2.556 Anwälte für Vertrag | Seite 107

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Profil-Bild Rechtsanwalt Vladimir Stamenković LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Vladimir Stamenković LL.M.
SH Rechtsanwälte, Huyssenallee 52-56, 45128 Essen 6651.8863915429 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich Vertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Vladimir Stamenković LL.M.
aus 18 Bewertungen Die Antwort des Anwalts war wirklich ausführlich und hat mir im großen und ganzen sehr gut weitergeholfen. Wenn ich … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Klaus Huttenlocher Ass. jur.
Kanzlei Klaus Huttenlocher, Gotenstr. 4, 86343 Königsbrunn 7067.4434821346 km
Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Klaus Huttenlocher Ass. jur. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Vertrag
(06.07.2022) Kompetente Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Erika Schreiber
sehr gut
Rechtsanwältin Erika Schreiber
Anwaltskanzlei Schreiber, Kaiser-Friedrich-Str. 90, 10585 Berlin 6969.2542296079 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Erika Schreiber - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Vertrag
aus 30 Bewertungen Ich fühlte mich von Frau Schreiber bestens betreut. Sie war für alle Fragen offen und stets ansprechbar. (26.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jörg Barth
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jörg Barth
Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth und Temporale Rechtsanwälte PartGmbB, Neustadt 530, 84028 Landshut 7132.0073677611 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Betriebliche Altersversorgung • Zivilrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Vertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Jörg Barth
aus 75 Bewertungen zuverlässige und transparente Abwicklung (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M.
Hölder Rechtsanwälte, Wandsbeker Marktstr. 85-87, 22041 Hamburg 6723.1570692813 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Vertrag
aus 16 Bewertungen Herr Hölder hat vor dem Familiengericht sehr kompetent den Versuch des Jugendamtes abgewehrt, mir Teile des … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Vetter
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Vetter
Dr. Stankewitz & Coll. Rechtsanwälte und Notare, Schillerstraße 10, 28195 Bremen 6675.8074617225 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Vetter bietet im Bereich Vertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Herr Vetter hat sehr schnell, kompetent, unkompliziert und erfolgeich unsere Ansprüche nach einem unverschuldeten … (02.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Schlockermann
Fachanwalt Steuerberater, Reiserbergstraße 15, 95659 Marktredwitz 7042.0067655789 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Schlockermann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Vertrag
(23.03.2024) Herr Schlockermann will erst einmal Geld sehen bevor er "tätig" wird. Eigeninitiative ist nicht zu erkennen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
sehr gut
Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
Jackson Law International, 555 Winderley Place, Suite 220, Maitland, FL 32751, USA 1268.510883741 km
Justitia Omnibus
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando) für Rechtsfragen rund um den Bereich Vertrag
aus 26 Bewertungen Wir haben uns von Herrn Jackson in den USA vertreten lassen. Zu jeder Zeit haben wir uns gut beraten gefühlt, das Team … (02.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Berit Kochanowski LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Berit Kochanowski LL.M.
Kanzlei Berit Kochanowski, Annenstraße 10, 8020 Graz, Österreich 7426.1329318272 km
Dass Sie auf friedlichem Weg zu einem guten Ergebnis für sich kommen.
Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Vertrag bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Berit Kochanowski LL.M.
aus 5 Bewertungen Frau Dr. Berit Kochanowski unterstützte mich in einem monatelangen Rechtsstreit. Zu jeder Zeit fühlte ich mich bei Ihr … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Böse
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Kanzlei Böse, Lengericher Str. 24, 49536 Lienen 6673.7423121045 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Patricia Böse hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Vertrag
aus 24 Bewertungen In 5 Minuten zu einer guten Entscheidung gekommen. So soll es sein.Vielen Dank und gerne wieder (21.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rotraut Hermann
Rotraut Hermann, Rotlintstr 70, 60316 Frankfurt am Main 6826.0450056767 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Anwaltshaftung • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Rotraut Hermann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Vertrag
aus 5 Bewertungen Einfach sehr gut (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henric Tempelaars
Rechtsanwalt Henric Tempelaars
Societät Tempelaars · Powierski & Partner, Mariaweilerstr. 29a, 52349 Düren 6651.8709784588 km
Recht zeitig
Erbrecht • Familienrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Henric Tempelaars unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Vertrag
aus 9 Bewertungen Herr H. Tempelaars war telefonisch gut zu erreichen. Er war sehr hilfsbereit, beriet geduldig und fundiert zum Thema … (04.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vertrag

