3.416 Anwälte für Fernabsatzvertrag | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Wagner
Urban & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bamberger Str. 1, 97483 Eltmann 6956.8108296272 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Fernabsatzvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen Wagner
aus 38 Bewertungen In einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit konnte ich glücklicherweise auf die rechtliche Beratung durch Herrn … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Haydn
Rechtsanwalt Markus Haydn
Langnickel & Haydn Rechtsanwälte, Straubingerstr. 12, 94405 Landau an der Isar 7156.9973167289 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Haydn ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Fernabsatzvertrag
(12.02.2024) Sehr nett, rasche Abwicklung und sehr Verständnisvoll Danke für alles
Profil-Bild Rechtsanwältin Lina Goldbach
sehr gut
Rechtsanwältin Lina Goldbach
Anwaltskanzlei Goldbach, Steinsdorfstr. 13, 80538 München 7120.1483476297 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Lina Goldbach vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Fernabsatzvertrag
aus 11 Bewertungen Zwar hat Frau Goldbach mir mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr keine neuen Mandanten mehr annehmen kann. Da die Absage … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Feierabend
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Feierabend
BridgehouseLaw Germany, Volmerstraße 3, 12489 Berlin 6987.6599625671 km
Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht
Herr Rechtsanwalt Christian Feierabend - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Fernabsatzvertrag
aus 14 Bewertungen Herr Feierabend hat mich freundlich, sachlich und kompetent beraten – vom Erstgespräch bis zur Einigung: verständliche … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas Middelmenne
Rechtsanwaltsbüro Middelmenne & Middelmenne, Bahnhofstr. 3, 59368 Werne 6678.5276594409 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Lukas Middelmenne ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Fernabsatzvertrag
aus 7 Bewertungen Ich war zufrieden. Aber ich kann im Moment nicht richtig lesen, bin an den Augen operiert. tut mir leid. Vielen Dank … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kath-Marie Becker
sehr gut
Rechtsanwältin Kath-Marie Becker
Anwaltskanzlei Kath-Marie Becker, Ingendorfer Weg 16, 41569 Rommerskirchen 6654.4744023506 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kath-Marie Becker bietet im Bereich Fernabsatzvertrag Rechtsberatung und Vertretung
aus 24 Bewertungen Sehr kompetente Anwältin, die auch zügig abarbeitet. (20.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ilir Maliqi
Rechtsanwalt Ilir Maliqi
KANZLEI IM GRÜNEN QUARTIER, Mexikoring 9a, 22297 Hamburg 6719.0162116791 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Fernabsatzvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Ilir Maliqi
Profil-Bild Rechtsanwalt Ioannis Tonidis
Rechtsanwalt Ioannis Tonidis
p11 Rechtsanwälte Rechtsanwalt Ioannis Tonidis, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4537544514 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Fernabsatzvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Ioannis Tonidis

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fernabsatzvertrag

Fragen und Antworten

  • Fernabsatzvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fernabsatzvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fernabsatzvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Fernabsatzvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fernabsatzvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Bei einem Fernabsatzvertrag handelt es sich gemäß § 312c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) um einen entgeltlichen Vertrag, den ein Unternehmer und ein Verbraucher über sog. Fernkommunikationsmittel – z. B. das Internet, Telefon oder auch Versandhandel, Faxe oder E-Mails – abschließen. Die Vorschriften über das Fernabsatzrecht gelten ferner nur, wenn das Unternehmen auf den Fernabsatz ausgerichtet ist, also z. B. über entsprechende Dienstleistungs- bzw. Vertriebssysteme verfügt, was z. B. bei einem Datenschutzerklärung und AGB – Was braucht ein Online-Shop?">Online-Shop der Fall ist. Wird dagegen nur ausnahmsweise z. B. ein Kaufvertrag über das Telefon abgeschlossen und der Unternehmer erklärt sich einmalig zum Postversand bereit, sind die Regeln über den Fernabsatz nicht anzuwenden.

