3.428 Anwälte für Mietpreisbremse

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Wintzer
Rechtsanwältin Katrin Wintzer
Rechtsberatung Waltershausen- Rechtsanwälte Wintzer & Schaller PartG mbB, Bremerstraße 9, 99880 Waltershausen 6897.8253758001 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Wintzer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(18.05.2022) Kurzfristige unkomplizierte und kompetente Beratung -vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Galkina
Rechtsanwältin Jana Galkina
Ahrens & Schwarz GmbH, Gorkoho 11, Kiew, 01004, Ukraine 8059.5138980026 km
Rechtssicher, umfassend, individuell betreut: Ihr Schlüssel zum Erfolg in der Ukraine
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arbeitsrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Galkina vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen Kurze klare Antwort (22.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Kirsten Horn
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Kirsten Horn
Anwaltskanzlei Horn, Beethovenstr. 40, 41061 Mönchengladbach 6628.8997153693 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Kirsten Horn bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 27 Bewertungen Ich bekam äußerst zeitnah einen Termin und wurde von Frau Dr. Horn sehr gut beraten. Auch eine Zusammenfassung … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hüseyin Yilmaz
sehr gut
Rechtsanwalt Hüseyin Yilmaz
Rechtsanwaltskanzlei Hüseyin Yilmaz, Heumarkt 50, 50667 Köln 6675.3474693277 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hüseyin Yilmaz
aus 30 Bewertungen Ich hab die Erfahrung gemacht das einiger Menschen das Geld andere Menschen nicht zurückgeben obwohl sein Recht Geld … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Bose
sehr gut
Kanzlei Michaela Bose, Gibbinghausen 35, 53804 Much 6703.6040565114 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Michaela Bose gerne zur Verfügung
aus 44 Bewertungen Bei Frau Bose ist man in den besten Händen. Sehr kompetent und absolut professionell. Sehr nette Anwältin, bei der man … (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leander van Velzen
sehr gut
Rechtsanwalt Leander van Velzen
Rechtsanwaltskanzlei Leander van Velzen, Wilhelmsstraße 27, 34117 Kassel 6810.5788854594 km
Besser Recht bekommen, als nur Recht haben!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Arzthaftungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Leander van Velzen
aus 29 Bewertungen Herr van Velzen hat sich sehr schnell gemeldet und mich schnell und unbürokratisch beraten. Sehr Lobenswert war das … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Wiemann
sehr gut
WIEMANN RECHTSANWALTSKANZLEI, Neue Kantstr. 14, 14057 Berlin 6969.0012881195 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Wiemann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 98 Bewertungen Herr Wiemann konnte mein Anliegen zuverlässig und ohne Probleme vertreten. Ich bin voll und ganz zufrieden und kann … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt lic. iur. Jan Donghi
Rechtsanwalt lic. iur. Jan Donghi
Willimann & Donghi Rechtsanwälte, Universitätstrasse 65, 8006 Zürich, Schweiz 6969.1711755529 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt lic. iur. Jan Donghi für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Dierk Mutzmann
Anwaltsbüro Dehnhaide, Dehnhaide 81, 22081 Hamburg 6721.6959205687 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dierk Mutzmann
(12.01.2022) Alles lief reibungslos, und über jeden Schritt wurde ich per Email informiert. Das gesammte Team ist sehr höflich und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Braunert
sehr gut
Rechtsanwältin Anette Braunert
Kanzlei Anette Braunert, Bundesallee 76, 12161 Berlin 6973.2954307205 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Anette Braunert ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 19 Bewertungen Frau Braunert hat mich in einer Sache um Schmerzensgeld bestens vertreten! Sie regelte alles innerhalb weniger … (16.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidi Gerstmeier
Rechtsanwältin Heidi Gerstmeier
Kanzlei Gerstmeier, Rosenheimer Str. 28, 83059 Kolbermoor 7167.2120493166 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Heidi Gerstmeier bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Grötzsch
Rechtsanwältin Katja Grötzsch
Anwaltskanzlei Pinnow, Echterdinger Str. 99, 70794 Filderstadt 6938.0706669027 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Grötzsch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen Es lohnt sie aufzusuchen. Sie schützt den Mandanten vor sich selbst. (19.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
Hofer & Hoynatzky, Burgermühlstraße 1, 85368 Moosburg 7122.713474481 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 381 Bewertungen Sehr umfangreiche und kompetente Unterstützung und Betreuung über die ganze Zeit hinweg. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Röbke
sehr gut
Kanzlei Hans-Peter Röbke, Donnerschweer Straße 86, 26123 Oldenburg (Oldenburg) 6637.3397762616 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Röbke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 23 Bewertungen Herr Röbke ist ein sehr kompetenter und angagierter Anwalt. Jederzeit erreichbar und immer ein offenes OHR. Alle Dinge … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Niehus
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Niehus
Rechtsanwalt Christian Niehus, Südstr 7, 53343 Wachtberg 6702.7625316659 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Niehus bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 11 Bewertungen Besser geht es nicht! Die juristische Beratung zu einer fragwürdigen Nebenkostenabrechnung wurde außerordentlich … (10.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Völk
sehr gut
Kanzlei Anja Völk, Hauptstraße 9, 86850 Fischach 7052.3673481776 km
Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Anja Völk
aus 38 Bewertungen Frau Völk hat sachlich hingewiesen welche Schanze ich gehabt habe. Dabei ihr Art ist beruhigend. Also gerne wieder. (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Exner
Rechtsanwalt Dr. Stefan Exner
Dr. Exner Rechtsanwälte, Albrechtstr. 12, 06844 Dessau-Roßlau 6945.7253730637 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Exner
(08.03.2024) Kann Dr. Stefan Exner leider nicht empfehlen. Antwortet nicht auf Anfangen, nimmt Auszahlung aus meinem Vermögen nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Barnabas Holmer
sehr gut
Kanzlei Barnabas Holmer, Pommernstr. 13, 17419 Seebad Ahlbeck 6938.8920639217 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Barnabas Holmer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 12 Bewertungen Schnelle Rückmeldung,bei Anliegen wird sich zeitnah gekümmert,gerne wieder (13.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Stefan Schübel
Rechts- und Fachanwalt Stefan Schübel
Kahlert Padberg, Lampestr. 9, 04107 Leipzig 6982.5045428588 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Stefan Schübel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Glaser
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Glaser
Kanzlei Markus Glaser, Aachener Str. 568, 50226 Frechen 6663.823312583 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Glaser gerne zur Verfügung
aus 33 Bewertungen Ich habe bei Herr Markus Glaser schnellen Termin bekommen. Er hat sich bei unserer Beratung sehr viel Zeit genommen … (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Baier
Rechtsanwalt Dominik Baier
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.016794803 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Dominik Baier
(02.02.2024) Sehr geehrter Herr Baier, herzlichen Dank für Ihre herausragende anwaltliche Einzelberatung. Ihre Fachkompetenz, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Rösel
Rechtsanwalt Andreas Rösel
Rechtsanwalt Dirk Jaeschke, Kolpingstraße 9, 91161 Hilpoltstein 7034.10487313 km
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Rösel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dirk Quasten
Rechtsanwalt Dr. Dirk Quasten
Kanzlei Dirk Quasten, Eimsbütteler Straße 16, 22769 Hamburg 6717.1668194029 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Quasten
aus 9 Bewertungen Eine freundliche, vertrauenswürdige Beratung, gefolgt von einer sehr zielführenden Vertretung meines Anliegens. (02.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Sluka
Anwaltskanzlei Sluka, Am Krebsgraben 3, 78048 Villingen-Schwenningen 6924.3148622499 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Sluka ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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