Fragen und Antworten

  • Vertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Dieser Artikel behandelt den privatrechtlichen Vertrag. Daneben gibt es aber beispielsweise noch den öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie den völkerrechtlichen Vertrag.

Unter einem Vertrag versteht man die von zwei oder mehreren Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolgs. Der Vertrag zählt zu den mehrseitigen Rechtsgeschäften und setzt (mindestens) zwei übereinstimmende Willenserklärungen verschiedener Parteien voraus.

Ergänzung: Rechtsgeschäfte, an denen nur eine Person beteiligt ist, nennt man einseitige Willenserklärungen, z.B. Kündigung oder der Widerruf und der Rücktritt.

Dem Zivilrecht in Deutschland liegt das Prinzip der Privatautonomie zugrunde. Dies ermöglicht es dem Einzelnen seine Lebensverhältnisse innerhalb der Rechtsordnung frei und eigenverantwortlich zu gestalten. Das wichtigste Instrument hierzu ist der Vertrag. Einschränkungen bestehen nur, sofern ein gesetzliches Verbot existiert (z.B. Sittenwidrigkeit, § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Daher werden Verträge in den verschiedensten Situationen geschlossen. Neben dem klassischen Kaufvertrag sind viele andere Verträge aus dem Leben nicht mehr wegzudenken. So regelt zum Beispiel der Mietvertrag die Rechte und Pflichten der Mietparteien, der Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis, der Erbvertrag die Erbfolge und der Ehevertrag die Scheidungsfolgen.

Ein Vertrag kommt durch Abgabe zweier aufeinander im Bezug stehender, inhaltlich übereinstimmender Willenserklärungen zustande. Die in der Regel zeitlich vorangehende Willenserklärung wird als Angebot (§ 145 BGB), die hierauf folgende als dessen Annahme (§ 146 BGB) bezeichnet. Sowohl Angebot und Annahme sind grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärungen, d.h. sie müssen der anderen Partei zugehen, um wirksam zu sein. Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist derjenige des Wirksamwerdens der Annahmeerklärung, also der Zeitpunkt ihres Zugangs. Wird das Angebot verspätet oder in einer abgeänderten Form nur angenommen, so ist dieses als erneutes Angebot zusehen, das wiederum einer Annahme bedarf.

Ein Vertrag kann unterschiedlich wirken. Zum einen kann der Vertrag Verpflichtungen begründen. Damit erhält die eine Vertragspartei gegenüber der anderen einen entsprechenden Anspruch aus dem Vertrag. Der Anspruchsinhaber kann diesen gegenüber seinem Vertragspartner geltend machen und ihn bei Nichterfüllung gerichtlich einklagen und durchsetzen.

Zum anderen kann ein Vertrag aber auch unmittelbare Rechtsänderungen bewirken, so dass die Rechtsfolge bereits unmittelbar mit Abschluss des Vertrags eintritt, so beispielsweise die Abtretung. Infolge eines Abtretungsvertrags wird der Vertragspartner unmittelbar nach Vertragsschluss Inhaber der abgetretenen Forderung.