Ausnahmen

Die Vorschriften über den Fernabsatz gelten jedoch nicht immer, selbst wenn das Rechtsgeschäft als Fernabsatzvertrag zustande gekommen ist. Betroffen sind nach § 312 II BGB etwa Verträge über den Erwerb von Eigentum oder anderen Rechten – wie Nießbrauch – an einem Grundstück, über den Kauf bzw. die Errichtung von Immobilien, über die Lieferung von Lebensmitteln oder auch über den Verkauf beweglicher Sachen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung.

Informationspflichten des Unternehmers

Noch bevor der Fernabsatzvertrag geschlossen wird, treffen den Unternehmer generell bereits einige Informationspflichten, vgl. § 312d I BGB i.V.m. § 246a EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). So muss er etwa ordnungsgemäße Preisangaben machen – er muss also den Verbraucher darauf hinweisen, welche Gesamtkosten, einschließlich z. B. der Steuer oder Versandkosten, bei Vertragsschluss auf ihn zukommen. Des Weiteren muss er unter anderem noch einmal auf die wesentlichen Eigenschaften der Ware bzw. der Dienstleistung sowie seine eigene Identität, die Lieferzeit und auf das Bestehen eines Rechts auf Gewährleistung bzw. einer Garantie hinweisen.

Da dem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag nach § 312g I BGB ein Widerrufsrecht zusteht, muss der Unternehmer ihn bei Zustandekommen des Vertrags im Rahmen der Vertragsbestätigung – spätestens aber bei Lieferung der Ware bzw. Ausführung der Dienstleistung – nach § 246a II EGBGB über dieses Recht informieren.

Verstöße gegen die umfassenden Informationspflichten bei einem Fernabsatzvertrag können vor allem im Wettbewerbsrecht schwerwiegende Konsequenzen haben und zu einer Abmahnung durch einen Konkurrenten oder einen Abmahnverein führen. Die Folge ist generell die Abgabe einer Unterlassungserklärung, in der man sich für den Wiederholungsfall zumeist zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.

Widerrufsrecht

Widerrufsfrist und -belehrung

Wird ein Fernabsatzvertrag geschlossen, ist nach § 312g BGB ein wichtiges Verbraucherrecht zu beachten: das Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Danach kann der Verbraucher den Fernabsatzvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss – sofern er zu diesem Zeitpunkt bereits ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist – widerrufen. Sämtliche bereits empfangenen Leistungen sind dann zurückzugewähren.

Erhält der Verbraucher die Belehrung samt dem Muster-Widerrufsformular z. B. erst zusammen mit der Ware, läuft die Widerrufsfrist auch erst ab diesem Zeitpunkt. Erhält er sie dagegen gar nicht, so beginnt die Frist auch nicht zu laufen. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Fall dennoch nach spätestens einem Jahr und 14 Tagen. Ein Fristversäumnis kann also zum Verlust des Widerrufsrechts führen. Allerdings bleiben davon z. B. die Gewährleistungsrechte unberührt. Das bedeutet, dass man trotzdem Nachbesserung oder Nachlieferung der Ware verlangen kann, wenn der Verbraucher an ihr einen Mangel entdeckt hat.

Wer trägt die Hin- bzw. Rücksendekosten?

Eins vorweg: Will der Verbraucher einen Fernabsatzvertrag widerrufen, muss er dies gegenüber dem Vertragspartner ausdrücklich erklären. Das bloße Zurückschicken der Ware genügt hierfür nicht, denn es könnte auch als Reklamation gewertet werden.

Während der Unternehmer dabei grundsätzlich die Hinsendekosten zu tragen hat, muss die Kosten der Warenrücksendung hingegen der Verbraucher übernehmen – allerdings nur, wenn er über die Kostentragungspflicht sowie die Höhe der Kosten im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags informiert wurde.

Ausnahmen

Nicht jeder Fernabsatzvertrag kann widerrufen werden, vgl. § 312g II BGB. Ein Widerrufsrecht entfällt somit bei Verträgen über die Lieferung z. B. maßangefertigter, schnell verderblicher bzw. versiegelter Ware oder von Zeitschriften.

(VOI)

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