3.371 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Pelz
Rechtsanwalt Ralf Pelz
Kanzlei Ralf Pelz, Steinmühlenallee 3, 99867 Gotha 6904.6353376503 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Pelz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Widiger
Rechtsanwältin Claudia Widiger
Kanzlei Claudia Widiger, Markt 21, 18273 Güstrow 6832.5665108056 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Widiger
(09.04.2024) Frau Widiger hat mir in einer rechtlichen sozialen Sache sehr geholfen
Profil-Bild Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller
sehr gut
Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller
Kanzlei Law Firm Vera Zambrano (née Vera Mueller) & Associates, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin 6971.7607446259 km
Law Firm Vera Zambrano & Associates - Your law firm with a passion and focus for international matters. Unique, dynamic and tailored strategies for your case. Offices available 24/7 international.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 145 Bewertungen very thankful to be a customer of the firm´s business program. Started around 8 months with Atty. Zambrano and she … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Gautzsch
Holger Gautzsch Rechtsanwalt, Sögestr. 41, 28195 Bremen 6675.5256441793 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Gautzsch vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(26.07.2023) Herr Gautzsch hat uns mehrmals hervorragend beraten und erfolgreich durch mehrere Verfahren begleitet. Vielen Dank! …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Jösch
Rechtsanwältin Stephanie Jösch
Kanzlei Lange & Jösch, Limburger Str. 20, 65611 Brechen 6780.4172753969 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Jösch im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(19.11.2023) Habe sie beauftragt meinen Fall zu übernehmen. Die Leistungen die sie bis jetzt getätigt hat 100% .Zu meiner …
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Hoppert
Rechtsanwältin Miriam Hoppert
Rechtsanwälte Koenigshaus und Schäfer, Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf 6649.3207507806 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Miriam Hoppert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(20.01.2023) Ich kann frau Huppert nur weiter empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther
Kanzlei Lammer-Reuther, Friedrich-Ebert-Str. 54, 64347 Griesheim 6832.3979199771 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther
aus 93 Bewertungen Frau lammer-Reuther nimmt sich viel Zeit, auch für Detailfragen. (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Püthe LL.M.
Rechtsanwalt Sven Püthe LL.M.
Rechts - und Steuerberatung Sven Püthe LL.M., Killwinkler Str. 35, 59073 Hamm 6687.3069526756 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Püthe LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(19.07.2020) Einfach Super gemacht . Nochmal ein großes Dankeschön 👍👍👍
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Priem
Priem & Drescher, Alsenstraße 2, 22769 Hamburg 6716.8816003642 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dieter Priem
(23.08.2021) War alles super
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff
Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff
Ferkinghoff Rebbert | Rechtsanwälte Notar, Königsau 3, 59555 Lippstadt 6721.7509288967 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(27.04.2023) Antwort hat mir sehr weitergeholfen und konnten eine Einigung finden mit Vermieter
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrik von Oetinger
Kanzlei Patrik von Oetinger, Saarbrücker Straße 84a, 66271 Kleinblittersdorf 6773.831095444 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Patrik von Oetinger
(03.03.2022) Herr von Oetinger hat mich mit Kompetenz , Angagement und Einfühlungsvermögen beraten. Jederzeit wieder.
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Feldhahn-Höger
Kanzlei Ursula Feldhahn-Höger, Austr. 8, 83627 Warngau 7147.1290306429 km
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Feldhahn-Höger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(11.03.2021) Bin voll zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Doppelbauer
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Doppelbauer
Rechtsanwaltskanzlei DDr. Wolfgang Doppelbauer, Rainerstr. 16, 4600 Wels, Österreich 7270.6919591667 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Doppelbauer
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Weiß
Rechtsanwalt Marc Weiß
Anwaltskanzlei Weiß & Huthmann, Ostpromenade 18, 41812 Erkelenz 6628.0673520055 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Marc Weiß
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Placidus
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Placidus
Kanzlei Jörg Placidus, Krim 1, 58540 Meinerzhagen 6708.6112500576 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörg Placidus
aus 11 Bewertungen Herr Placidus hat uns bereits mehrere Male vertreten, jedes mal zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wenn wir … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Claudia Schuh LL.M. (CEU)
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Claudia Schuh, Charlottenstr. 4, 06108 Halle (Saale) 6950.5882275668 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Claudia Schuh LL.M. (CEU) ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 17 Bewertungen Schnelle Bearbeitung, zuverlässig, angemessenes Preis-Leistung Verhältnis. Hat einen sehr guten Gesamtüberblick und … (10.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Brunswick
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Brunswick
KAR Rechtsanwälte Oehlert Kaiser Brunswick Reimann, Bahnhofstraße 9, 22880 Wedel 6701.6703795844 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Bettina Brunswick
aus 17 Bewertungen Frau Brunswick hat mich sehr kurzfristig in einer Mietangelegenheit beraten. (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Rose
Rechtsanwalt Frank Rose
Noll, Rose & Collegen, Klosterhofweg 96, 41199 Mönchengladbach 6634.2306313769 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Rose ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(03.11.2023) Kurz nachdem ich meine Anfrage gestellt habe, bekam ich schon Antwort und meine Fragen wurden telefonisch, sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Spigt
Rechtsanwalt Jan Spigt
Spigt Advocatuur, Arnhemseweg 6, Amersfoort 3941 CP, Niederlande 6516.8050767423 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Spigt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(22.02.2023) Schnelle Antwort mit Fachwissen
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Sauer-Wrobel
Rechtsanwältin Bettina Sauer-Wrobel
Rechtsanwälte & Fachanwälte | Abendschein • Anders • Sauer-Wrobel, Lange Straße 66, 29439 Lüchow (Wendland) 6819.203890466 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Bettina Sauer-Wrobel gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Sperling
Rechtsanwältin Diana Sperling
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Kaufhausgasse 3, 09599 Freiberg 7064.3148831736 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Diana Sperling
aus 8 Bewertungen Waren sehr zufrieden mit der Arbeit von Frau Sperling bei Miet Streitigkeiten im eigenen Haus. Recht muss Recht … (07.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karen Lange
Rechtsanwaltskanzlei Burmeister, Lange & Schneider, Schmöckwitzer Str. 114, 15732 Eichwalde 6996.0335859303 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Karen Lange bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Börries Dekena
Rechtsanwalt Börries Dekena
Weber & Dekena Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 40, 94032 Passau 7210.1200552378 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Börries Dekena
(18.07.2019) Klasse Anwalt - ganz vielen lieben Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Lehrter
Rechtsanwalt Paul Lehrter
Anwaltsbüro Lehrter, Oststr. 16, 49477 Ibbenbüren 6652.1970622399 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Paul Lehrter gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.