Arbeitszeugnis: Diese Rechte haben Arbeitnehmer
- 6 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
- Verjährungsfrist für ein Arbeitszeugnis
- Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?
- Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?
- Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?
- Formulierungen im Arbeitszeugnis
- Schlechtes Arbeitszeugnis? Das können Sie tun
- Häufige Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Nachweis über Ihre Tätigkeiten bei einem ehemaligen Arbeitsgeber. Wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben, sehen Arbeitgeber dabei genau hin. Darum ist es ausgesprochen ärgerlich, wenn das Arbeitszeugnis Fehler aufweist, Sie Formulierungen als ungerecht empfinden oder wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dagegen können Sie sich jedoch mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wenn es um Ihr Arbeitszeugnis geht.
Hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, wenn sein Arbeitsverhältnis endet. Das gilt für jede Art von Arbeitnehmer: also auch für Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten oder Mini-Jobber. Es spielt zudem keine Rolle, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelt und ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder mit Ablauf der Befristung endete.
Dieser Anspruch bedeutet jedoch nicht, dass Sie automatisch ein Arbeitszeugnis erhalten, Sie müssen die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses selbst bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber muss Ihnen folglich nur auf Verlangen ein Arbeitszeugnis ausstellen. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält neben Informationen zu Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses eine Tätigkeitsbeschreibung. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber aber stattdessen immer um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das zusätzlich eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens enthält. Wenn Sie explizit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen ein solches aushändigen. Er ist übrigens nicht verpflichtet, Ihnen das Arbeitszeugnis zukommen zu lassen.
Verjährungsfrist für ein Arbeitszeugnis
Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt laut § 195 BGB nach drei Jahren. Wichtig ist jedoch, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist, also in dem Jahr, in dem das Arbeitsverhältnis endete. Arbeitnehmer können den Anspruch unter Umständen jedoch schon vorher verlieren, nämlich dann, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag eine Ausschlussfrist enthält, innerhalb derer man seinen Anspruch auf ein Zeugnis geltend machen muss.
Ein Arbeitnehmer, der zum 31.12.2023 ordentlich gekündigt wurde, kann seinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis also bis zum 31.12.2026 gerichtlich geltend machen. Eine Arbeitnehmerin, deren befristeter Arbeitsvertrag am 31.05.2022 endete, bis zum 31.12.2025.
Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?
Einfaches Arbeitszeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält Angaben zum Unternehmen, zur Person des Arbeitnehmers, zur Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, eine Tätigkeitsbeschreibung sowie Ort, Datum und Unterschrift. Bei einem sehr kurzen Arbeitsverhältnis (z. B. für ein kurzes Praktikum) werden Arbeitgeber in der Regel ein einfaches Arbeitszeugnis erstellen. Dient das Zeugnis als reiner Beschäftigungsnachweis (etwa für Ämter), ist ein einfaches Zeugnis ausreichend.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Wenn Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen, sollten sie ein qualifiziertes Zeugnis anfordern. Zusätzlich zu den Inhalten des einfachen Arbeitszeugnisses ist darin auch eine Beschreibung und Bewertung der Qualifikationen, der fachlichen Leistungen sowie des Sozialverhaltens des Mitarbeiters enthalten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis spiegelt somit die fachliche und persönliche Entwicklung des Bewerbers in seiner Berufslaufbahn wider.
Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis ist ein vorläufiges Arbeitszeugnis und kann ebenfalls einfach oder qualifiziert ausgestellt werden. Gründe für ein Zwischenzeugnis können beispielsweise der Antritt der Elternzeit, ein Wechsel in eine andere Abteilung, in eine Führungsposition oder ein Betriebsübergang sein – allgemein also eine Veränderung im Arbeitsverhältnis. In diesen Fällen haben Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an einem vorläufigen Arbeitszeugnis, weshalb der Arbeitgeber dann ein Zwischenzeugnis ausstellen muss.
Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?
Ein Arbeitszeugnis muss wahr, wohlwollend und vollständig sein. Es enthält:
Angaben zum Unternehmen
Angaben zum Arbeitnehmer
Angaben zur Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
Tätigkeitsbeschreibung
Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten (nur beim qualifizierten Arbeitszeugnis)
Grund für das Beschäftigungsende (nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers)
Schlussformel (optional)
Ort, Datum und Unterschrift
Ein Arbeitszeugnis muss immer im Original und in Schriftform (auf Papier) übergeben werden, eine elektronische Zustellung (z. B. per E-Mail oder Fax) ist nicht zulässig. Zudem muss es verständlich formuliert sein. Das Zeugnis muss die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers enthalten oder von einer vom Arbeitgeber befugten und Ihnen gegenüber weisungsbefugten Person – mit Angaben zu ihrer Stellung – unterschrieben werden.
