344 Anwälte für Versäumnisurteil | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Trude
Rechtsanwalt Markus Trude
Trude Rechtsanwälte, Hansaring 45-47, 50670 Köln 6673.922975634 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Versäumnisurteil unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Markus Trude
(12.02.2019) Die Beratung war kompetent und verständlich. Herr RA Trude hat sich die nötige Zeit genommen um die notwendigen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Werner
‎WERNER Rechtsanwälte, Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz 6992.454680044 km
Immobilienrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Miet- und WEG-Recht Professionelle und zuverlässige Rechtsberatung
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Janina Werner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Versäumnisurteil
aus 96 Bewertungen Meine Fragestellung war das beräumen von Schnee in einer Eigentümergemeinschaft / Wohneigentum. Frau RA. Werner hat … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paweł Żerański LL.M.
Rechtsanwalt Paweł Żerański LL.M.
Paweł Żerański i Wspólnicy sp. k., Filtrowa 65/26, 02-055 Warschau, Polen 7422.6084581051 km
IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Paweł Żerański LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Versäumnisurteil
aus 7 Bewertungen Wir sind äußerst zufrieden mit Herrn Żerański. Eine urheberrechtliche Auseinandersetzung, der wir als in Deutschland … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Tim Horacek
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Tim Horacek
Keen Law Rechtsanwalts GmbH, Märkisches Ufer 38/40, 10179 Berlin 6975.7666415615 km
Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Tim Horacek ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Versäumnisurteil
aus 10 Bewertungen Herr Dr. Horacek hat mich in einem schadenintensiven Gebäudeversicherungsverfahren vertreten. Der Versicherer hatte … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rike Schnöckeler
sehr gut
Rechtsanwältin Rike Schnöckeler
Elbinsel Kanzlei Habermann Rechtsanwältinnen PartmbB, Neuenfelder Str. 31, 21109 Hamburg 6723.5187816791 km
Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Versäumnisurteil hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Rike Schnöckeler
aus 11 Bewertungen Die Beratung war sehr informativ. Wir sind sehr zufrieden. Denn wir wissen jetzt genau, welche Art von … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gerda Staude
Rechtsanwältin Gerda Staude
Kanzlei Gerda Staude, Friedenstr. 18, 97638 Mellrichstadt 6908.7949393536 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Gerda Staude bietet im Bereich Versäumnisurteil Rechtsberatung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Kostenfreie Rechtsberatung für Geschädigte der Hochwasserkatastrophe. Danke für diese unkomplizierte Hilfe! (12.01.2022)
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Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert
Seifert & Schmitz Eurolegalis - Die Kanzlei, Avenida Venezuela Nr. 4, Lokale 2-3, 4, 38400 Puerto de la Cruz, Spanien 6106.0741830778 km
Der Rechtsanwalt muss vor entstehen des Rechtsgeschäftes zu Rate gezogen werden (man muss vorbeugen), anstatt danach diese Nichtberatung zu bereuen.
Erbrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt Herr Abogado Francisco Javier Ruiz-Ayúcar Seifert im Bereich Versäumnisurteil bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Ein sehr kompetenter Rechtsanwalt. Die Anliegen wurden zur vollsten Zufriedenheit und zügig bearbeitet. Kann den Herrn … (07.11.2023)
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Rechtsanwalt Jan Boving
Boving Hesse & Partner, Haferstraße 41, 49324 Melle 6693.5749436428 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Versäumnisurteil bietet Herr Rechtsanwalt Jan Boving
(17.05.2021) Ich hatte mich parallel schriftlich mit meinem Anliegen an Herrn ReA Boving gewandt und bekam innerhalb ein paar Tagen …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versäumnisurteil

