1.426 Anwälte für Kontopfändung | Seite 60

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Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Baraczewski
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Baraczewski
Rechtsanwalt Marcus Baraczewski Kanzlei Baraczewski, Pohlmanstr. 13, 50735 Köln 6673.699528792 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Baraczewski unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Kontopfändung
aus 15 Bewertungen Ich sie sehr gut (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schäfer
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Schäfer
Schäfer & Bremer, Leichhofstr. 1, 55116 Mainz 6806.8437151862 km
Bei mir wird grundsätzlich jeder Neukunde so behandelt, als sei er ein künftiger Stammkunde. Denn die Zufriedenheit meiner Mandanten mit meinen Arbeitsergebnissen ist mein Kapital.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Schäfer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Kontopfändung
aus 145 Bewertungen Dank Herr Schäfer konnte ich nach zwei Jahren endlich mein Zwischenzeugnis in den Händen halten. Er ist kompetent, … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum
Kanzlei Rainer Kirschbaum, Bleichstr. 4, 35390 Gießen 6799.9914105314 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kontopfändung
(23.02.2021) Sehr pragmatisch und konnte mir gut erklären wo die Risiken lagen und was meine Chancen im Hinblick auf die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bleyer
Rechtsanwalt Martin Bleyer
Rechtsanwalt Bleyer, Hauptstraße 2, 21379 Scharnebeck 6763.8587616906 km
Es gibt viele Möglichkeiten, hier ist die Beste...
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Bleyer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Kontopfändung
aus 5 Bewertungen Herr RA Bleyer konnte mir zügig und kompetent bei der Ausgestaltung eines Praxismietvertrages helfen. Er hat die … (03.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow
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Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow
FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin 6974.0512214977 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow bietet im Bereich Kontopfändung Rechtsberatung und Vertretung
aus 127 Bewertungen Herr RA Fürstenow hat uns schon mehrfach erfolgreich bei Forderungen von Finanzdienstleistern vertreten. Herr … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Czech
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Rechtsanwalt Markus Czech
Kanzlei Czech, Leopoldring 1, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.7514586358 km
Ehoch3. Erfahrung. Engagement. Empathie.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Kontopfändung beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Czech
aus 195 Bewertungen Ich kann Herrn Czech getrost weiterempfehlen! Er hat es geschafft, mir Mutterschaftsrechte zu verschaffen, die mir … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ariane Korduan
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Rechtsanwältin Ariane Korduan
Rechtsanwältin Ariane Korduan, Am Rissener Bahnhof 1, 22559 Hamburg 6704.6828163136 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Ariane Korduan für Rechtsfragen rund um den Bereich Kontopfändung
aus 12 Bewertungen Frau Korduan hat das Problem mit der zahlungsunwillige Airline zu unseren vollsten Zufriedenheit geklärt. (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Jansen
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Rechtsanwalt Markus Jansen
Jansen Schwarz & Schulte-Bromby Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Schorlemerstr. 125, 41464 Neuss 6644.7067179746 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Markus Jansen im Bereich Kontopfändung bietet Beratung und Vertretung
aus 21 Bewertungen Hat sich lange Zeit genommen und war sofort im Thema. (21.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Penzkofer
Rechtsanwalt Tobias Penzkofer
Cording Rechtsanwälte, Hengersberger Str. 23, 94469 Deggendorf 7165.091654759 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Tobias Penzkofer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kontopfändung
(18.05.2023) Er kann zuhören und gibt dann die Ratschläge,die Nötig und möglich sind.
Profil-Bild Rechtsanwalt Leopold von Saint-George
Rechtsanwalt Leopold von Saint-George
Rechtsanwälte Schmitz-Kröll & von Saint-George, Sachsenring 38, 50677 Köln 6675.5491214323 km
Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & KapitalmarktrechtInsolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kontopfändung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Leopold von Saint-George
(28.02.2024) Sehr kompetente Beratung und erfolgreiche Vertretung im Gericht. Kann ich nur empfehlen.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kontopfändung

Fragen und Antworten

  • Kontopfändung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kontopfändung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kontopfändung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kontopfändung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kontopfändung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Kontopfändung ist die häufigste Art der Zwangsvollstreckung in Deutschland. Die Kontopfändung gehört zum Zwangsvollstreckungsrecht und ist in den §§ 828 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) im Kapitel „Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte“ abschließend geregelt. Unter Kontopfändung versteht man im Allgemeinen die Pfändung des Auszahlungsanspruchs des Kunden gegen seine Bank aus seinem Girokonto. Der Kontopfändung unterliegt der Saldo des Kontos. Gegenstand einer Kontopfändung können neben Girokonten auch andere Bankkonten, wie z. B. Sparguthaben oder Termineinlagen, sein. Bei der Kontopfändung werden das Guthaben bzw. die Ersparnisse des Schuldners gepfändet und dem Gläubiger überwiesen (§ 835 ZPO). Adressat der Kontopfändung ist die Bank bzw. Sparkasse des Schuldners.

Voraussetzungen der Kontopfändung

Eine Kontopfändung kann nur dann erfolgen, wenn ein vollstreckbarer Titel, z. B. ein Vollstreckungsbescheid, zugunsten des Gläubigers vorliegt. Einen solchen Titel kann der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht am Wohnort des Schuldners, dem sog. Vollstreckungsgericht, beantragen. Aufgrund dieses Vollstreckungstitels erlässt das Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) nach § 829 ZPO. Dieser wird durch den zuständigen Gerichtsvollzieher zunächst der Bank als Drittschuldnerin und anschließend dem Schuldner selbst zugestellt. Durch diese Zustellung wird die Kontopfändung rechtswirksam.

