3.407 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 117

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sophie Viertel
Rechtsanwältin Sophie Viertel
Wagner Brandhoff Viertel Fachanwälte, Rudolf-Breitscheid-Str. 11a, 04600 Altenburg 7005.5993551498 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sophie Viertel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
(04.01.2023) Erstkontakt war sehr freundlich und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
sehr gut
Kanzlei Gockenbach, Wilhelmstr. 16/1, 74072 Heilbronn 6913.486796013 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
aus 12 Bewertungen Sie nimmt sich die Zeit und hört einem zu. Wenn man was nicht versteht erklärt Sie es so das man es versteht. Die … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Matthias Höfer
Rechtsanwalt und Mediator Matthias Höfer
Keller Höfer Fitting | Rechtsanwälte & Mediatoren Partnerschaft, Höllgasse 24/26, 73614 Schorndorf 6951.6269621901 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Matthias Höfer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(05.10.2022) Herr Höfer zeigte sich engagiert und gab uns jederzeit eine ehrliche und realistische Einschätzung des Verfahrens. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schaller
Rechtsanwalt Christian Schaller
Rechtsberatung Waltershausen- Rechtsanwälte Wintzer & Schaller PartG mbB, Bremerstraße 9, 99880 Waltershausen 6897.8253758001 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Schaller
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Cardenas Rodriguez
sehr gut
Kanzlei Cardenas Rodriguez, Tempelhofer Damm 145, 12099 Berlin 6976.9873340197 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Annett Cardenas Rodriguez
aus 51 Bewertungen Frau Cardenas Rodriguez ist eine top Anwältin. Sie denkt an alle Eventualitäten. Ich bin total froh, Sie als Anwältin … (05.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs
Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs
Dr. Friedrichs & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Am Bahnhof 6, 66822 Lebach 6752.6120890763 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
(08.05.2021) perfekt
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Neubauer
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Neubauer
kessler | winkelmeyr | neubauer · anwälte, Schützenstr. 30, 96047 Bamberg 6975.5651719282 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Neubauer bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
aus 29 Bewertungen Ein sehr kompetenter Anwalt der sich für seine Mandanten einsetzt. Völlig unkomplitziert, immer für alle Fragen … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
sehr gut
Anwaltskanzlei Dr. Lipinski, Bahnhofstr. 55-57, 69115 Heidelberg 6865.1113498565 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verfassungsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 31 Bewertungen Seit mehr als einem Jahr stehe ich in einer zivilrechtlichen Angelegenheit unter der Beratung und Vertretung von Herrn … (20.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena M. Thyssen
Rechtsanwältin Verena M. Thyssen
Albert Schreiber & Coll., Weseler Str. 76, 48249 Dülmen 6652.3265904819 km
„Erfahrung bringt Erfolg"
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Verena M. Thyssen
Profil-Bild Rechtsanwalt Mustafa Yildirim
sehr gut
Rechtsanwalt Mustafa Yildirim
Kanzlei Yildirim Legal, Paul-Ehrlich-Str. 1, 69181 Leimen 6868.5748828313 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Mustafa Yildirim vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 11 Bewertungen Herr Yildirim machte einen sehr freundlichen und kompetenten Eindruck. Mein Vermieter hat mir dank seines beharrlichen … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Kathrin Kitschenberg
sehr gut
Rechtsanwältin Anne Kathrin Kitschenberg
Rechtsanwältinnen Böhmer-Kitschenberg, Berliner Str. 105, 45145 Essen 6649.5465519472 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anne Kathrin Kitschenberg gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Die Anwältin Frau Kitschenberg können wir sehr empfehlen, kompetent und sehr freundlich. Unsere Anliegen und … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Burdenski
sehr gut
Kanzlei Burdenski, Auweg 10 c, 35457 Lollar 6798.4091287144 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kirsten Burdenski gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Die beste Anwältin, die ich je hatte! Sehr zuverlässig und mit viel Engagement erledigt sie ihr Rechtsgebiet. Sie … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul E. Eckert
Rechtsanwaltskanzlei Paul E. Eckert, Gablenberger Hauptstr. 45, 70186 Stuttgart 6932.8159752337 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Paul E. Eckert
aus 6 Bewertungen Die Erfolgsaussichten können bei dem noch laufenden Verfahren im Moment noch nicht eingeschätzt werden. Mit der … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Antonius Hellmich
Rechtsanwalt Antonius Hellmich
HLB Schumacher Hallermann GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, An der Apostelkirche 4, 48143 Münster 6662.7983349065 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Antonius Hellmich
(10.11.2023) Endlich mal ein Anwalt, der wirkliche Ratschläge gibt! Immer wieder!