Allgemein gilt: Achten Sie darauf, dass alle Angaben zum Unternehmen und Ihre persönlichen Daten korrekt sind. Prüfen Sie die Tätigkeitsbeschreibung im Zeugnis sorgfältig und vergleichen Sie sie gegebenenfalls mit der früheren Stellenausschreibung. Lassen Sie bei Zweifeln das Arbeitszeugnis von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen!
Leistungsbeurteilung
Die Leistungsbeurteilung ist häufig Streitpunkt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zum Beispiel wenn das Arbeitszeugnis nicht die richtigen Kernkompetenzen enthält. Folgende Eigenschaften sollten in einem Arbeitszeugnis beurteilt werden:
Arbeitsbefähigung
Arbeitsbereitschaft
Arbeitsweise
Arbeitserfolg
Fachkenntnisse
Führungsfähigkeit und -leistung (z. B. bei leitenden Angestellten)
Gesamtbeurteilung
Verhaltensbeurteilung
Neben der Leistungsbeurteilung nimmt die Beurteilung des Arbeitnehmerverhaltens gegenüber seinen Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kollegen und gegenüber anderen Personen, zu denen er am Arbeitsplatz Kontakt hatte (z. B. Kunden, Gästen, Patienten etc.), einen weiteren wichtigen Teil des Arbeitszeugnisses ein. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber dabei auf das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen – in genau dieser Reihenfolge – eingeht. Wird die Reihenfolge geändert oder bleibt eine Personengruppe unerwähnt, könnte das bedeuten, dass der Arbeitgeber hier Grund zur Beschwerde hatte.
Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?
Folgende Informationen dürfen in einem Arbeitszeugnis nicht mitgeteilt werden:
Abmahnungen
Betriebsratszugehörigkeit
Zugehörigkeit zu einer Religion, Ethnie oder Partei
Streikteilnahmen
Nebenberufliche Tätigkeiten
Gesundheitszustand (z. B. Schwerbehinderungen)
Anzahl der Krankentage (solange sie für das Arbeitsverhältnis nicht prägend waren)
Mutterschutz und Elternzeit (solange sie für das Arbeitsverhältnis nicht prägend waren)
Privates Verhalten
Formulierungen im Arbeitszeugnis
Für Arbeitszeugnisse gilt eine eigene Zeugnissprache für die Beurteilungen. Grundsätzlich haben Arbeitgeber eine Wohlwollenspflicht, d. h., das Zeugnis sollte keine Formulierungen enthalten, die die Suche nach einer neuen Tätigkeit erschweren. Achten Sie dennoch immer auf versteckte Codes beziehungsweise auf die genaue Wortwahl! Auch positiv klingende Aussagen können in Arbeitszeugnissen eine abwertende Bedeutung besitzen. Häufige Phrasen und deren entsprechende Bewertungsnoten in Arbeitszeugnissen sind unter anderem:
Sehr gut (Note 1)
„stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit“
„stets mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit“
„immer im höchsten Maße zuverlässig“
„zeigte stets besonders hohes Engagement“
Gut (Note 2)
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
„mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit“
„immer sehr zuverlässig“
„zeigte stets hohes Engagement“
Befriedigend (Note 3)
„stets zu unserer Zufriedenheit“
„systematisch und zufriedenstellend“
„immer zuverlässig“
„zeigte stets Engagement“
Ausreichend (Note 4)
„zu unserer Zufriedenheit“
„zeigte sich zuverlässig“
„zeigte Engagement“
„war motiviert“
Mangelhaft (Note 5)
„Insgesamt/im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“
Schlechtes Arbeitszeugnis? Das können Sie tun
Arbeitnehmer dürfen dem Arbeitgeber nicht von vornherein eine bestimmte Ausdrucksweise vorschreiben. Sie müssen also zunächst abwarten und können erst dann, wenn Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind oder er nicht der Wahrheit entspricht, um eine Korrektur bitten. Kommt man Ihrer Aufforderung nicht nach, können Sie eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf Zeugnisberichtigung einreichen. Die Frist dafür beträgt drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses. Verlangen Sie eine bessere Note als befriedigend, müssen Sie bei einem Prozess beweisen, dass Ihre Leistungen die Note übertroffen haben. Die Beweislast liegt hier bei Ihnen. Es ist übrigens nicht möglich, dass sich ein Zeugnis aufgrund einer Berichtigungsklage nachträglich verschlechtert.
