3.403 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 22

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Hundertmark-Himstedt
Rechtsanwaltskanzlei Martin Hundertmark-Himstedt, Hauptstr. 34, 31185 Söhlde 6803.2091672634 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Hundertmark-Himstedt
(27.01.2024) Arbeitsrechtliche Frage bezüglich Kündigung
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Hering
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Hering
Rechtsanwälte Grohmann & Kollegen, Halberstädter Str. 47, 39112 Magdeburg 6893.0713730788 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Fabian Hering
aus 29 Bewertungen Herr Hering hat uns super beraten und alles verständlich erklärt. Er hat meinen Sohn sehr gut auf die … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Romy Ortel
Kanzlei Romy Ortel, Eisenbahnstr. 203, 14542 Werder (Havel) 6955.6744811401 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Romy Ortel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen Frau Ortel ist hoch professionell und präzise und war mir innerhalb kürzester Zeit eine unsagbar große Hilfe. Dabei … (09.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin a.D. Ute Freifrau von Rechenberg
sehr gut
Kanzlei Ute Freifrau von Rechenberg, Fischerhüttenstr. 85, 14163 Berlin 6969.9085814154 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin & Notarin a.D. Ute Freifrau von Rechenberg vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Schnelle Hilfe und Unterstützung und eine tolle Beratung (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Dederich
Rechtsanwalt Michael Dederich
Dr. Roth & Kollegen Rechtsanwälte, Saarstraße 35, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.8836934244 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Dederich gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Schweckendieck
Rechtsanwalt Robert Schweckendieck
Rechtsanwalt und Mediator Robert N. Schweckendieck, Donaustraße 2, 12043 Berlin 6978.3836566058 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Robert Schweckendieck ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
(08.12.2023) Ich bin mit der Beratung von Herrn Schweckendieck sehr zufrieden. Er konnte mir bei meinem Problem professionell und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Stechow
Rechtsanwältin Sylvia Stechow
Rechtsanwaltssozietät Birr & Schneider, Volgerstr. 54a, 21335 Lüneburg 6760.8894367159 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Stechow ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
(23.02.2023) Das Gespräch über den Kindesunterhalt war informativ und alle meine Fragen und welterführende Probleme würden zu …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul
Rechtsanwälte Müller & Dr. Paul Partnerschaftsgesellschaft, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.349534198 km
"Hart in der Sache, freundlich im Ton, sicher in sich."
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 33 Bewertungen Vielen Dank für professionelle hilfe (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
Kanzlei Nicola Effelsberg, Alter Steinweg 46, 48143 Münster 6663.0933860021 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
aus 46 Bewertungen Vielen Dank für alles. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Schering
Rechtsanwalt Dr. Matthias Schering
FS-Schering Rechtsanwälte AG, Danzstr. 1, 39104 Magdeburg 6893.5640657613 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Schering gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Wird zur Zeit bearbeitet (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bert Mölleken
Kanzlei Bert Mölleken, Alexanderstr. 84, 46562 Voerde (Niederrhein) 6624.8154323617 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Bert Mölleken
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Büchel
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Büchel
Kanzlei M. Büchel, Im Sommershausfeld 49, 50129 Bergheim 6661.0224832312 km
Ich mache Ihr Problem zu meinem Problem, damit Sie wieder mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens haben.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Familienrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Matthias Büchel
aus 12 Bewertungen informativ und professionell, sehr empfehlenswert Vielen Dank (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nordine Marc Harimech-Babic LL.B.
Harimech-Babic Rechtsanwalts GmbH, Syker Str. 65, 27211 Bassum 6682.7806566608 km
Der geerdete Rechtsanwalt - Kommunikation auf Augenhöhe
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Nordine Marc Harimech-Babic LL.B. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
(18.12.2023) Schneller Rückruf und kompetente Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schellenberger
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Schellenberger
Kanzlei Nicole Schellenberger, Oppelner Strasse 6, 67259 Beindersheim 6833.8099531463 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nicole Schellenberger im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 21 Bewertungen Frau Schellerberger hat uns schnell und kompetent geholfen, wir können sie nur weiterempfehlen! (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Richartz
sehr gut
Rechtsanwalt Armin Richartz
Rechtsanwälte Richartz und Richartz, Eichholzstr. 4, 97828 Marktheidenfeld 6897.8394921123 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Armin Richartz
aus 31 Bewertungen Sehr nette und schnelle Unterstützung. Immer wieder gerne (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Neumann
Kanzlei Mathias Neumann, Untermarkt 48, 82515 Wolfratshausen 7122.3922794152 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mathias Neumann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
(18.02.2022) Alles prima.
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Fübi
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Fübi
Kanzlei Claudia Fübi, Welle 50, 33602 Bielefeld 6714.3656543107 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Claudia Fübi
aus 11 Bewertungen Pauschalreise bei Ausbruch Corona unsererseits kurz vor Reisebeginn storniert aufgrund unklarer vor Ort Bedingungen. … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Juliane Konzack
sehr gut
Rechtsanwältin Juliane Konzack
Bohn & Kollegen | Rechtsanwälte, Eichenallee 1b, 15711 Königs Wusterhausen 7000.699548755 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Juliane Konzack
aus 38 Bewertungen Schnelle Hilfe beim anstehenden Streitfall..Kündigungsklage (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rita Holstein-Brass Rechtsanwältin und Mediatorin, Konrad-Adenauer-Str. 118, 57572 Niederfischbach 6736.2371945204 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Mediation • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Ruske
Rechtsanwältin Maike Ruske
Kanzlei Ruske, Aarstr. 117, 65232 Taunusstein 6791.72537622 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Maike Ruske vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen Frau Anwältin hat mich kontaktiert und einen Kollegen empfohlen, da sie urlaubsbedingt einige Zeit abwesend sein wird. … (20.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Schröders
Rechtsanwalt Björn Schröders
Krebs & Partner PartG, Markt 32, 52525 Heinsberg 6615.1596595645 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Björn Schröders
(15.08.2019) Habe mich bei dem Anwalt vertan und möchte mich bei Herrn Schröders entschuldigen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Stähler
sehr gut
Kanzlei Mario Stähler, Friedrich-Ebert-Ring 8, 55743 Idar-Oberstein 6761.5451933105 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Stähler im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 64 Bewertungen antwortet schnell (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan-Phillip Oetken
Kanzlei Jan-Phillip Oetken, Nordgasse 17, 67150 Niederkirchen bei Deidesheim 6834.8744818816 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jan-Phillip Oetken bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bauer
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Rechtsanwalt Michael Bauer
Rechtsanwälte Bauer, Unterortstraße 27B, 65760 Eschborn 6817.6430650745 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Bauer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
aus 22 Bewertungen Herr Bauer, Sie kommen auf den Punkt sind absolut souverän und zuverlässig . Erste Schritt ist getan wir danken … (23.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.