251 Anwälte für Vorsorgevollmacht | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Richard Wachmann
sehr gut
Rechtsanwalt Richard Wachmann
Wachmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Neue Bahnhofstr. 2, 10245 Berlin 6979.5748160186 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Richard Wachmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Vorsorgevollmacht
aus 16 Bewertungen Sehr kompetent und sehr freundlich. Fragen wurden schnell und leicht verständlich beantwortet. (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexandru M. Somandra
Rechtsanwalt Alexandru M. Somandra
Anwaltssozietät Șomandră & Giura, Crisanei 4, 550012 Sibiu, Rumänien 8044.2547759257 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexandru M. Somandra ist Ihr Ansprechpartner für Vorsorgevollmacht
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Kasper
Rechtsanwältin Anke Kasper
Kasper Rechtsanwälte, P3 7, 68161 Mannheim 6846.9173948422 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Anke Kasper hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Vorsorgevollmacht
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Christa Bienwald
Kanzlei Dr. Bienwald, Thalackerstr. 25a, 82380 Peißenberg 7106.2017881085 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Christa Bienwald ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Vorsorgevollmacht
(21.10.2019) Frau Dr. Bienwald hatte mich in zwei Fällen sehr gut vertreten und hat meine Rechte durchgesetzt. Sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Wiebke Krause
Rechtsanwältin Wiebke Krause
Rechtsanwaltskanzlei Wiebke Krause, Venloer Straße 2, 40477 Düsseldorf 6648.5168707996 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Wiebke Krause hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Vorsorgevollmacht
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Kilisch
Rechtsanwältin Susanne Kilisch
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstrasse 100, 82166 Gräfelfing 7111.0644364269 km
Wähle einen Beruf den du liebst und du brauchst an keinem Tag deines Lebens mehr zu arbeiten. (Konfuzius)
Betreuungsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Vorsorgevollmacht
(02.04.2024) Auf Grund eines komplexen Betreuungsfalls in der Familie, für den wir nicht nur anwaltliche Beratung benötigten, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay Wolkau
Rechtsanwalt Kay Wolkau
Kanzlei Kay Wolkau, Bansenstr. 11, 21075 Hamburg 6722.8525905531 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Kay Wolkau bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Vorsorgevollmacht
aus 8 Bewertungen Gleich am nächsten Tag meiner Anfrage hatte ich die Antwort bekommen, schnell den Tetmin vereinbart. Wir hatten alles … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Schmitt
Rechtsanwältin Cornelia Schmitt
Rechtsanwälte Schmitt & Haensler, Postplatz 3, 16761 Hennigsdorf 6956.6351552412 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin FamilienrechtBetreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Vorsorgevollmacht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Cornelia Schmitt
(09.12.2022) sehr ausfühliche und verständliche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lieske
Rechtsanwältin Sabine Lieske
Lieske + Schütt, Weidenallee 26a, 20357 Hamburg 6717.4849743381 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Vorsorgevollmacht bietet Frau Rechtsanwältin Sabine Lieske
(21.08.2023) Frau Lieske hat mich zuverlässig und sehr gut durch meine Trennung/Scheidung gebracht. Sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Ricarda John-Volkmann
Rechtsanwältin Ricarda John-Volkmann
Kanzlei Ricarda John-Volkmann, Wasserweg 1, 99996 Unstruttal 6868.3493660655 km
Fachanwältin FamilienrechtBetreuungsrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Vorsorgevollmacht bietet Frau Rechtsanwältin Ricarda John-Volkmann
Profil-Bild Rechtsanwältin Peggy Schlabach
Kanzlei Peggy Schlabach, Karl-Liebknecht-Str. 34, 19348 Perleberg 6853.7173874146 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Peggy Schlabach ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Vorsorgevollmacht

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vorsorgevollmacht

Fragen und Antworten

  • Vorsorgevollmacht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vorsorgevollmacht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vorsorgevollmacht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorsorgevollmacht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Vorsorgevollmacht dient dazu, eine andere natürliche Person für den Fall des Verlusts ihrer Geschäftsfähigkeit zu bevollmächtigen. Die mit Vorsorgevollmacht ausgestattete Person ist dadurch in der Lage, für den fortan geschäftsunfähigen Vollmachtgeber verbindliche Erklärungen – insbesondere durch Rechtsgeschäft – abzugeben. Aufgrund der weitreichenden Wirkungen einer Vorsorgevollmacht sollte die bevollmächtigte Person jedoch umfassendes Vertrauen genießen.

Welche Form ist für die Vorsorgevollmacht erforderlich?

Die Vollmacht wird auf Grundlage der allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen zur Stellvertretung (§§ 164 ff BGB) erteilt und stellt dabei einen Auftrag gemäß der §§ 662 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Eine bestimmte Form (Schriftform, notarielle Beurkundung, Anfertigung unter Zeugen etc.) ist für die Vorsorgevollmacht grundsätzlich nicht erforderlich. Zum besseren Beweis sollte man die Vorsorgevollmacht jedoch schriftlich niederlegen.

