3.444 Anwälte für Mietvertrag | Seite 144

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Profil-Bild Rechtsanwältin Neriman Özdemir-Reimholz
Rechtsanwältin Neriman Özdemir-Reimholz
Anwaltskanzlei Özdemir-Reimholz, Helmholtzstr. 28, 40215 Düsseldorf 6650.1948228957 km
Familienrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Neriman Özdemir-Reimholz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietvertrag
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote
sehr gut
Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote
Anwaltskanzlei Stammen-Grote, Robert-Bosch-Str. 12A, 40789 Monheim am Rhein 6662.6537542227 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote
aus 143 Bewertungen Hervorragende Anwältin! Professionell, kompetent und engagiert. Klare Beratung und erfolgreiche Lösung meines Falls. … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Matusch
Rechtsanwalt Mathias Matusch
Streitbörger PartGmbB – Rechtsanwälte Steuerberater, Birkenstr. 10, 14469 Potsdam 6961.3802429791 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mathias Matusch
Profil-Bild Rechtsanwältin Marie Claire Moll-Eichhorn
sehr gut
Rechtsanwältin Marie Claire Moll-Eichhorn
Kanzlei Marie Claire Moll-Eichhorn, Hermann-Löns-Str. 29, 50181 Bedburg 6648.2684349301 km
"Sich in die Position des Gegners zu versetzen, ist für die eigene Taktik unabdingbar."
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Pferderecht • Recht rund ums Tier
Frau Rechtsanwältin Marie Claire Moll-Eichhorn im Bereich Mietvertrag bietet Beratung und Vertretung
aus 40 Bewertungen Frau Moll-Eichhorn hat meine Interessen bei der Schadensregulierung eines Verkehrsunfalls äußerst kompetent vertreten. … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Smelowa
Rechtsanwältin Elena Smelowa
Rechtsanwälte Kecker und Smelowa in Bürogemeinschaft, Lindemannstr. 43, 40237 Düsseldorf 6650.2521713759 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Elena Smelowa
(25.07.2020) Ich wurde transparent über alle Kosten eines Verfahrens informiert und kontte so eine realistische Risikoeinschätzung …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Steffan Schwerin
Rechts- und Fachanwalt Steffan Schwerin
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft, Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena 6959.2997561242 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechts- und Fachanwalt Steffan Schwerin für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietvertrag
(18.07.2023) Herr RA Schwerin ist mein Rechtsbeistand seit mittlerweile 12 Jahren.um In allen Fällen erführ ich eine individulle, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Wienberg
sehr gut
Anwaltskanzlei Wienberg, Hauptstr. 61, 63477 Maintal 6833.2086330654 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Peter Wienberg
aus 35 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und Durchführung meines Anliegens. Es wurden verschiedene Optionen der Herangehensweise … (03.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Albert Link
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Albert Link
Kanzlei Michael Albert Link, Marktstr. 62, 60388 Frankfurt am Main 6828.3102617428 km
Mit Link zum Recht
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Michael Albert Link
aus 96 Bewertungen Sehr freundliche telefonische Erstberatung erhalten. (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Toralf Duve
Rechtsanwalt Toralf Duve
Rechtsanwälte Duve § Marquardt, Wollmatinger Straße 1, 78467 Konstanz 6993.5994837045 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Toralf Duve
(04.02.2024) Ich habe schnell einen Termin bekommen
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Melletat
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Melletat
MELLETAT - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Hildesheimer Str. 372, 30880 Laatzen 6777.9060358126 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Thomas Melletat hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietvertrag
aus 16 Bewertungen Wir als Familie haben sehr gute Erfahrungen mit Herr und Frau Melletat sie sind sehr nett und freundlich und sehr … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Glaser
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Glaser
KGK Rechtsanwälte, Maternusstraße 40-42, 50996 Köln 6679.5726151417 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Glaser vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietvertrag
aus 110 Bewertungen Herr Glaser hat mich bestmöglich unterstützt, vertreten und begleitet und für mich einen hervorragende Lösung erzielt. … (28.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
BWS legal Rechtsanwälte Berghs • Dr. Wellens • Schäckel und Partner, Hohenzollernstr. 177, 41063 Mönchengladbach 6629.3355755945 km
Ihre Sorgen möchte ich haben!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Wellens setzt sich voll und ganz mit sehr viel Nachdruck für meine Interessen eingesetzt. Vielen Dank! (15.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietvertrag

Fragen und Antworten

  • Mietvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Mietvertrag - Wohnraummietvertrag

Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, der die Anmietung bzw. Vermietung von Sachen und Räumen zum Gegenstand hat. Der Wohnraummietvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, der durch Einigung der Vertragsparteien zustande kommt. In dem Vertrag verpflichtet sich der Vermieter dem Mieter den Wohnraum zu überlassen. Im Gegenzug ist der Mieter zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Was Vertragsinhalt ist, ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag oder aus dem Besprochenen. Sind keine bestimmten Vereinbarungen getroffen oder nicht geregelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mietverträge der §§ 535 - 580a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Wie in den übrigen Bereichen des Zivilrechts gilt auch im Mietrecht der Grundsatz der Vertragsautonomie, wonach die inhaltliche Vertragsgestaltung grundsätzlich den Vertragsparteien überlassen ist. Mieträume, Mietflächen sind ebenso wesentliche Vertragsbestandteile wie die Festlegung des Mietzinses (Bruttomiete, Nettokaltmiete, Teilinklusivmiete etc.). Ein Mietvertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen allerdings schriftlich vereinbart werden. Hintergrund: Hierdurch soll ein potenzieller Haus- oder Wohnungserwerber wegen des Grundsatzes „Veräußerung bricht nicht Miete" (§ 566 BGB) über die mit dem Erwerb verbundenen Verpflichtungen aufgeklärt werden.

Für die Wirksamkeit des Mietvertrages ist es nach Ansicht des Bundesgerichtshofes jedoch nicht erforderlich, dass die einzelnen Seiten fest miteinander verbunden sind. Es genügt, wenn sich der Zusammenhang aus der grafischen Gestaltung ergibt. (Az.: XII ZR 234/95)

Soziales Mietrecht"

Unter der Prämisse „Soziales Mietrecht" gelten für Mietverhältnisse über Wohnräume besondere Schutzvorschriften zugunsten des Mieters, die letztlich auf Art. 14 Abs 1 Grundgesetz zurückzuführen sind. Nach der Rechtsprechung des BVerfG wird dem Mieter verfassungsrechtlich ein an das Eigentum angenäherter Schutz gewährt, der sich insbesondere in Hinblick auf die Kündigung von Wohnraum auswirkt, indem das Interesse des Mieters größeres Gewicht erhält (BVerfG, v. 26.05.1993, Az.: 1 BvR 208/93). Darüber hinaus ist die Vertragsautonomie zum Schutz des Mieters in einigen Fällen eingeschränkt. So kann sich z.B. der Vermieter nicht mit einer „Freizeichnungsklausel" von Mängelhaftung und Fahrlässigkeit befreien.

Rechte und Pflichten des Mieters

Das wichtigste Recht des Mieters stellt die Gebrauchsüberlassung, also die Nutzung der Wohnung dar. Im Einzelfall richtet sie sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag und nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten. Generell ist dem Mieter jede zulässige Nutzung der Wohnung gestattet. Unklarheiten über die Gebrauchsüberlassung ergeben sich insbesondere, wenn der Inhalt des Mietvertrages unklar ist oder er keine Vereinbarungen dazu enthält. Die Gerichte bestimmen dann anhand des Einzelfalls, welchen Nutzungszweck die Vertragsparteien nach der Verkehrssitte vorausgesetzt und gewollt haben. Beispiel Gartennutzung: Bei Vermietung eines Einfamilienhauses wird sie auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für zulässig erachten, bei einem Mehrfamilienhaus hingegen muss sie vereinbart sein oder sich aus den Umständen ergeben.

Hauptpflicht des Mieters ist die Zahlung des Mietzinses (§§ 535 Abs.2, 270 Abs. 1 BGB). Da es sich um eine sog. Schickschuld handelt, erfüllt der Mieter diese Verpflichtung rechtzeitig, wenn er das Geld zum Zeitpunkt der Fälligkeit absendet, also beispielsweise den Überweisungsauftrag zum Fälligkeitsdatum erteilt. Der Mieter ist zur Vorleistung verpflichtet (§ 556b Abs. 1 BGB), die Fälligkeit der Miete kann wiederum im Mietvertrag vereinbart werden, etwa zum 15. des laufenden Monats. Grundsätzlich gilt die Mietzahlungspflicht des Mieters bis zum Ende des Mietverhältnisses.

