229 Anwälte für Besoldung | Seite 5
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Besoldung
Fragen und Antworten
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Besoldung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Besoldung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Besoldung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Besoldung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Besoldung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Besoldung oder Sold bezeichnet die Bezüge, die Beamte, Richter und Soldaten für ihren Dienst erhalten. Statt Beamtenbesoldung spricht man moderner auch von Beamtenbezügen, bei Soldaten der Bundeswehr von Wehrsold. Angestellte im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer und bekommen keine beamtenrechtliche Besoldung. Stattdessen zahlt ihnen der Dienstherr ein Angestelltengehalt in der Regel nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD).
Die Besoldung im Beamtenrecht folgt, anders als Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht, dem sog. Alimentationsprinzip. Der Staat zahlt nicht nur für die geleistete Arbeit, sondern er versorgt seine Beamten umfassender. Dieses hat seine Grundlage in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums aus § Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG).
Beamte im Ruhestand, sei es wegen Erreichen der Altersgrenze oder Dienstunfähigkeit, erhalten keine Besoldung mehr, sondern ein Ruhegehalt nach den Grundsätzen der Beamtenversorgung. War ein Dienstunfall Ursache für die Versetzung in den Ruhestand, erhält der Ruhestandsbeamte statt der Besoldung ein spezielles Unfallruhegehalt.
Während ein Bundesbeamter seine Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) erhält, ist die Besoldung eines Landesbeamten grundsätzlich Ländersache. Je nachdem, ob sein Bundesland ein eigenes Besoldungsgesetz erlassen hat, bekommt ein Landesbeamter seine Bezüge nach diesem oder auch nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Für Soldaten gilt das Wehrsoldgesetz (WSG).
Die Höhe der Besoldung richtet sich zunächst nach der Besoldungsgruppe. Während sich innerhalb einer Beamtenlaufbahn die Besoldungsgruppe regelmäßig nicht ändert, steigt mit der Erfahrung und Verweildauer in der Behörde aber eine sog. Erfahrungsstufe oder Dienstaltersstufe. Entsprechend steigt die Höhe der Besoldung regelmäßig an. Daneben gibt es eine Reihe von Zulagen, z. B. ein Familienzuschlag nach Familienstand bzw. Kindern.
Da ein Beamter nicht Teil der gesetzlichen Sozialversicherung ist, werden von seinen Bezügen regelmäßig keine Beiträge beispielsweise zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung abgezogen. Die Risiken deckt bei Beamten der Dienstherr selbst ab. Eine private (Zusatz-)Krankenversicherung ist aber obligatorisch. Die konkrete Besoldungshöhe berechnet bei den meisten Dienstherren eine eigene Besoldungsstelle. Von dort bekommt der Beamte seine Abrechnung und seine Bezüge auf sein Konto überwiesen.
(ADS)
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