5.811 Anwälte für Arbeitsrecht | Seite 243

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Rechtsanwalt Jan Steinmetz
Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen, Breite Str. 53-54, 39576 Hansestadt Stendal 6880.0285832054 km
LMAA (Lach mehr als andere) und MMAA (Mach mehr als andere)! Ich finde erst Ihr Problem, dann Ihr Ziel und dann die Lösung für SIE!
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Herr Rechtsanwalt Jan Steinmetz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Arbeitsrecht
aus 160 Bewertungen Eine ausgesprochen gute Kanzlei! Rechtsanwalt Jan Steinmetz hat uns kompetent beraten und empathisch zur Seite … (05.03.2024)
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Rechtsanwalt Andreas Gruschinski, Kirchstr. 40C, 52499 Baesweiler 6628.6775661183 km
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Herr Rechtsanwalt Andreas Gruschinski ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Arbeitsrecht
aus 12 Bewertungen Er hat mir bei meinem Wohnrecht sehr geholfen, und würde jederzeit wieder in Anspruch nehmen. Ein sehr guter Anwalt (29.10.2023)
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Rechtsanwalt Dr. Patrick Kühnemund
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Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Arbeitsrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Patrick Kühnemund
aus 5 Bewertungen Gute solide Ausführungen, auch wenn die Meinungen auseinandergen (30.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Arbeitsrecht

Fragen und Antworten

  • Wie unterscheidet sich das individuelle Arbeitsrecht vom Kollektivarbeitsrecht?
    Das individuelle Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und greift bei zahlreichen Sachverhalten, die sich nicht erst bei einem Arbeitsverhältnisses ergeben, sondern zeitlich bereits bei Anbahnung (Bewerbungsgespräch, Fahrtkosten etc.) und auch über die Beendigung (Kündigung) hinaus entstehen können (Arbeitszeugnis, Wettbewerbsverbot etc.). Das Kollektivarbeitsrecht betrifft dagegen das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaften), d. h. nicht nur einzelne Arbeitgeber und -nehmer, sondern ganze Gruppen. Es enthält Regeln zum Tarifvertrag und Streikrecht (Tarifvertragsgesetz), zur Betriebsvereinbarung, Mitbestimmung des Betriebsrates (Betriebsverfassungsgesetz) u. a.
  • Arbeitsrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Arbeitsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Arbeitsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Arbeitsrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Arbeitsrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Arbeitsrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Arbeitsrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Arbeitsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Der Begriff Arbeitsrecht erstreckt sich auf Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgebern sowie Arbeitgeberverbänden und enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeiter und Angestellte in regulärer Beschäftigung, Ausbildung, Teilzeitarbeit und Heimarbeit. Das Arbeitsrecht hat sich als Teil des Privatrechts seit Ende des 19. Jahrhunderts kontinuierlich zu einem eigenständigen Sonderrechtsgebiet entwickelt. Seine Regelungen sind bis heute unsystematisch in vielen verschiedenen Gesetzen verstreut, obwohl der Einigungsvertrag eigentlich eine zusammenfassende einheitliche Gesetzesregelung vorsah. Zudem sind die Normen oft so abstrakt gefasst, dass den Entscheidungen der Arbeitsgerichte eine noch wichtigere Bedeutung zukommt als in anderen Rechtsgebieten.

Generell unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht einerseits und Kollektivarbeitsrecht andererseits.

Das individuelle Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und greift bei zahlreichen Sachverhalten, die sich nicht erst bei einem Arbeitsverhältnisses ergeben, sondern zeitlich bereits bei Anbahnung (Bewerbungsgespräch, Fahrtkosten etc.) und auch über die Beendigung (Kündigung) hinaus entstehen können (Arbeitszeugnis, Verschwiegenheitspflicht, Wettbewerbsverbot etc.). Aber gerade auch bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können vielfältige juristische Konflikte auftreten. Das kann eine Weisung sein, die der Arbeitgeber erteilt, eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz, ein abgelehnter Urlaub oder eine Abmahnung, wenn sich der Arbeitnehmer zum Beispiel nicht korrekt verhält. Auch Mobbing und Bossing können in der Arbeitswelt von heute zunehmend eine Rolle spielen.

Das Kollektivarbeitsrecht oder kollektive Arbeitsrecht betrifft das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaften), d. h., nicht nur einzelne Arbeitgeber und -nehmer, sondern ganze Gruppen. Es enthält Regeln zum Tarifvertrag und Streikrecht (Tarifvertragsgesetz), zur Betriebsvereinbarung, Mitbestimmung des Betriebsrates (Betriebsverfassungsgesetz) u. a.

Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es basiert auf einem Vertrag (besonderer Dienstvertrag), dem Arbeitsvertrag. Für den Arbeitsvertrag gelten die §§ 611ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und zahlreichen Sondergesetze, wie zum Beispiel:

Zudem fallen unter das Arbeitsrecht auch EU-Richtlinien (Europarecht), Bestimmungen aus dem Tarifvertrag (je Branche oder Einzelunternehmen), Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen.

Eine eigenständige Rechtsquelle stellt die sogenannte betriebliche Übung (auch: Betriebsübung) dar, die unter anderem für Sonderzahlungen (Gratifikation) gilt: Hier entsteht ein Anspruch des Arbeitnehmers bei an sich freiwillig vom Arbeitgeber gezahlten Prämien (Weihnachtsgeld, Anwesenheitsprämie etc.) aufgrund seines schutzwürdigen Vertrauens auf Erhalt des Bonus, weil er schon mehrfach, ununterbrochen, gleichförmig und vorbehaltlos vom Arbeitgeber bezahlt worden ist. Eine Beseitigung der betrieblichen Übung ist nur durch einen Änderungsvertrag oder eine Änderungskündigung möglich.

Wegen der besonderen Bedeutung des Arbeitsrechts ist für Rechtsstreitigkeiten ein eigener Gerichtszweig zuständig, die Arbeitsgerichtsbarkeit. Erste Instanz ist das jeweilig zuständige Arbeitsgericht (AG), dann das Landesarbeitsgericht (LAG) und als letzte Instanz das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Leipzig. Behauptet jemand, durch die Urteile der Arbeitsgerichte in seinen Verfassungsrechten verletzt zu sein, steht ihm darüber hinaus auch der Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) offen.

Gesetzliche Regelungen für Verfahren vor den Arbeitsgerichten sind insbesondere die Zivilprozessordnung (ZPO), das Gerichtskostengesetz (GKG) und das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG).

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