1.082 Anwälte für Kaufrecht | Seite 46

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Rechtsanwalt Bernd Konstanzer
Rechtsanwälte Konstanzer & Grey, Basler Str. 13 A, 79540 Lörrach 6899.125672039 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Konstanzer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufrecht
(17.12.2020) Klare deutliche Aussagen, schnelle und direkte Antwort. Klasse!
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sehr gut
Rechtsanwältin Hanna Gebert
Kanzlei Hanna Gebert, Allescherstr. 1, 81479 München 7119.1378742311 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Hanna Gebert unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kaufrecht
aus 24 Bewertungen Hervorragende Leistung. Ich habe mich ständig sicher und optimal aufgehoben gefühlt. Frau Gebert war sehr … (18.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Kaufrecht

Fragen und Antworten

  • Kaufrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Kaufrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Kaufrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Kaufrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Kaufrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Kaufrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Kaufrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Kaufrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Grundlage des Kaufrechts ist der Kaufvertrag nach § 433 I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Man kann Sachen (z. B. ein Auto) aber auch Rechte (z. B. eine Forderung) erwerben. Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, den Kaufgegenstand an den Erwerber zu übergeben und ihm das Eigentum zu verschaffen; der Käufer zahlt dafür den vereinbarten Preis und nimmt den Gegenstand ab. Hierbei müssen die Vertragsparteien grundsätzlich keine bestimmte Form einhalten. Anderes gilt nur in den gesetzlich geregelten Fällen. So muss etwa der Hauskauf nach § 311b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) notariell beurkundet werden.

Auch bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über eine bewegliche Sache (z. B. ein Sofa) gelten besondere Regeln. Es liegt dann ein Verbrauchsgüterkauf nach den §§ 474 ff. BGB vor; diese Vorschriften sollen die unerfahrene Privatperson davor schützen, vom erfahrenen Unternehmer übervorteilt zu werden. So darf dieser im Vertrag oder in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen beispielsweise nicht von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten des Käufers abweichen, etwa durch einen vollständigen Gewährleistungssauschluss.

Ist der Kaufgegenstand nach § 434 BGB mangelhaft - also weist er die ausdrücklich oder schlüssig vereinbarte Eigenschaft nicht auf (z. B. rote statt blaue Autolackierung) -, liegt ein Mangel vor. Dem Käufer stehen dann nach § 437 BGB verschiedene Gewährleistungsrechte zu:

  • Nacherfüllung (Nachbesserung/Reparatur oder Nachlieferung), § 439 BGB,
  • Rücktritt, §§ 440, 323, 326 V BGB,
  • Minderung, § 441 BGB,
  • Schadensersatz, §§ 440, 280, 281, 283, 311a BGB,
  • Ersatz vergeblicher Aufwendungen, 284 BGB.

Es sollte aber stets beachtet werden, dass der Verkäufer zunächst ein „Recht auf zweite Andienung" hat. Das bedeutet, dass ihm die Möglichkeit gegeben werden muss, den Kaufgegenstand auf Mängel zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu beseitigen. Wartet der Käufer keine angemessene Frist ab, darf er später nicht wegen Mangels vom Vertrag zurücktreten. Anderes gilt vor allem dann, wenn die Nacherfüllung ohnehin unzumutbar (z. B. Käufer kann Reparatur nicht abwarten, da er die Ware sofort braucht), fehlgeschlagen (zwei erfolglose Nacherfüllungsversuche) oder unmöglich ist (z. B. der Kaufgegenstand war ein Einzelstück) oder der Verkäufer eine Nacherfüllung zu Unrecht verweigert hat.

Wichtiges zum Schluss:

  • Der Käufer hat kein Recht auf Selbstvornahme. Ist die Ware mangelhaft und repariert sie der Erwerber selbst, verliert er grundsätzlich seine Gewährleistungsansprüche.
  • Während die Gewährleistung bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht ausgeschlossen werden darf, ist das bei einem Kaufvertrag zwischen zwei Privaten durchaus möglich. Enthält eine Klausel im Kaufvertrag über ein Auto beispielsweise den Begriff „gekauft wie gesehen", kann der Erwerber keine Gewährleistungsrechte bei sichtbaren Mängeln geltend machen. Anderes gilt nur dann, wenn der Verkäufer einen Mangel vorsätzlich verschwiegen hat.
  • Aus Gründen des Verbraucherschutzes steht der Privatperson etwa bei Haustürgeschäften (§ 312 BGB, z. B. der Verkäufer klingelt an der Tür und „drängt" dem Verbraucher einen neuen Staubsauger auf) oder bei Fernabsatzverträgen (§§ 312 ff. BGB, z. B. Kauf eines Mobiltelefons über das Internet) grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Doch es gibt Ausnahmen: Wer etwa seinen Urlaub über das Internet bucht, hat nach § 312b III Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht.

(VOI)

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