4.259 Anwälte für Berufung | Seite 178

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Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M.
Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M.
CM Law, 55-57, rue de Merl, L-2146 Luxemburg, Luxemburg 6691.1279604185 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Berufung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M. gerne zur Verfügung
(17.05.2022) X
Profil-Bild Rechtsanwältin Vivien Kusch
Rechtsanwälte Arikan & Sahin, Hörder Burgstr. 9, 44263 Dortmund 6679.8663564757 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Vivien Kusch für Rechtsfragen rund um den Bereich Berufung
(08.05.2024) Frau Kusch, hat mich zu meiner vollste Zufriedenheit Vertreten. Ich bin mehr als Zufrieden mit dem Urteil und ihrer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Haensler
Rechtsanwalt Matthias Haensler
Rechtsanwälte Schmitt & Haensler, Postplatz 3, 16761 Hennigsdorf 6956.6351552412 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Haensler ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Berufung
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Wrozyna
Kanzlei Monika Wrozyna, Geleitsstraße 14, 60599 Frankfurt am Main 6827.4523656106 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Wrozyna bietet Rat und Unterstützung im Bereich Berufung
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Göbe
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Göbe
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Göbe, Sickingenstrasse 7, 10553 Berlin 6969.6642536827 km
Soziales Recht für Jedermann - seit 2011 in Berlin und bundesweit.
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Matthias Göbe hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Berufung
aus 172 Bewertungen bin vom Sozialamt jahrelang gemobbt worden, wollte nicht mehr leben, schwerbehindert und 70 Jahre alt! Herr Göbe hat … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gert Heuer
sehr gut
Rechtsanwalt Gert Heuer
Kanzlei Heuer, Bayernstr. 49, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.150246531 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gert Heuer ist Ihr Ansprechpartner für Berufung
aus 73 Bewertungen Herr Heuer hat mich in einem strafrechtlichen Verfahren vertreten, mit Erfolg.Ich habe hervorragende Erfahrungen mit … (31.05.2024)
Profil-Bild Anwältin Elina Cakste LL.M.
Anwältin Elina Cakste LL.M.
Spilbridge Anwälte, Valnu iela 3-24 Riga 1050, Lettland 7273.5377083038 km
Auch wenn die Krise da ist, man hat wieder aufzustehen, bewerten, was passiert ist und neue Bescheide treffen – dann wieder weiter gehen!
Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilprozessrecht
Frau Anwältin Elina Cakste LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Berufung
aus 7 Bewertungen Schnell und deutlich .. (04.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kirsch
Rechtsanwalt Michael Kirsch
Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB WESTANWÄLTE, Oligsbendengasse 12-14, 52070 Aachen 6630.0491092381 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kirsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Berufung
(06.12.2023) Gute Beratung und zügige Reaktion
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Moritz Hug
Rechtsanwalt Philipp Moritz Hug
MH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Anlage 11, 69117 Heidelberg 6865.6213783015 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Moritz Hug – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Berufung
aus 6 Bewertungen Er ist der beste Anwalt wo man sich wünschen kann vorallem sehr geduldig. Immer erreichbar für einen egal wo und wann. … (03.04.2024)
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Rechtsanwalt Nils Anders
Rechtsanwälte & Fachanwälte | Abendschein • Anders • Sauer-Wrobel, Lange Straße 66, 29439 Lüchow (Wendland) 6819.203890466 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Nils Anders – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Berufung
(21.07.2022) nett und freundlich ,hat ausführlich geantwortet
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Weidner
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Weidner
Bergemann & Weidner Rechtsanwälte, Teichstr. 17, 13407 Berlin 6968.6509670071 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Berufung beantwortet Herr Rechtsanwalt Marcus Weidner
aus 13 Bewertungen Elegant und ohne Makel. Nicht ganz billig aber erfolgreich. Der beste Verteidiger den ich je hatte. (07.10.2019)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Berufung

Fragen und Antworten

  • Berufung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Berufung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Berufung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Berufung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Berufung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Berufung stellt neben der Revision das bedeutsamste Rechtsmittel in den meisten Gerichtsverfahren dar. Das Risiko falscher Entscheidungen soll durch sie verringert werden. Sie ist grundsätzlich in einem Prozess vor einem Zivilgericht, Strafgericht, Verwaltungsgericht, Arbeitsgericht oder Sozialgericht gegeben. Bei Verfahren vor einem Finanzgericht, das häufig einen Rechtsstreit mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer zum Inhalt hat, ist die Berufung nicht vorgesehen.

Die Berufung hemmt wie auch die Revision die Rechtskraft eines Urteils. Ebenso bringt auch die Berufung ein Verfahren in eine höhere Instanz, also vor ein übergeordnetes Gericht. So entscheidet etwa über die Berufung gegen ein vom Amtsgericht erlassenes Urteil in einem Zivilprozess das Landgericht, gegen ein vom Landgericht in der ersten Instanz erlassenes Urteil hingegen das Oberlandesgericht. Für den Bundesgerichtshof (BGH) als letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren - der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit - besteht hingegen keine Zuständigkeit für Berufungsverfahren. Denn der BGH untersucht Entscheidung ausschließlich auf rechtliche Fehler. Er ist somit ein reines Revisionsgericht.