Häufige Fragen und Antworten zum Arbeitszeugnis
Welches Arbeitszeugnis steht mir zu?
Jeder Arbeitnehmer hat – wenn sein Arbeitsverhältnis endet – nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) auf Verlangen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Dauer der Beschäftigung ist dafür nicht von Bedeutung. Der Arbeitnehmer ist jedoch in der Holpflicht, sprich: Er muss ausdrücklich nach einem Zeugnis verlangen. Hierbei muss sich der Arbeitnehmer überlegen, ob er um ein einfaches Arbeitszeugnis oder um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bittet. Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet nur Angaben zur Dauer und Art der Tätigkeit. In einem qualifizierten Arbeitszeugnis werden zudem noch Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers beurteilt. Nur Letzteres eignet sich für Bewerbungen.
Sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeugnisse auszustellen?
Endet das Arbeitsverhältnis, ist der Arbeitsgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich danach verlangt. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit beinhalten. Dies entspricht einem einfachen Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer kann jedoch ausdrücklich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein solches zu erstellen.
Ich bin mit meinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden. Was kann ich tun?
Wenn Sie mit Teilen des Zeugnisses oder insgesamt damit unzufrieden sind, suchen Sie am besten direkt das Gespräch mit Ihrem (ehemaligen) Vorgesetzten und bitten Sie ihn um eine Korrektur. Sollte hier keine Einigung erzielt werden, legen Sie schriftlich Widerspruch ein, indem Sie alle für Sie kritischen Passagen benennen und alternative Formulierungen vorschlagen. Schlägt auch dieser Versuch fehl, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Arbeitszeugnis?
Rechtstipps zu "Arbeitszeugnis" | Seite 3
-
04.01.2024 Rechtsanwalt Malte Brix„… Abmahnungen Führungskräfte Arbeitszeugnis Ihr persönlicher Ansprechpartner Rechtsanwalt Malte Brix Rechtsanwalt und Partner, Vy - Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte Lehrbeauftragter an der HWR Berlin Mitglied …“ Weiterlesen
-
29.12.2023 Rechtsanwalt Daniel Strübig„… wird, ist die negative Wirkung auf das qualifizierte Arbeitszeugnis. Behauptung: Für jede Pflichtverletzung ist eine Abmahnung auszusprechen, mehrere Pflichtverletzungen können nicht in eine Abmahnung zusammengefasst …“ Weiterlesen
-
29.12.2023 Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck„… zu erwirken. Wir beraten Sie, wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen können, prüfen formelle Anforderungen und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen. Arbeitszeugnis: Was muss in einem guten …“ Weiterlesen
-
13.12.2023 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„… Sie ein Zwischenzeugnis an In unsicheren Zeiten ist es ratsam, ein aktuelles Arbeitszeugnis zu haben. Dies kann Ihnen bei einer möglichen Jobsuche helfen. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um …“ Weiterlesen
-
12.12.2023 Rechtsanwalt Max van der Leeden„… ein Arbeitszeugnis. Dieses war mit einer Dankes- und Wunschformel versehen: „Wir danken ihr für ihre wertvolle Mitarbeit und bedauern es, sie als Mitarbeiterin zu verlieren. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg …“ Weiterlesen
-
11.12.2023 Rechtsanwalt Dominik Wawra„… dessen Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen hat. Beide Parteien einigten sich auf die Beendigung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Mitarbeiter erhielt zudem ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, das über …“ Weiterlesen
-
10.12.2023 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„… . Dieser Entwurf kann ein wichtiger Bestandteil der Einigung werden. 2. Formalien: Ein Arbeitszeugnis muss formal korrekt sein. Achten Sie auf Details wie Firmenbriefbogen, korrektes Adressfeld …“ Weiterlesen
-
04.12.2023 Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag„… wird und der Arbeitgeber seine Vorwürfe nicht mehr aufrecht erhält. Dies hat den Vorteil, dass keine Sperrzeit eintritt. Auch kann ein gutes Arbeitszeugnis geregelt werden mit der Formel des Dankes …“ Weiterlesen