Fragen und Antworten

  • Versäumnisurteil: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versäumnisurteil sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Versäumnisurteil: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versäumnisurteil umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versäumnisurteil und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Der Begriff Versäumnisurteil stammt aus dem Zivilprozessrecht. Voraussetzung ist, dass eine Klage bei Gericht eingereicht wurde und entweder der Kläger oder der Beklagte säumig ist. Säumnis wird nicht nur angenommen, wenn eine der Parteien nicht zur Verhandlung erscheint. Ein Versäumnisurteil ist vielmehr auch möglich, wenn die Partei zwar vor Gericht erscheint, jedoch gemäß § 333 ZPO - Zivilprozessordnung - nicht verhandelt oder in einem Anwaltsprozess ohne Rechtsanwalt kommt. Bei einem schriftlichen Vorverfahren kann ebenfalls ein Versäumnisurteil ergehen, wenn eine Partei nach den §§ 276, 331 III ZPO ihre Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt, also z. B. auf die Klage überhaupt nicht reagiert hat.

Ein Versäumnisurteil kann nur auf Antrag der nicht säumigen Partei ergehen. Zu beachten ist aber, dass ein Versäumnisurteil nach den §§ 335, 337 ZPO aus bestimmten Gründen ausgeschlossen sein kann. So ist der Termin vielmehr zu vertagen, wenn der Säumige mit einem Attest seine Arbeitsunfähigkeit nachweist. Auch eine zu kurzfristig verschickte Ladung oder gar die fehlende Zustellung der Ladung ist Grund genug, dass der Richter den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils zurückweisen muss.

Bei der Säumnis des Beklagten hat der Richter im Zivilprozess zu prüfen, ob der vom Kläger behauptete Anspruch - z. B. aufgrund von Kaufvertrag nach § 433 BGB Bürgerliches Gesetzbuch) oder Werkvertrag nach § 631 BGB - tatsächlich besteht, sog. Schlüssigkeit der Klage. Falls ja, wird das Versäumnisurteil gemäß dem Sachvortrag des Klägers erlassen. Anderenfalls ergeht kein Versäumnisurteil; der Richter weist die Klage vielmehr durch Sachurteil ab, sog. unechtes Versäumnisurteil. Ist dagegen der Kläger säumig, ist eine Schlüssigkeitsprüfung nicht nötig. Die Klage wird abgewiesen.

Gegen ein Versäumnisurteil sind nicht die Rechtsbehelfe Berufung oder Revision, sondern der Einspruch nach § 338 ZPO statthaft. Der Säumige kann den Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, frühestens aber nach Verkündung des Versäumnisurteils einlegen. Im Arbeitsrecht muss sich der Säumige beeilen, um ein Fristversäumnis zu vermeiden: Die Einspruchsfrist beträgt hier nämlich nur eine Woche. Bei einem erfolgreichen Einspruch wird ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt. Erscheint die zuvor säumige Partei erneut nicht, kann das sog. zweite Versäumnisurteil ergehen. Hiergegen ist dann kein Einspruch mehr möglich, sondern das Rechtsmittel der Berufung.

Praxisrelevant ist die sog. Flucht in die Säumnis. Hat der Beklagte keine Klageerwiderung an das Gericht geschickt, könnte es passieren, dass sein Vorbringen vor Gericht als verspätet zurückgewiesen wird. Erscheint er aber nicht zur Verhandlung und ergeht daraufhin ein Versäumnisurteil, kann er dagegen Einspruch einlegen. Ist er erfolgreich, wird weiterverhandelt und er kann im daraufhin festgesetzten Termin seine Argumente vorbringen, die nun vom Gericht beachtet werden müssen. Dieses Vorgehen hat seine Vorteile, birgt aber auch einige Risiken: Denn egal, ob er aus dem Rechtsstreit als Sieger oder Verlierer hervorgeht, muss er nach § 344 ZPO grundsätzlich die Kosten der Säumnis tragen. Außerdem ist das Versäumnisurteil nach § 708 Nr. 2 ZPO vorläufig vollstreckbar - und zwar ohne Sicherheitsleistung. Das bedeutet, der Kläger - und damit der Gläubiger - kann in das Vermögen vom Schuldner - dem Beklagten - vollstrecken, also z. B. einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Einen Rechtsanwalt trifft hier die Aufklärungspflicht, seinen Mandanten auf dieses Prozessrisiko hinzuweisen.

(VOI)

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