175 Anwälte für Staatshaftung | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
Kanzlei Matthias Knapp, Pflughof 19, 79650 Schopfheim 6907.154172566 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp bietet Rat und Unterstützung im Bereich Staatshaftung
(26.11.2018) Sehr gute kompetente, fachliche Beratung, Aktivität und Handeln in puncto Mietrecht. Dieser Anwalt ist bestens zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Wieland
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Wieland
Wieland Rechtsanwälte, Rheinweg 23, 53113 Bonn 6696.605737998 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Wieland hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Staatshaftung
aus 16 Bewertungen Die Kanzlei Wieland Rechtsanwälte wurde mir empfohlen und ich kann sie nur wärmstens weiterempfehlen. Frank Wieland … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Schlüter
Kanzlei Prof. Dr. Bernd Schlüter Berlin und Wiesbaden, Jawlenskystr 4, 65183 Wiesbaden 6799.9588506776 km
Recht muss Recht bleiben
Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Pflegerecht
Rechtliche Fragen im Bereich Staatshaftung beantwortet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Schlüter
(02.02.2024) Zu einer Auseinandersetzung mit einem Jugendamt über die Finanzierung und Ausschreibung der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hummel
sehr gut
Abamatus, Grünfinkenstr. 5, 82194 Gröbenzell 7103.5809082778 km
Verfassungsrecht • Internationales Recht • Öffentliches Recht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Staatshaftung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Hummel gerne zur Verfügung
aus 158 Bewertungen Bei Herr RA Hummel habe ich mich von der ersten Sekunde wohl gefühlt, was mir bei keinem anderen Anwalt gelungen ist. … (24.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Seiring
sehr gut
Kanzlei Volker Seiring, Scheffelstraße 65, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4688719044 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Seiring ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Staatshaftung
aus 25 Bewertungen Hier hatte ich einen sehr schnellen und zuvorkommenden Kontakt. Zeitnah erreichbar, keine Sekretärin oder dergleichen … (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hansen
Rechtsanwalt Frank Hansen
Hansen & Münch, Pelzerstraße 5, 20095 Hamburg 6720.1810967048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Staatshaftung beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Hansen
(24.06.2021) Herr Hansen hat sehr schnell geantwortet und sich in kürzester Zeit mit meinem Fall auseinandergesetzt und hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Reckling
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Reckling
teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung, Am Ballindamm 3, 20095 Hamburg 6720.211666428 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Baurecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Reckling ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Staatshaftung
aus 150 Bewertungen Herr Reckling hat mein Überdenkungsverfahren, erfolgreich durchgeführt, nachdem ich im schriftlichen Teil im 1. Examen … (19.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Staatshaftung

Fragen und Antworten

  • Staatshaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Staatshaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Staatshaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Staatshaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Staatshaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Staatshaftung und Staatshaftungsrecht sollen vom Staat verursachtes Unrecht ausgleichen. Vor allem, wenn Beamte einer Behörde rechtswidrig handeln und der Bürger dadurch Nachteile erleidet, kommt die Amtshaftung als Teil der Staatshaftung zum Tragen. Dem Bürger soll nicht zugemutet werden, gegen den einzelnen Beamten in Person vorgehen zu müssen. Schließlich ist nach dem Beamtenrecht sein Dienstherr weisungsbefugt und der Beamte steht in einem besonderen Treueverhältnis zu ihm. Das Staatshaftungsrecht soll zum einen die Durchsetzung einer berechtigten Forderung des geschädigten Bürgers erleichtern, zum anderen den Beamten als Person schützen.

Gesetzliche Regelungen der Staatshaftung und Amtshaftung finden sich vor allem in Artikel 34 Grundgesetz (GG) und in § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach haftet der Staat oder die Körperschaft, in welcher der Beamte seinen Dienst tut. Ob Bundesbeamter oder Landesbeamter bzw. je nach Behörde, in der ein Beamter beschäftigt ist, ist für die Staatshaftung beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland, das Bundesland, die Stadt oder Gemeinde verantwortlich.

Staatshaftung bedeutet nicht, dass der Beamte und Angestellte des Staates keine Verantwortung beispielsweise für die Ausstellung von einem Bescheid oder einer sonstigen Diensthandlung übernehmen müsste. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Beamte in Regress genommen werden. Richter sind für ein Urteil nur dann zur Verantwortung zu ziehen, wenn ihre Pflichtverletzung eine Straftat darstellt. Darunter fallen insbesondere Fälle der Rechtsbeugung nach § 339 Strafgesetzbuch (StGB).

Folgen der Staatshaftung sind vor allem Schadenersatz. Der Bürger bekommt also den Schaden ersetzt, der ihm durch das unrechtmäßige Handeln entstanden ist. Daneben können weitere Ansprüche treten, z. B. auf Folgenbeseitigung oder zukünftige Unterlassung der entsprechenden Handlung. Kann ein Schaden durch die Einlegung von Rechtsmitteln, wie Einspruch oder Widerspruch gegen einen Bescheid oder Klage vor einem Gericht, abgewendet werden, muss der Betroffene diesen Weg wählen. Er kann sich die Haftung des Staates nicht aussuchen.

Bei einem grundlosen Hundebiss durch einen Polizeihund beispielsweise kann der Geschädigte Schadenersatz, wie Behandlungskosten für die Verletzung, und Schmerzensgeld bekommen. Zwar ist im Rahmen der Staatshaftung zunächst der Dienstherr verantwortlich, je nach Verschulden des Hundeführers der Polizei kann er von ihm aber Regress verlangen. War der Einsatz dagegen rechtmäßig, scheidet ein Staatshaftungsanspruch aus.

Staatshaftung gehört zwar zum öffentlichen Recht, sachlich zuständig ist grundsätzlich aber kein Verwaltungsgericht, sondern nach § 71 II Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Landgericht als ordentliches Gericht.

Die in Zeiten der Finanzkrise oft erwähnte Haftung des Staates für Banken oder auch sonstige Unternehmen zählt nicht zum klassischen Staatshaftungsrecht. Hier steht der Staat nicht für in seinem Namen begangenes Unrecht ein. Stattdessen unterstützt der Staat eine in Not geratene Bank oder ein Unternehmen beispielsweise mit einem Kredit, um eine Insolvenz zu verhindern. Hier übernimmt der Staat jedoch mehr oder weniger freiwillig die Verbindlichkeiten und erfüllt ggf. Forderungen der Gläubiger, ohne dass eine eigene staatliche Fehlleistung ursächlich wäre. In diesen Fällen besteht nach dem Gesetz keine Staatshaftungsverpflichtung.

(ADS)

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