-
01.12.2023 Rechtsanwalt Dirk M. Richter„Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2023 (9 AZR 272/22) stärkt das Recht von Arbeitnehmern auf ein gutes Arbeitszeugnis, selbst nach erfolgten Korrekturen. Lesen Sie, wie dieses Urteil …“ Weiterlesen
-
29.11.2023 Rechtsanwalt Sebastian Agster„Ein Arbeitszeugnis ist mit gewissen arbeitsrechtlichen Regelungen verbunden. Zum Beispiel darf es keine negativen Formulierungen enthalten. Sogar ist es möglich, in der Unterschrift einen lachenden …“ Weiterlesen
-
25.11.2023 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen. Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321“ Weiterlesen
-
23.11.2023 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können! Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321“ Weiterlesen
-
11.11.2023 Rechtsanwalt Daniel Strübig„Im zweiten Teil werfen wir einen Blick auf die Bewertung der Leistung und des Verhaltens in einem Arbeitszeugnis unter besonderer Berücksichtigung der anzulegenden Notenskala. Es gilt …“ Weiterlesen
-
09.11.2023 Rechtsanwalt Christian Rothfuß„… werden. In seinem Urteil vom 6.6.2023 (9 AZR 272/22) hat das BAG nochmals deutlich entschieden, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis mit einer sog. Dankes …“ Weiterlesen
-
02.11.2023 Rechtsanwältin Kathrin Roller„… Ansprüche auf Vergütung, Überstunden, Arbeitszeugnis, etc. werden im Kündigungsschutzprozess regelmäßig mit erledigt. Sie haben die Kündigung erhalten? Schnelles Handeln ist gefragt …“ Weiterlesen
-
07.11.2023 Rechtsanwalt Stephan Andreas Labitzke„… . Denn bereits in diesem Stadium kann in vielen Fällen eine Einigung und damit eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis verhandelt werden. Wann sollte man über die Einreichung …“ Weiterlesen
-
30.10.2023 Rechtsanwalt Dr. Frank Zander„… finden wir das Arbeitszeugnis ordentlich fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, dies ist nach unserer Berechnung der 31.12.2023…“ So oder so sind Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses formuliert …“ Weiterlesen
-
13.11.2023 Rechtsanwalt Sebastian Agster„Arbeitszeugnis birgt Konfliktpotenzial Wenn das Arbeitsverhältnis endet, bietet häufig noch das Arbeitszeugnis Konfliktpotenzial. In vielen Fällen ist der Mitarbeiter mit der Bewertung des Chefs …“ Weiterlesen
-
25.10.2023 Rechtsanwältin Viola Stiller„In der Regel endet das Arbeitszeugnis mit einer Dankes-, Wunsch - und Bedauernsformel, in der der Arbeitgeber sein Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers ausdrückt, ihm für seine Arbeit …“ Weiterlesen
-
25.10.2023 Rechtsanwalt Fabian Kornek„Mit dem folgenden Problem werden wir in der Praxis immer wieder konfrontiert. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses bildet das Arbeitszeugnis einen Streitpunkt. Dies trifft am wenigsten …“ Weiterlesen
-
18.10.2023 Rechtsanwältin Jella Forster-Seher„… (verhaltensbedingte) Kündigung in eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung umformuliert wird. Welche Vorteile hat das? Sie erhalten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Gehalt, ein positiveres Arbeitszeugnis …“ Weiterlesen
-
04.10.2023 Rechtsanwalt Dr. Baran Kizil LL.M.„… zum Arbeitszeugnis usw. Auch die sozialrechtlichen Folgen, wie etwa eine drohende Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I von bis zu 12 Wochen ist ein wichtiges Thema. Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen …“ Weiterlesen
-
28.09.2023 Rechtsanwältin Maître en Droit Esther Remberg-Schimpf„Für die einen notwendiges Übel, für die anderen elementarer Baustein für den weiteren Karriereweg: Das Arbeitszeugnis stellt für Arbeitgeber nach wie vor eine nicht zu unterschätzende Aufgabe dar …“ Weiterlesen
-
22.09.2023 Rechtsanwalt Pascal Croset„… Beendigungsinteresse auf Arbeitgeberseite, wird er dazu neigen ein gutes Arbeitszeugnis auszustellen. Nachteile Der Arbeitgeber ist an keine Vorgaben aus dem Kündigungsschutz gebunden …“ Weiterlesen