Zudem ist die notarielle Form für die Vorsorgevollmacht nötig, wenn der Bevollmächtigte beispielsweise Geschäfte mit Immobilien oder im Rahmen einer GmbH oder AG tätigen können soll. Unabhängig davon führt eine freiwillige, notarielle Beurkundung der Vollmacht auch zu einer erhöhten Rechtssicherheit im Streitfall. Die Vorsorgevollmacht ist sofort wirksam, weshalb klar geregelt werden sollte, unter welchen Bedingungen der Bevollmächtigte sie einsetzen darf. Die Festlegung der genauen Umstände sollte wie der Umfang der Vorsorgevollmacht möglichst mit Hilfe einer rechtskundigen Person wie einem Rechtsanwalt erfolgen. Denn der Bevollmächtigte wird nicht gerichtlich überwacht; nur in bestimmten Einzelfällen bestellt das Betreuungsgericht gem. § 1896 Abs. 3 BGB einen Kontrollbetreuer.

Insgesamt betrachtet ist die Vorsorgevollmacht der wichtigste Baustein zur Vorsorge für ungewisse, die eigene Gesundheit beeinträchtigende Ereignisse, die jeden – ob jung oder alt – unerwartet durch Krankheit oder Unfall treffen können. Wird eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen, ist beispielsweise nach einem schweren Verkehrsunfall regelmäßig nicht mit der gerichtlichen Bestellung einer anderen Person als Betreuer zu rechnen. Bei Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht besteht weniger Grund zur Sorge, sich unvorbereitet einer Betreuung auszuliefern, die im Volksmund immer noch als Entmündigung bezeichnet wird.

Und auch ein weiteres wichtiges Problem ist zu beachten: Befindet sich der Betroffene im Bund der Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, erhält ein Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht automatisch den Status des Bevollmächtigten. Vielmehr ist auch hier eine Vorsorgevollmacht erforderlich.

Wozu berechtigt die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten?

Hat der Vollmachtgeber etwa Angelegenheiten mit einer Behörde wie dem Sozialamt, Finanzamt oder der Krankenkasse zu erledigen, kann der Bevollmächtigte ihn vertreten. Auch einen Vertrag, wie etwa einen Kaufvertrag oder Heimvertrag, kann der Bevollmächtigte rechtswirksam unterzeichnen. Ebenso kann der Bevollmächtigte im Namen des Betroffenen einen Kredit aufnehmen und Schulden machen. Dasselbe gilt umgekehrt für die Kündigung von Vertragsverhältnissen wie den Mietvertrag über eine Wohnung. Bei Rückgabe bzw. Beendigung der Vollmacht bleiben die Geschäfte bestehen.

Wie lässt sich eine Vorsorgevollmacht beenden bzw. widerrufen?

Für den Vollmachtgeber ist der Widerruf der Vorsorgevollmacht jederzeit und formlos möglich. Nach seinem Eintritt in die Vorsorgevollmacht kann sie jedoch nur durch das Wenden an das Vormundschaftsgericht gekündigt werden. Stirbt der Bevollmächtigte, endet damit auch die Vollmacht, es sei denn, sie soll als transmortale Vollmacht über den Tod hinaus gelten oder als postmortale Vollmacht sogar erst ab dem Todeszeitpunkt. In diesem Fall kann sie der Erbe auch im Rahmen einer Erbengemeinschaft widerrufen. Dies kann der verstorbene Erblasser jedoch erschweren, so dass es für den Widerruf eines wichtigen Grundes bedarf.

Wann ist die Vertretung nicht möglich?

Ob die Vollmacht alle Angelegenheiten des Vollmachtgebers umfasst oder auf einen Teil beschränkt ist, bleibt dem Vollmachtgeber überlassen. Eine Vertretung in höchstpersönlichen Angelegenheiten, wie etwa ein Testament zu errichten oder eine Ehe einzugehen, ist jedoch ausgeschlossen.

Weitere Formen der Willenserklärung

Nicht zu verwechseln ist die Vorsorgevollmacht mit der Patientenverfügung. Die Patientenverfügung ist keine Handlungsvollmacht, sondern eine schriftliche Verfügung für den Fall, dass eine Person ihren eigenen Willen nicht mehr wirksam äußern kann, weil sie beispielsweise unter Demenz oder einer Schwerbehinderung leidet oder im Koma liegt. Die Patientenverfügung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen, meist im Zusammenhang mit der Ablehnung lebenserhaltender bzw. lebensverlängernder Maßnahmen.

Ähnliche Möglichkeiten wie die Vorsorgevollmacht bietet die Betreuungsverfügung zur Vorlage beim Betreuungsgericht – dem früheren Vormundschaftsgericht. Entscheidender Unterschied der Betreuungsverfügung zur Vorsorgevollmacht ist jedoch, dass die Betreuungsverfügung nur wirksam wird, wenn dies erforderlich ist. Andererseits kann die missverständlich auch als Betreuungsvollmacht bezeichnete Betreuungsverfügung auch noch von Geschäftsunfähigen abgegeben werden. Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist dahingegen nicht mehr möglich.

Seit 2004 existiert das Zentrale Vorsorgeregister, das von der Bundesnotarkammer geführt wird. An dieses Register lassen sich Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung – auch in Verbindung mit einer Patientenverfügung – übermitteln, damit diese im Bedarfsfall schnell gefunden werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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