Weiter hat der Mieter auch Nebenpflichten zu erfüllen, beispielsweise die Duldungspflicht von Modernisierungsmaßnahmen (§ 554 Abs. 2 BGB), allgemeine Sorgfaltspflicht hinsichtlich des überlassenen Wohnraums, Schadensminderungspflicht (§ 536c BGB).

Rechte und Pflichten des Vermieters

Der Vermieter hat einen Anspruch auf die Miete, also den im Mietvertrag vereinbaren Betrag für Wohnungsnutzung und Nebenkosten. Die Höhe der Miete ist grundsätzlich frei vereinbar, allerdings greifen auch hier Schutzvorschriften zugunsten des Mieters, wodurch insbesondere Mietwucher verhindert werden soll.

Der Vermieter verfügt außerdem über einige Sicherungsrechte, z.B. der Anspruch auf Mietkaution oder das Vermieterpfandrecht.

Hauptpflicht des Vermieters ist es, dem Mieter die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie während der Mietzeit zu erhalten (Instandhaltungspflicht, § 535 Abs. 2 BGB). Für die Beurteilung, in welchem Zustand die Mietwohnung Instand gehalten werden muss, ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses entscheidend. Dementsprechend hat der Mieter grundsätzlich keinen Anspruch auf Modernisierung der Wohnung, z.B. Installation eines besseren Wärme- und Schallschutzes. Aber der Vermieter ist zur Abhilfe verpflichtet bei Sachmängeln (z.B. schlechte Isolierung, Feuchtigkeitsschäden), Umweltmängeln (z.B. Trinkwasserrohre aus Blei), Störungen durch Immissionen (z.B. Trittschalldämpfung), Rechtsmängeln (z.B. bei Doppelvermietung) und beim Fehlen zugesicherte Eigenschaften (z.B. bei Abweichung von der mietvertraglich vereinbarten Wohnfläche). Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter gegen ihn Gewährleistungsansprüche geltend machen, und zum Beispiel Mietminderung verlangen.

Sonderfall: Scheinvertrag

Wird ein Mietvertrag nur zum Schein eingegangen und sind sich Vermieter und Mieter darüber einig, die vertraglichen Rechtsfolgen nicht eintreten zu lassen, ist ein solcher Scheinvertrag nichtig und hat keine Rechtsfolgen. Ein verdeckter Mietvertrag liegt vor, wenn hinter dem Scheinvertrag ein Mietvertrag mit anderem, gewollten Inhalt steckt. Der zum Schein geschlossene Vertrag ist zwar auch in diesem Fall nichtig. Der verdeckte, also eigentlich gewollte Vertrag kann jedoch wirksam sein, wenn die entsprechenden Willenserklärungen und Formvorschriften eingehalten worden sind.

Für den Wohnraummietvertrag gelten andere gesetzliche Regeln als für einen Gewerbemietvertrag. Denn im Bereich des Wohnraummietvertrages bestehen zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten des Mieters, die bei der Vermietung von Gewerberäumen und dem Gewerbemietvertrag nicht gelten. Die Abgrenzung zwischen beiden Vertragsformen ist bei so genannten Mischverhältnissen schwierig, also wenn sowohl Wohnräume als auch Geschäftsräume vermietet werden. Die Rechtsprechung stellt hierbei auf die konkrete Nutzung im Einzelfall ab. Erst wenn sich danach immer noch keine klare rechtliche Zuordnung möglich ist, stellen die Gerichte auf den Vertragszweck als entscheidendes Kriterium ab.

Der Leasingvertrag ist eine spezielle Form des Mietvertrages, wobei der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer zeitlich befristet das Nutzungsrecht an einer Sache einräumt und dafür als Gegenleistung ein Entgelt erhält, den sog.Leasingzins, der in Ratenzahlung geleistet wird (Leasingrate).

Weitere Informationen zum Thema Wohnraummietvertrag, beispielsweise zu seiner Änderung, Befristung, Kündigung, den Fall der Untervermietung, Mietkaution oder sonstigen Vereinbarungen, geben Ihnen umfassend und vertrauensvoll unsere Experten im persönlichen Gespräch, telefonisch oder in der Onlineberatung.

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