Dies ist gleichzeitig der wichtigste Unterschied zwischen Revision und Berufung. Beide Rechtsbehelfe dienen zwar der Überprüfung von Urteilen auf Fehler. Die Berufung lässt dabei aber neben der Untersuchung eines Urteils auf Rechtsverletzungen auch die erneute Bewertung sowie in bestimmten Fällen die Feststellung neuer Tatsachen zu. Aufgrund entsprechender Prozesshandlungen ist beispielsweise das Vernehmen weiterer Zeugen bzw. die Anhörung anderer Sachverständiger wie auch das nachträgliche Vorlegen neuer Beweisstücke wie etwa einer Urkunde möglich.

Zulassung der Berufung

Voraussetzungen

Bevor eine solche inhaltliche Fehlerprüfung erfolgt, muss eine Berufung überhaupt zulässig sein. Sonst wird sie vom zuständigen Gericht mittels Beschluss, selbst wenn sie begründet war, als unzulässig abgewiesen. Zu den Formalien gehört zum einen das Einhalten der Berufungsfrist. Sie beträgt abgesehen von der Berufung gegen ein Strafurteil in den meisten Rechtszweigen einen Monat ab Zustellung des angegriffenen Urteils, wie es im Detail § 517 Zivilprozessordnung (ZPO), § 66 Arbeitsgerichtsgesetz (AGG), § 124a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie § 151 Sozialgerichtsgesetz (SGG) bestimmen. Wurde das Urteil nicht zugestellt, beträgt die Frist fünf Monate ab der Urteilsverkündung.

Das Einlegen der Berufung muss unabhängig von der Art des Verfahrens stets schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen. Aus dem Berufungsschriftsatz muss zudem hervorgehen, gegen welches Urteil der Berufungsführer sich richtet. Des Weiteren muss er bzw. sein mit Vollmacht ausgestatteter Anwalt die Berufung begründen. Hierfür gilt eine weitere Frist, die abgesehen von einem Strafverfahren zwei Monate nach der Urteilszustellung beträgt, im Strafprozess muss gemäß § 317 StPO keine zwingende Berufungsbegründung erfolgen.

In einem Strafverfahren muss ein Verurteilter, der während der Urteilsverkündung oder dessen Strafverteidiger in bestimmten Fällen allein anwesend war, die Berufung bereits eine Woche ab der Verkündung des Urteils einlegen, wie sich aus § 314 Strafprozessordnung (StPO) ergibt.

Des Weiteren muss auch eine Beschwer durch das Urteil gegeben sein. Das heißt, es wurde nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang das zugesprochen, was jemand mit seiner Klage erreichen wollte. Im Verwaltungsrecht ist an ein erfolgloses Vorgehen gegen einen belastenden Verwaltungsakt zu denken. Auch die erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung stellt eine Beschwer dar, die zusammen mit den genannten Voraussetzungen zur Berufung berechtigt. In einem Strafprozess bedeutet das wiederum, dass ein Angeklagter, dem z. B. ein Mord, Diebstahl oder eine sonstige Straftat zur Last gelegt wurde, nicht gegen einen Freispruch Berufung einlegen kann.

Besondere Schwellen für die Zulässigkeit der Berufung

Bei Streitigkeiten im Verwaltungsrecht muss das Verwaltungsgericht die Berufung ausdrücklich zulassen. Für diese ist ein Antrag erforderlich. Im Zivilprozess ist das gemäß § 511 ZPO nur erforderlich, wenn der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt. Im Bereich Sozialrechtlicher Streitigkeiten z.B. über Leistungen in Form von ALG II, umgangssprachlich Hartz IV, BAföG oder im Bereich der Sozialversicherung sind es 750 Euro.

Berufungsinstanz umgehen

Anstelle der Berufung kann gegebenenfalls eine Sprungrevision erfolgen. Sie ermöglicht das Einlegen der Revision unter Umgehung der Berufungsinstanz. Wer Sprungrevision einlegt, schließt damit aber die Möglichkeit einer späteren Berufung aus.

Anschlussberufung

Die Anschlussberufung ermöglicht es, sich an eine bereits eingelegte Berufung anzuschließen. Dieses auch als Anschließung bezeichnete Vorgehen ermöglicht es, dass in der Berufung ein nachteiligeres Urteil ergehen kann. Denn im Übrigen gilt bei der Berufung das Verbot einer Verböserung. Im Vergleich zu einer selbständigen Anschlussberufung, bei der Beteiligte unabhängig voneinander Berufung einlegen, hängt die Wirkung der Berufung von der ursprünglich eingelegten Berufung ab. Auf der anderen Seite setzt sie dafür keine Beschwer des Anschlussberufungsklägers voraus. Des Weiteren muss sie nicht die geltenden Fristen für die Zulässigkeit der Berufung einhalten.

(GUE)


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