3.444 Anwälte für Mietvertrag | Seite 144

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Profil-Bild Rechtsanwältin Chantal Stockmann
sehr gut
Rechtsanwältin Chantal Stockmann
Kanzlei Stockmann, Andreasstraße 15, 68642 Bürstadt 6837.6112608871 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Chantal Stockmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietvertrag
aus 26 Bewertungen Wir waren mit der Arbeit von Frau Stockmann im höchsten Maße zufrieden. Sehr kompetente und vollumfängliche Beratung … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Wittmann
Rechtsanwältin Bettina Wittmann
Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kainzenweg 1, 94036 Passau 7209.8806388505 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietvertrag
(23.01.2024) Frau RAin Wittmann ist sehr kompetent, äußerst schnell, sehr freundlich, kurzum eine tolle Rechtsanwältin, es passt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Klein
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Klein
Anwaltskanzlei Klein, Ansbach Rechtsanwälte, Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Mietrecht, Technologiepark 6, 91522 Ansbach 6987.175249223 km
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht Unsere Spezialgebiete: Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Mietrecht
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Martin Klein
aus 130 Bewertungen gute und kompetente Beratung. Empfehlenswert! (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Werner Bauer
Rechtsanwalt Hans Werner Bauer
Rechtsanwalt Hans Werner Bauer, Turnerstr. 62, 81827 München 7128.2448698701 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Werner Bauer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietvertrag
aus 9 Bewertungen Beim Erstkontakt und gleichzeitigem Hausbesuchs sehr pünktlich und war am Folgetag schon bei Gericht als unser … (05.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Dittrich Rechtsanwälte, Lortzingstraße 12, 04105 Leipzig 6981.6216894274 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK) vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietvertrag
(20.06.2023) Herr Dittrich hat mich nach Sichtung meines Anliegens sofort zurückgerufen, die folgende freundliche und kompetente …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Eberl
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Eberl
Rechtsanwälte Grau - Eberl - Roßmann, Hauptstr. 17-19, 82223 Eichenau 7101.4452112219 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Eberl
aus 14 Bewertungen Ich habe Herrn Eberl zu einer Frage aus dem 3G am Arbeitsplatz kontaktiert. Die Frage wurde entsprechend den aktuell … (30.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hehn
Anwaltskanzlei Hehn, Poststr. 75, 74613 Öhringen 6927.815518932 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Hehn
(09.01.2023) Herr Hehn hat sich umgehend gemeldet.
Profil-Bild Rechtsanwältin Jaleesa A. Lienau
Rechtsanwältin Jaleesa A. Lienau
Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 75, 20354 Hamburg 6719.7161200888 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Jaleesa A. Lienau hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietvertrag
(13.10.2023) Frau Rechtsanwältin Lienau ist eine sehr kompetente Rechtsanwältin, die mich umfassend beraten und zudem ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schünemann
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schünemann
SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Erbprinzenstraße 32, 76133 Karlsruhe 6868.6377950432 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörg Schünemann
aus 19 Bewertungen Sehr kompetente und sympathische Beratung mit schnellen Antwortzeiten (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Derya Akbal
Rechtsanwältin Derya Akbal
Anwaltskanzlei Akbal, Kaiserstraße 78, 44135 Dortmund 6677.3113582102 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietvertrag hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Derya Akbal
(30.11.2022) Durch Empfehlung habe ich Frau Akbal kennengelernt und empfehle sie uneingeschränkt weiter. Vorab wurde ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominic Schillinger
sehr gut
Rechtsanwalt Dominic Schillinger
Kanzlei Fahr | Groß | Indetzki, Weingartenstr. 19a, 77654 Offenburg 6870.1875917266 km
Ihr Anwalt für Mietrecht und Verkehrsrecht in Offenburg
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dominic Schillinger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietvertrag
aus 449 Bewertungen Ich fühle mich bestens beraten. Bleibt meine erste Wahl. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Weyer
Kanzlei Klaus Weyer & Petra Weyer, Kaiserstr. 63, 63065 Offenbach am Main 6831.2879951729 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Weyer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietvertrag
(13.09.2022) Sie war sehr hilfsbereit

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietvertrag

Fragen und Antworten

  • Mietvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Mietvertrag - Wohnraummietvertrag

Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, der die Anmietung bzw. Vermietung von Sachen und Räumen zum Gegenstand hat. Der Wohnraummietvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, der durch Einigung der Vertragsparteien zustande kommt. In dem Vertrag verpflichtet sich der Vermieter dem Mieter den Wohnraum zu überlassen. Im Gegenzug ist der Mieter zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Was Vertragsinhalt ist, ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag oder aus dem Besprochenen. Sind keine bestimmten Vereinbarungen getroffen oder nicht geregelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mietverträge der §§ 535 - 580a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Wie in den übrigen Bereichen des Zivilrechts gilt auch im Mietrecht der Grundsatz der Vertragsautonomie, wonach die inhaltliche Vertragsgestaltung grundsätzlich den Vertragsparteien überlassen ist. Mieträume, Mietflächen sind ebenso wesentliche Vertragsbestandteile wie die Festlegung des Mietzinses (Bruttomiete, Nettokaltmiete, Teilinklusivmiete etc.). Ein Mietvertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen allerdings schriftlich vereinbart werden. Hintergrund: Hierdurch soll ein potenzieller Haus- oder Wohnungserwerber wegen des Grundsatzes „Veräußerung bricht nicht Miete" (§ 566 BGB) über die mit dem Erwerb verbundenen Verpflichtungen aufgeklärt werden.

Für die Wirksamkeit des Mietvertrages ist es nach Ansicht des Bundesgerichtshofes jedoch nicht erforderlich, dass die einzelnen Seiten fest miteinander verbunden sind. Es genügt, wenn sich der Zusammenhang aus der grafischen Gestaltung ergibt. (Az.: XII ZR 234/95)

Soziales Mietrecht"

Unter der Prämisse „Soziales Mietrecht" gelten für Mietverhältnisse über Wohnräume besondere Schutzvorschriften zugunsten des Mieters, die letztlich auf Art. 14 Abs 1 Grundgesetz zurückzuführen sind. Nach der Rechtsprechung des BVerfG wird dem Mieter verfassungsrechtlich ein an das Eigentum angenäherter Schutz gewährt, der sich insbesondere in Hinblick auf die Kündigung von Wohnraum auswirkt, indem das Interesse des Mieters größeres Gewicht erhält (BVerfG, v. 26.05.1993, Az.: 1 BvR 208/93). Darüber hinaus ist die Vertragsautonomie zum Schutz des Mieters in einigen Fällen eingeschränkt. So kann sich z.B. der Vermieter nicht mit einer „Freizeichnungsklausel" von Mängelhaftung und Fahrlässigkeit befreien.

Rechte und Pflichten des Mieters

Das wichtigste Recht des Mieters stellt die Gebrauchsüberlassung, also die Nutzung der Wohnung dar. Im Einzelfall richtet sie sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag und nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten. Generell ist dem Mieter jede zulässige Nutzung der Wohnung gestattet. Unklarheiten über die Gebrauchsüberlassung ergeben sich insbesondere, wenn der Inhalt des Mietvertrages unklar ist oder er keine Vereinbarungen dazu enthält. Die Gerichte bestimmen dann anhand des Einzelfalls, welchen Nutzungszweck die Vertragsparteien nach der Verkehrssitte vorausgesetzt und gewollt haben. Beispiel Gartennutzung: Bei Vermietung eines Einfamilienhauses wird sie auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für zulässig erachten, bei einem Mehrfamilienhaus hingegen muss sie vereinbart sein oder sich aus den Umständen ergeben.

Hauptpflicht des Mieters ist die Zahlung des Mietzinses (§§ 535 Abs.2, 270 Abs. 1 BGB). Da es sich um eine sog. Schickschuld handelt, erfüllt der Mieter diese Verpflichtung rechtzeitig, wenn er das Geld zum Zeitpunkt der Fälligkeit absendet, also beispielsweise den Überweisungsauftrag zum Fälligkeitsdatum erteilt. Der Mieter ist zur Vorleistung verpflichtet (§ 556b Abs. 1 BGB), die Fälligkeit der Miete kann wiederum im Mietvertrag vereinbart werden, etwa zum 15. des laufenden Monats. Grundsätzlich gilt die Mietzahlungspflicht des Mieters bis zum Ende des Mietverhältnisses.

