4.855 Anwälte für Strafzettel | Seite 203

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Rechtsanwalt Dr. Andreas Lang
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lang, Gänsheidestr. 43, 70184 Stuttgart 6932.3355019149 km
Ihr Recht im Zentrum!
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Lang ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafzettel
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Rechtsanwaltskanzlei Lutze, Baruther Str. 17, 15806 Zossen 6995.3164694681 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafzettel steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mario Lutze gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Toller Anwalt im Sinne des Erfolges und nicht der Bereicherung am Mandaten können sich einige Rechtsanwalt eines … (13.06.2021)
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sehr gut
Rechtsanwalt Peter Kresken
Kanzlei Kresken & Koll, Ostertorstr. 6, 32312 Lübbecke 6704.8452697379 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Peter Kresken für Rechtsfragen rund um den Bereich Strafzettel
aus 34 Bewertungen - schnelle Beratung - arbeitet im Hintergrund, ohne viele Nachfragen - Ergebnisse werden zeitnah mitgeteilt … (26.05.2023)
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Rechtsanwalt Raoul-Michael Ostheimer
Rechtsanwälte Ostheimer, August-Mohl-Str. 13, 95030 Hof 7013.2608362034 km
OrdnungswidrigkeitenrechtVerkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Strafzettel unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Raoul-Michael Ostheimer
(21.02.2024) Ich wurde von Herrn Ostheimer sehr gut beraten und über die möglichen Ausgänge aufgeklärt. Nachdem er sich in meiner …
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Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1641992019 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Strafzettel bietet Herr Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
(29.09.2022) Zeit- und Geldverschwendung! Herr KLEIN war von Anfang an unmotiviert, was meinen Fall bzgl. der mangelhaften …
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Rechtsanwältin Diana Fritzsche
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Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Diana Fritzsche hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafzettel
(09.01.2018) Die Beratung in der Verkehrsunfallsache war sehr detailliert und auch die Geltendmachung von Schadensersatz- und …
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Rechtsanwalt Frank Scholz
Rechtsanwälte und Fachanwälte Posiege & Scholz, Große Ritterstr. 27, 06217 Merseburg 6958.7279776545 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Scholz ist Ihr Ansprechpartner für Strafzettel
aus 10 Bewertungen Herr Scholz hat uns in einem komplizierten Erbfall sehr geholfen. Durch sehr nette und angenehme Gespräche haben wir … (02.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafzettel

Fragen und Antworten

  • Strafzettel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafzettel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafzettel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafzettel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafzettel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Der im Volksmund gebräuchliche Begriff Strafzettel, auch Knöllchen genannt, ist eine Verwarnung, die mit einer Geldbuße verbunden ist. Der Strafzettel kommt zum Einsatz, wenn man eine geringfügige Ordnungswidrigkeit begeht, für deren Ahndung eine Verwarnung mit einer Geldstrafe ausreichend ist. Meistens kommt man damit als Autofahrer in Berührung: So kann beim Falschparken der Parkplatz teuer werden, wenn man bei der Rückkehr zum Auto an der Windschutzscheibe einen Strafzettel vorfindet. Aber nicht nur der Falschparker kann einen Strafzettel erhalten, sondern auch wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wird oder wer in eine Verkehrskontrolle gerät, wenn dann zum Beispiel die Betriebssicherheit des Fahrzeugs wegen fehlender Ladungssicherung oder die Überschreitung der Lenkzeit oder die Umweltplakette beanstandet wird.

Ausstellung des Strafzettels

Die Rechtsgrundlage findet sich in § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz auch OWiG genannt: Nach dieser Vorschrift kann die sogenannte Verwaltungsbehörde Täter bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verwarnen und ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 55 Euro erheben. In den meisten Fällen stellt die Polizei das Knöllchen aus und verlangt nach Belehrung über das sogenannte Weigerungsrecht noch vor Ort die Zahlung. Das Weigerungsrecht bedeutet, dass jeder das Recht hat, das Verwarngeld abzulehnen. Mit Zahlung des Knöllchens kann bei einer wirksamen Verwarnung der Täter wegen dieser Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden. Das heißt, hätte der Täter zum Beispiel wegen Falschparkens mit einer höheren Strafe belangt werden können, aber ist zum Beispiel das erhobene Verwarnungsgeld inzwischen bezahlt, kann keine höhere Strafe mehr verhängt werden.
Was passiert, wenn man den Strafzettel nicht bezahlt?
Mit dem Strafzettel setzt die Verwaltungsbehörde dem Verkehrssünder, zum Beispiel dem wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzten Autofahrer, eine Frist von einer Woche zur Zahlung. Wer sich entscheidet, die Verwarnung zu bezahlen, für den ist die Sache in der Regel erledigt.

