3.412 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 126

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Karsten Andresen
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Karsten Andresen
Dres. jur. Andresen und Kollegen, Brinckmannstr. 13, 25813 Husum 6617.4835671386 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Karsten Andresen
aus 36 Bewertungen 18 Monate hat Dr.Andresen mich erfolgreich in meiner Erbangelegenheit vertreten. Als Fachanwalt kann ich ihn … (23.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz
sehr gut
Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz
Kanzlei Lehmitz Anwältinnen der Nordheide, Bremer Str. 45, 21244 Buchholz in der Nordheide 6724.6561699395 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 268 Bewertungen Frau Lehmitz ist für mich die beste Anwältin. Als ich Frau Lehmitz aufsuchte hatte ich keinen Termin,ich bin auf gut … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
Kanzlei Cornelia Koslowski, Händelstr. 8, 37085 Göttingen 6826.5503590189 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Koslowski im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Hervorragende,kompetente Anwältin.Muß man unbedingt weiterempfehlen. (08.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Tischel
Rechtanwaltskanzlei Tischel, Osterstraße 92, 20259 Hamburg 6716.387782237 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Tischel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Marcus Tischel ist ein sehr guter und kompetenter Anwalt. (25.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Halfmann
Rechtsanwalt Robert Halfmann
Anwaltskanzlei Gatzke, Goerdelerstr. 66, 42651 Solingen 6670.8245688995 km
Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Robert Halfmann
aus 9 Bewertungen Ich fühlte mich von Anfang bis zum Ende sicher. Alle meine Fragen (auch per Email) waren IMMER SOFORT beantwortet. … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nihal Berk LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Nihal Berk LL.M.
Rechtsanwältin NİHAL BERK, Hauptstr. 12, 42651 Solingen 6670.8921504557 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Nihal Berk LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
aus 14 Bewertungen Es ging alles reibungslos ab Frau Berk hat sich sehr gut um mich gekümmert und hat mir sehr gut geholfen bei alles … (22.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Schwarzer
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Schwarzer
Weber Schwarz & Schwarzer - Rechts- & Fachanwälte, Karlsplatz 3, 80335 München 7118.5603261028 km
alarmierend kompetent
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Matthias Schwarzer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 27 Bewertungen steht hinter seinen Aussagen und vertritt diese auch vor Gericht. Haben das Gefühl, bei ihm gut aufgehoben zu sein. (29.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annalena Erdmann
sehr gut
Rechtsanwältin Annalena Erdmann
Anwältinnenkanzlei | Regina Schaaber • Anne Pult • Annalena Erdmann, Zasiusstr. 18, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.1935332082 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Frau Rechtsanwältin Annalena Erdmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Hilfreich (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Voßkamp
Rechtsanwältin Ute Voßkamp
Leppig & Voßkamp Rechtsanwältinnen, Mülheimer Str. 77, 47058 Duisburg 6638.812222676 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Ute Voßkamp
aus 9 Bewertungen Ich bin wegen eines sehr ärgerlichen Verkehrsunfalls zu Frau Vosskamp gegangen. Da Frau Vosskamp die Ansicht vertritt, … (06.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckhard Schlobohm
sehr gut
Anwaltskanzlei Schlobohm, Hetzweger Str. 62A, 27383 Scheeßel 6708.8215170172 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Eckhard Schlobohm
aus 10 Bewertungen Der Rechtsstreit wegen eines defekten hochwertigen Rollstuhls, den der auf den Rollstuhl angewiesene selbst verursacht … (27.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Finze
Rechtsanwalt Torsten Finze
Rechtsanwälte Schmidt, Bernhardt, Finze, Wiener Straße 128, 01219 Dresden 7083.065103434 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Torsten Finze gerne zur Verfügung
(18.01.2021) Es war schon ein kniffliger Fall. Herr Finze hat sehr gut beraten, obwohl die Chancen für uns nicht gut standen, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Länge
Fachanwaltskanzlei Markus Länge, Theodor-Körner Str. 13, 73614 Schorndorf 6952.0735740783 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Länge ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Claudia Schuh LL.M. (CEU)
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Claudia Schuh, Charlottenstr. 4, 06108 Halle (Saale) 6950.5882275668 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Claudia Schuh LL.M. (CEU) ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
aus 17 Bewertungen Schnelle Bearbeitung, zuverlässig, angemessenes Preis-Leistung Verhältnis. Hat einen sehr guten Gesamtüberblick und … (10.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
Mag. Dr. Bányai Margit, Rotenturmstraße 16-18/Top 1. 01, 1010 Wien, Österreich 7412.4112390854 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
aus 6 Bewertungen Hier gibt es nur Positives zu berichten, Frau Dr. Bányai kümmert sich rasch und konsequent auch um festgefahrene … (24.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wickert
Rechtsanwalt & Notar a. D. Thomas Wickert, Paderborner Straße 2, 10709 Berlin 6970.5713446932 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Wickert gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Elmar Jöris
sehr gut
Rechtsanwalt Elmar Jöris
Dr. Jöris & Partner, Westpromenade 10, 52525 Heinsberg 6614.9820097984 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Elmar Jöris
aus 12 Bewertungen Ausführliche telefonische Info zur vorgesehenen Vertretung in aktueller Erbangelegenheit. (05.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Sebastian Heim
Rechtsanwalt Rudolf Sebastian Heim
Kanzlei Fichter & Kollegen Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn 6912.806831828 km
Kanzlei für UNTERNEHMEN & PRIVATPERSONEN in Heilbronn
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Familienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rudolf Sebastian Heim gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Böhme
Rechtsanwalt Sebastian Böhme
BÖHME | Kanzlei für Bau- und Immobilienrecht, Dittelstedter Grenze 3, 99099 Erfurt 6926.2549179155 km
Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Sebastian Böhme
(11.10.2021) Herr Böhme hat unser Recht gegen den Miteigentümer der WEG durchgesetzt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Berg
Rechtsanwalt Georg Berg
Rechtsanwälte Georg Berg und Kay Brandt, Wedeler Landstr. 48, 22559 Hamburg 6704.5568718915 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Georg Berg
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Pilling
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Rechtsanwalt Thomas Pilling
LSS - Rechtsanwälte, Splieterstraße 10, 48231 Warendorf 6686.0230311138 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Pilling ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Meine Erfahrung mit Herrn Thomas Pilling sind sehr gut. Er hat sich sofort ein Bild gemacht um was es geht was zu tun … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerrit Müller
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Müller & Kollegen Rechtsanwälte, Wilhelmsstraße 27, 34117 Kassel 6810.5788854594 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gerrit Müller
aus 28 Bewertungen Seine fachliche Kompetenz, ehrliche, Professionelle Beratung, positive Ansprache und schnelle Reaktion, hat den … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Kiwitt
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Kanzlei Kiwitt, Voedestr. 5, 44866 Bochum 6657.8427159996 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Anne Kiwitt
aus 16 Bewertungen schnell geantwortet (13.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Velat Mencütek
Rechtsanwalt Velat Mencütek
VM Rechtsanwälte, Lindenstraße 48-52, 40233 Düsseldorf 6650.2708488351 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Velat Mencütek ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Lippert
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Rechtsanwältin Gabriele Lippert
NOLTE TRAUB LIPPERT Rechtsanwälte PartG, Kleine Johannisstr. 10, 20457 Hamburg 6720.1111024879 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Lippert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 86 Bewertungen Fünf Sterne für die kompetente, hervorragende Unterstützung und Beratung!!! Ich bin Frau Lippert für Ihre sehr … (03.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.