Weiter hat der Mieter auch Nebenpflichten zu erfüllen, beispielsweise die Duldungspflicht von Modernisierungsmaßnahmen (§ 554 Abs. 2 BGB), allgemeine Sorgfaltspflicht hinsichtlich des überlassenen Wohnraums, Schadensminderungspflicht (§ 536c BGB).

Rechte und Pflichten des Vermieters

Der Vermieter hat einen Anspruch auf die Miete, also den im Mietvertrag vereinbaren Betrag für Wohnungsnutzung und Nebenkosten. Die Höhe der Miete ist grundsätzlich frei vereinbar, allerdings greifen auch hier Schutzvorschriften zugunsten des Mieters, wodurch insbesondere Mietwucher verhindert werden soll.

Der Vermieter verfügt außerdem über einige Sicherungsrechte, z.B. der Anspruch auf Mietkaution oder das Vermieterpfandrecht.

Hauptpflicht des Vermieters ist es, dem Mieter die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie während der Mietzeit zu erhalten (Instandhaltungspflicht, § 535 Abs. 2 BGB). Für die Beurteilung, in welchem Zustand die Mietwohnung Instand gehalten werden muss, ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses entscheidend. Dementsprechend hat der Mieter grundsätzlich keinen Anspruch auf Modernisierung der Wohnung, z.B. Installation eines besseren Wärme- und Schallschutzes. Aber der Vermieter ist zur Abhilfe verpflichtet bei Sachmängeln (z.B. schlechte Isolierung, Feuchtigkeitsschäden), Umweltmängeln (z.B. Trinkwasserrohre aus Blei), Störungen durch Immissionen (z.B. Trittschalldämpfung), Rechtsmängeln (z.B. bei Doppelvermietung) und beim Fehlen zugesicherte Eigenschaften (z.B. bei Abweichung von der mietvertraglich vereinbarten Wohnfläche). Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter gegen ihn Gewährleistungsansprüche geltend machen, und zum Beispiel Mietminderung verlangen.

Sonderfall: Scheinvertrag

Wird ein Mietvertrag nur zum Schein eingegangen und sind sich Vermieter und Mieter darüber einig, die vertraglichen Rechtsfolgen nicht eintreten zu lassen, ist ein solcher Scheinvertrag nichtig und hat keine Rechtsfolgen. Ein verdeckter Mietvertrag liegt vor, wenn hinter dem Scheinvertrag ein Mietvertrag mit anderem, gewollten Inhalt steckt. Der zum Schein geschlossene Vertrag ist zwar auch in diesem Fall nichtig. Der verdeckte, also eigentlich gewollte Vertrag kann jedoch wirksam sein, wenn die entsprechenden Willenserklärungen und Formvorschriften eingehalten worden sind.

Für den Wohnraummietvertrag gelten andere gesetzliche Regeln als für einen Gewerbemietvertrag. Denn im Bereich des Wohnraummietvertrages bestehen zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten des Mieters, die bei der Vermietung von Gewerberäumen und dem Gewerbemietvertrag nicht gelten. Die Abgrenzung zwischen beiden Vertragsformen ist bei so genannten Mischverhältnissen schwierig, also wenn sowohl Wohnräume als auch Geschäftsräume vermietet werden. Die Rechtsprechung stellt hierbei auf die konkrete Nutzung im Einzelfall ab. Erst wenn sich danach immer noch keine klare rechtliche Zuordnung möglich ist, stellen die Gerichte auf den Vertragszweck als entscheidendes Kriterium ab.

Der Leasingvertrag ist eine spezielle Form des Mietvertrages, wobei der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer zeitlich befristet das Nutzungsrecht an einer Sache einräumt und dafür als Gegenleistung ein Entgelt erhält, den sog.Leasingzins, der in Ratenzahlung geleistet wird (Leasingrate).

Weitere Informationen zum Thema Wohnraummietvertrag, beispielsweise zu seiner Änderung, Befristung, Kündigung, den Fall der Untervermietung, Mietkaution oder sonstigen Vereinbarungen, geben Ihnen umfassend und vertrauensvoll unsere Experten im persönlichen Gespräch, telefonisch oder in der Onlineberatung.

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