Grundsätzlich wirken Verträge nur inter partes, d.h. zwischen den am Vertragsschluss unmittelbar beteiligten Vertragsparteien. Diese Beschränkung wird jedoch durch Ausnahmen durchbrochen. So können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Schuldner (Versprechender) die Leistung an einen vom Gläubiger (Versprechungsempfänger) verschiedenen Dritten zu erbringen hat (Vertrag zugunsten Dritter). Erhält der Dritte einen eigenen Anspruch gegenüber dem Versprechenden, so spricht man vom „echten Vertrag zugunsten Dritte"; ist der Schuldner lediglich dazu berechtigt, mit schuldbefreiender Wirkung an den Dritten zu leisten, so spricht man vom „unechten Vertrag zugunsten Dritter". Wird der Dritte lediglich im Rahmen gewisser Schutzpflichten in den Vertrag mit einbezogen, so dass er bei deren Verletzung vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen kann, handelt es sich um einen „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter". Verträge, die darauf gerichtet sind, Pflichten Dritter zu begründen, sog. Verträge zu Lasten Dritter, sind grundsätzlich unzulässig.

Ferner gilt im Vertragsrecht der Grundsatz "pacta sunt servanda", das soviel heißt, wie „Verträge sind einzuhalten". Dies hat zur Folge, dass sich die Parteien nicht nach jeweiligem Belieben einseitig durch eine entsprechende Erklärung von dem geschlossenen Vertrag wieder lösen können. Wie beim Abschluss des Vertrags selbst bedarf es zu dessen Auflösung ebenfalls zweier, diesbezüglich übereinstimmender Willenserklärungen der entsprechenden Vertragsparteien.

Es ist auch wichtig, den Einzelnen an übereilten und unüberlegten Vertragsabschlüssen zu hindern. Diesem Anliegen tragen zum einen die in bestimmten Fällen gesetzlich normierten Formvorschriften Rechnung, zum anderen aber auch das den Grundsatz „pacta sund servanda" einschränkende, in bestimmten Fällen bestehende Recht eines Vertragspartners, insbesondere eines Verbrauchers, sich beispielsweise durch Widerruf vom Vertrag zu lösen. Grundlage für letzteres ist die oftmals besondere Situation, in der ein Vertrag geschlossen wird (Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag).

Weitere Fälle, in denen es das Gesetz gestattet, sich einseitig vom Vertrag zu lösen, können sein:

  •     Rücktritt bei Leistungsstörungen
  •     Vertragsanpassung bzw. Rücktritt bei Störung der Geschäftsgrundlage
  •     Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum, Drohung oder arglistiger Täuschung
  •     Kündigung von Dauerschuldverhältnisse
  •     Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen, Teilzahlungsgeschäften, Ratenlieferungsverträgen
  •     Widerruf von Versicherungsverträgen

Der Gesetzgeber ist aufgrund der Tatsache, dass das GG sowie das EU-Recht ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes verfolgen, dazu verpflichtet für Verbraucherverträge, d.h. für Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, besondere Schutzvorschriften zu Gunsten des typischerweise unterlegenen Verbrauchers zu schaffen. Aus diesem Grund gibt es in Hinblick auf Verbraucherverträge eine ganze Vielzahl von besonderen gesetzlichen Vorschriften. 

Ein Vertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden, d.h. ohne Einhaltung einer besonderen Form - und damit auch mündlich oder konkludent. Es gibt jedoch Ausnahmen, nach denen ein Vertrag nur dann auch wirksam ist, wenn er unter Einhaltung einer besonderen Form geschlossen wurde, z.B. notarielle Beurkundung beim Grundstückskaufvertrag gem. § 311 b Bürgerliches Gesetzbuch. Formvorschriften dienen hierbei insbesondere der Warnfunktion und Schutzfunktion.

Werden die Vertragsvereinbarungen von einer Vertragspartei in einer Vielzahl von Verträgen vorformuliert und der anderen Partei bei Vertragsschluss gestellt, so handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), an deren Wirksamkeit und Geltung wiederum besondere gesetzliche Anforderungen gestellt werden.

(WEI)

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