Daneben können auch Vollstreckungsbehörden, wie beispielsweise das Finanzamt, eine behördliche Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach §§ 281, 282, 309, 314, 315 Abgabenordnung (AO) auf Grundlage eines Leistungsbescheides, z. B. eines Steuerbescheides, erlassen. In diesem Fall erfolgt die Zustellung entweder mit Zustellungsurkunde durch die Post oder einen Vollziehungsbeamten. In diesem Fall wird die Kontopfändung durch Zustellung der Einziehungsverfügung an die Bank gem. § 309 Abs. 2 AO rechtswirksam. Über die Zustellung muss die Bank den Schuldner nach § 309 Abs. 2 Satz 3 AO informieren.

Auskunftspflicht der Bank

Die Bank kann entweder durch Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder durch Zustellung der Einziehungsverfügung zur Abgabe der sog. Drittschuldnererklärung gem. § 840 ZPO innerhalb von zwei Wochen verpflichtet werden. Dazu erteilt die Bank dem Gläubiger folgende Auskünfte:

  • ob sie die Forderung des Gläubigers als begründet anerkennt und zu leisten bereit ist
  • ob und in welcher Höhe noch andere Forderungen vorliegen
  • ob bereits Pfändungen durch andere Gläubiger bestehen
  • ob innerhalb von 12 Monaten bereits gepfändet bzw. Unpfändbarkeit festgestellt wurde und
  • ob es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gem. § 850k Abs. 7 ZPO handelt.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Auskünfte zur Höhe des Kontostands unter Berufung auf das Bankgeheimnis nicht zulässig sind und auch nicht vom Vollstreckungstitel gem. §§ 851 Abs. 1 ZPO, 613 Satz 2 BGB gedeckt sind.

Pfändungsschutz

Um zu verhindern, dass der Kontoinhaber aufgrund einer Kontopfändung nicht mehr in der Lage ist seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und schlimmstenfalls ohne jegliche finanzielle Mittel zurückbleibt, sind auch bei der Kontopfändung Verbote und Beschränkungen der Pfändung nach §§ 850 bis 852 ZPO und aus anderen Gesetzen zu beachten.

Arbeitseinkommen

Bis zu einem bestimmten Betrag unterliegt das Arbeitseinkommen des Schuldners zur Sicherung des Existenzminimums einem Pfändungsschutz gem. § 850c ZPO. Dieser Pfändungsschutz geht aber mit Überweisung der Bezüge auf ein Konto unter. Mit der Kontogutschrift entsteht ein neuer Auszahlungsanspruch gem. §§ 675 ff. BGB. Hierfür gilt meist der Pfändungsschutz nach § 850k ZPO. Es ist jedoch zu beachten, dass § 850k ZPO gerade nicht im Rechtsverhältnis zwischen Bank und Kunden wirkt und somit nach § 850k Abs. 1 ZPO auch keine gesetzliche Unpfändbarkeit von Arbeitseinkommen gilt. Pfändungsschutz bzw. die Auszahlung des Einkommens bis zur Höhe des pfändungsfreien Betrages vom gepfändeten Konto kann der Schuldner nur durch Beantragung eines sog. Freigabebeschlusses des Vollstreckungsgerichts oder der Vollstreckungsbehörde nach § 850k Abs. 4 ZPO erreichen. Dieser kann auch gleich über mehrere Monate ausgestellt werden. Allerdings stellt der gerichtliche Freigabebeschluss nur eine Übergangslösung dar. Das Konto bleibt gesperrt, Überweisungen wie Mietzahlungen sind wegen der Pfändung nicht mehr möglich. Echten Pfändungsschutz bietet in diesem Fall nur das sog. Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Sozialleistungen

Sozialleistungen waren bis zum 31.12.2011 unpfändbar. Aufgrund der neuen Gesetzeslage seit 01.01.2012 kommt § 850k ZPO auch für Sozialleistungen zur Anwendung. Pfändungsschutz für Sozialleistungen, z. B.: Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe nach SGB II (Hartz IV), Erziehungsgeld,  Mutterschaftsgeld, Renten, Wohngeld und Kindergeld, kommt in diesen Fällen nur dann in Betracht, wenn sich das Geld auf einem sog. Pfändungsschutzkonto (P-Konto) befindet.

Gebühren und Folgen einer Pfändung

Trotz des damit verbundenen hohen Arbeitsaufwandes dürfen Kreditinstitute keine Gebühren für Kontopfändungen erheben, da sie gerade keine besondere Dienstleistung erbringen, sondern nur eine gesetzliche Pflicht erfüllen. Eine Kontopfändung führt innerhalb der Bank oftmals dazu, dass dem Schuldner Dispositionskredite oder Kreditkarten gekündigt werden, eine Kündigung des Kontos aufgrund einer Kontopfändung ist hingegen nicht erlaubt.

Aufhebung der Kontopfändung

Die Kontopfändung bzw. Kontosperrung wird immer dann aufgehoben, wenn:

  • der Gläubiger gegenüber der Bank die Kontopfändung für erledigt erklärt
  • die Forderung durch den Kunden vollständig über das gepfändete Konto beglichen wurde
  • die Bank die Forderung über das gepfändete Konto vollständig beglichen hat oder
  • die Kontopfändung durch das Vollstreckungsgericht oder die Vollstreckungsbehörde aufgehoben worden ist.

(WEI)

 

 

 

 

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