Anhörungsbogen ausfüllen

Verstreicht die zur Zahlung gesetzte Frist oder vergeht auch bei fehlender Fristsetzung ein gewisser Zeitraum, erhält der Betroffene einen Anhörungsbogen zugesendet. Eine Mahngebühr fällt dabei noch nicht an. Mit dem Fragebogen erhält der Betroffene die Gelegenheit, das Verwarnungsgeld zu bezahlen. Aber er kann sich auch zur Sache äußern und sich gegen den zur Last gelegten Sachverhalt, wie zum Beispiel angebliches Falschparken, zur Wehr setzen. Es besteht jedoch keine Pflicht, Angaben zur Sache zu machen, da sich niemand selbst belasten muss. Lediglich die sogenannten Pflichtangaben müssen richtig angegeben werden. Zu den Pflichtangaben zählen Vor- und Nachname, Ort und Tag der Geburt, der Familienstand, der Beruf, der Wohnort, die Wohnung, Straße und Hausnummer sowie die Staatsangehörigkeit.
Einspruch nach Bußgeldbescheid
Weigert sich der Betroffene zu zahlen und hält die Behörde ihn für trotzdem schuldig, ergeht der Bußgeldbescheid. Dieser wird mit gelbem Umschlag zugestellt. Der Bußgeldbescheid ist teurer als die Verwarnung, da nun zusätzlich Verwaltungsgebühren erhoben werden. Die Verfahrensgebühr beträgt nach dem OWiG mindestens 25 Euro. Daher sollte man sich vorher überlegen, ob man den Strafzettel bzw. das Knöllchen nicht gleich bezahlt.
Nach Erhalt des Bußgeldbescheides hat man die Wahl, ob man die Geldbuße bezahlt oder gegen den Bescheid Einspruch einlegt, zum Beispiel, weil man gar nicht falsch geparkt hat oder das Bußgeld zu hoch ist. Wird die Geldbuße bezahlt, ist der Fall in der Regel erledigt. Legt man gegen den Bescheid Einspruch ein, überprüft die Verwaltungsbehörde den Einspruch. Der Einspruch muss schriftlich, das heißt, auch unterschrieben, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen. Ein einfacher Brief mit Unterschrift ist ausreichend, ein Einwurfeinschreiben sorgt für Rechtssicherheit. Eine Übersendung eines unterschriebenen Schreibens per Fax ist ausreichend und mit Faxsendeprotokoll eine der rechtssichersten Varianten. Vorsicht, auch wenn Behörden E-Mail-Adressen angeben, ist ein per E-Mail eingelegter Einspruch unwirksam. Das Datum der Zustellung wird auf dem gelben Briefumschlag vermerkt. Hält die Behörde den Einspruch für begründet, dann stellt sie das Verfahren ein. Das heißt, das Bußgeld muss nicht bezahlt werden.

Gerichtliche Entscheidung

Hält die Behörde den Einspruch für unbegründet, gibt sie das Verfahren zur Entscheidung an das zuständige Gericht ab. Das Gericht beraumt dann eine Hauptverhandlung an. Je nach Fall entscheidet sich das Gericht nach der Beweisaufnahme für einen Freispruch, eine Einstellung oder fällt ein Urteil. Gegen das Urteil kann noch Rechtsbeschwerde eingelegt werden. Das Beschwerdegericht kann aber die Entscheidung der Vorinstanz in nur sehr eingeschränktem Rahmen überprüfen.

Unnötige Kostenrisiken vermeiden

Wer gegen den Bußgeldbescheid keinen Einspruch einlegt, aber auch das Bußgeld nicht bezahlt, bekommt bald Besuch vom Gerichtsvollzieher, der das Bußgeld mit Zwangsmitteln eintreibt. In diesem Fall entstehen weitere Kosten für den Gerichtsvollzieher. So können sich die Kosten und Gebühren eines Verfahrens für einen Strafzettel wegen unerlaubten Parkens in Höhe von fünf Euro am Ende leicht auf mehrere Hundert Euro summieren. Folglich sollte man sich vorher über die Relation von Nutzen und Kosten im Klaren sein. Auch wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte so früh wie möglich eine Deckungszusage einholen.

Wann tritt Verjährung ein?


Die meisten Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen werden, haben eine kurze Frist zur Verjährung. Die Frist zur Verjährung beträgt, solange weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, drei Monate, danach sechs Monate. Allerdings kann die Verjährung unterbrochen werden und neu beginnen. So wird die Verjährung unterbrochen, wenn sich die Ermittlungen gegen den Täter richten. Das ist der Fall, wenn der Anhörungsbogen zugeschickt wird. Mit Zugang des Anhörungsbogens beginnt die Frist zur Verjährung erneut zu laufen, das heißt, die Frist der Verjährung von drei Monaten beginnt von vorn.

Wie viele Strafzettel sind zu viel?

Grundsätzlich hat eine hohe Anzahl von erhaltenen Strafzetteln keine weiteren Folgen. Allerdings gibt es auch hier Grenzen: Wer wöchentlich ein bis zwei Strafzettel wegen falschen Parkens kassiert oder geblitzt wird, dem droht die Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung, kurz MPU genannt, oder in schweren Fällen der Führerscheinentzug. Allein eine hohe Strafzettelsammlung führt aber nicht dazu, dass man Punkte in Flensburg erhält.

(FMA)

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