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Keimes-Debus
sehr gut
Rechtsanwältin Brigitte Keimes-Debus
Kanzlei Brigitte Keimes-Debus, Kaiserplatz 8, 52062 Aachen 6629.9795969866 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Keimes-Debus ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 20 Bewertungen Frau Rechts Anwalt Debus ist sehr super gut sie hat mir ganz gut geholfen für meine probleme.wenn sie Probleme haben … (18.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Köhler
sehr gut
Rechtsanwälte Jens Köhler & Thomas Wichmann, Lothringer Str. 199, 46045 Oberhausen 6641.5087689611 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Köhler vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 40 Bewertungen Herr Köhler beriet mich vollumfänglich über die Chancen und Risiken in dem Verfahren. Seine langjährige Erfahrung … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
Rechtsanwälte Neureither Kauf Neureither Keller PartGmbB, Donaustraße 3 1/2, 85049 Ingolstadt 7073.2787914454 km
Da haben Sie Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen Rechtsanwalt Neureither hat den Termin vom 26.03.2024 beim Landgericht Ingolstadt zu meiner vollen Zufriedenheit … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Marten
sehr gut
Kanzlei Jörg Marten, Hermann-Schmid-Str. 10, 80336 München 7118.3590076734 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Marten im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Herr Marten vertrat mich bezüglich eines KfZ-Unfalls mit einem ausländischen Fahrzeughalter. Ich kann ihn mit gutem … (03.11.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Jürgen Prill
Rechts- und Fachanwalt Jürgen Prill
Prill & Fidler Rechtsanwälte GbR, Am Krozinger Weg 15, 79189 Bad Krozingen 6883.7190698743 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sportrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Jürgen Prill vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Ludwig Lang
Kanzlei Ludwig Lang, Podewilsstr. 6, 84030 Landshut 7132.2965610369 km
Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ludwig Lang
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Weiße
Rechtsanwalt Christian Weiße
Kanzlei Christian Weiße, Hauptstr. 2, 61231 Bad Nauheim 6816.0365977447 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Weiße
aus 6 Bewertungen Herr Weiße hat mir sehr geholfen. Ich habe schnell einen Termin bekommen und habe mich von Anfang an gut beraten … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Speidel
sehr gut
Speidel, Körner & Kollegen, Wilhelmstr. 40, 72764 Reutlingen 6949.0769327566 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Werkvertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Rainer Speidel für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
aus 24 Bewertungen Herr Speidel hat kurzfristig ein Termin frei gehabt, hat mich sehr gut beraten und hat mir alle Fragen beantwortet. … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Wülfken
Rechtsanwältin Katrin Wülfken
Katrin Wülfken Rechtsanwältin, Weidenallee 26 a, 20357 Hamburg 6717.4864460877 km
Zeitdruck vermeiden, Rechtslage in Ruhe prüfen lassen.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katrin Wülfken gerne zur Verfügung
(20.12.2022) Die Beratung von Frau Wülfken war für mich sehr positiv!
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Leo
Rechtsanwalt Oliver Leo
Brinkmann & Partner, Freiligrathstr. 1, 18055 Rostock 6814.3813357006 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Leo

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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