4.085 Anwälte für Unternehmensnachfolge | Seite 171

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andrzej Remin
Rechtsanwalt Dr. Andrzej Remin
Kanzlei für internationales Erbrecht, Hohenzollernring 1-3, 50672 Köln 6673.9717495385 km
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Dr. Andrzej Remin ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unternehmensnachfolge
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Kanzlei Gert Pasen, Dülkener Str. 42, 41747 Viersen 6623.0590514655 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Gert Pasen hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unternehmensnachfolge
aus 5 Bewertungen Alles hat gepasst. (14.11.2020)
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Abogada & Anwältin María de los Ángeles del Cuerpo Hernández
Hessler & del Cuerpo, Gran Vía del Escultor Francisco Salzillo, 4, 30004 Murcia, Spanien 6811.6162488936 km
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unternehmensnachfolge hilft Ihnen Frau Abogada & Anwältin María de los Ángeles del Cuerpo Hernández
(29.03.2024) Ich hatte ein sehr ausführliches und gutes Erstgespräch. Jetzt werden wir gemeinsam eine Lösung für mein Problem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M.
Heuser & Scheffler Rechtsanwälte, Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg 6716.6962879985 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank E. Heuser LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unternehmensnachfolge
aus 14 Bewertungen Herr Heuser hat mich im Rahmen meiner Scheidung anwaltlich unterstützt. Dabei stand er mir stets mit großer Expertise … (28.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M.
Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M.
Kanzlei Rath, Heinsestr. 5, 63739 Aschaffenburg 6862.445857003 km
Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf.
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unternehmensnachfolge unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M.
(12.01.2023) Very Attentive, good English skills , positive soul ,intelligent through her I won to cases i can recommend everyone …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unternehmensnachfolge

Fragen und Antworten

  • Unternehmensnachfolge: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unternehmensnachfolge sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unternehmensnachfolge: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unternehmensnachfolge umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unternehmensnachfolge und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Frage der Unternehmensnachfolge stellt sich in der Regel, wenn der Inhaber eines Unternehmens sein Eigentum daran aus Gründen des Alters aber auch der Gesundheit an Dritte übergeben will. Darüber hinaus bildet auch der jederzeit mögliche Tod gerade in Familienunternehmen einen wesentlichen Grund, die Unternehmensnachfolge im Rahmen der Erbschaft vorab zu regeln. Meist erfolgt sie jedoch zu Lebzeiten des Veräußerers. Dieser möchte sein Lebenswerk dabei in guten Händen wissen.

Unter den Begriff Unternehmensnachfolge fallen daneben auch Unternehmensübertragungen, bei denen keine verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Veräußerer und neuem Eigentümer bestehen. In der Regel erfolgt die Unternehmensnachfolge dann jedoch durch Verkauf statt durch Vererben bzw. Schenkung.

Unternehmensnachfolge durch Firmenverkauf

Eine Unternehmensnachfolge macht die Übertragung des im Unternehmen gebundenen Vermögens nötig. Das zu übertragende Unternehmensvermögen liegt dabei entweder konkret in Form von Grundstücken, Betriebsgebäuden, Maschinen und Rechten - wie sie etwa ein Patent darstellt - vor oder es liegt verkörpert in Unternehmensanteilen vor wie etwa in Aktien bei einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsanteilen bei einer GmbH.

Die Vermögensübertragung bei einer Unternehmensnachfolge erfolgt dabei in der Praxis auf zwei verschiedene Weisen. Einerseits ist die Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände auf den neuen Inhaber möglich. Dann ist die Rede von einem sog. Asset Deal. Oder der alte Inhaber überträgt seine Unternehmensanteile auf den neuen Inhaber im Wege eines sog. Share Deal. Die gebräuchliche Bezeichnung für die zugrundeliegenden Vorgänge bei Unternehmensübertragungen ist dabei M&A -von Mergers and Acquisitions. Sie umfassen eine eingehende Prüfung aller für die Unternehmensbewertung relevanten Daten unter regelmäßiger Beteiligung spezialisierter Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Wege der sog. Due Diligence. Bis dahin beinhaltet die Vorbereitung der Unternehmensnachfolge neben der anfänglichen Suche eine Geheimhaltungsvereinbarung, Absichtserklärung und nach der Due Diligence Verhandlungen über den Kaufpreis des Unternehmens. Nach ihrem Abschluss erfolgt das sog. Signing, bei dem beide Seiten den Kaufvertrag unterzeichnen. Erst daraufhin kommt es zum sog. Closing, dem eigentlichen Vollzug der Unternehmensnachfolge durch Übergabe des Unternehmens.

Unternehmensnachfolge im Famlienkreis

Eine Unternehmensnachfolge an die nächste Generation erfolgt hingegen regelmäßig durch Erbschaft bzw. mittels Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Hier kommt es zum einen darauf an, die gesetzliche Erbfolge mittels Testament bzw. Erbvertrag so zu modifizieren, dass die nachfolgende Unternehmensleitung möglichst frei von vermeidbaren Schwierigkeiten bleibt. Denn ohne eine Regelung entsteht sonst bei mehreren gesetzlichen Erben eine Erbengemeinschaft, die aufgrund notwendiger Mehrheiten und einem Streit ums Erbe die Unternehmensführung erheblich erschwert. Zudem ist bei mehreren möglichen Erben an den Pflichtteil zu denken. Dieser schuldrechtliche Anspruch kann sonst die Existenz des Unternehmens gefährden, wenn das Erbe im Wesentlichen aus im Unternehmen gebundenen Vermögen besteht. Auch im Gesellschaftsvertrag ist eine Regelung sinnvoll. Hier kann eine Nachfolgeklausel einen reibungslosen Wechsel im Gesellschafterkreis erleichtern.

Nicht zu vergessen sind Aspekte der Steuer. Hier ist insbesondere an anfallende Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer zu denken, für deren Vermeidung es vor allem auf eine Fortführung des Unternehmens ankommt.

(GUE)

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