz. Das Abfallrecht wird in der EU maßgeblich durch die Abfallrahmenrichtlinie bestimmt.
Rechtliche Schwierigkeiten in Bezug auf EU-Richtlinien klärt der Europäische Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht überprüft deren Vereinbarkeit mit deutschem Recht nicht, solange auf europäischer Ebene ein ausreichender Grundrechtsschutz besteht. In bestimmten Fällen kann sich ein Unionsbürger auf eine Richtlinie unmittelbar berufen. Ein Kriterium dafür ist ihre fehlende Umsetzung trotz Ablaufs der dafür vorgesehenen Frist.
Das sind nur die wichtigsten Richtlinien. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Richtlinien in unterschiedlichen Bereichen wie der Sozialpolitik, der Forschung, dem Klimaschutz, der Lebensmittelsicherheit und des Verkehrs.
(GUE)
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