3.407 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 127

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Profil-Bild Rechtsanwältin Farina Burger
sehr gut
Rechtsanwältin Farina Burger
Farina Burger Rechtsanwältin, Wallstraße 12, 41061 Mönchengladbach 6629.4493077931 km
Wenn´s Recht ist!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Farina Burger
aus 10 Bewertungen Frau Burger ist in allen Belangen und Themen sehr Hilfsbereit und Kompetent. Schnelle und sehr zuverlässige … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Abate
Rechtsanwalt Marco Abate
Abate Bächle Storp PartmbB, Petrusplatz 11, 89231 Neu-Ulm 7004.7513163212 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Marco Abate ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen Mir wurde sehr unkompliziert und kompetent geholfen, vielen Dank dafür! (14.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Conrad
Rechtsanwalt David Conrad, Saalbahnhofstraße 4, 07743 Jena 6958.5656243272 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt David Conrad – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen Lieber Herr Conrad, ich bedanke mich bei Ihnen für ihr herausragendes Engagement in meinen WEG Streitigkeiten. Sie … (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Failenschmid
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rainer Failenschmid, Hauptstrasse 20, 10827 Berlin 6974.0548998722 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Rainer Failenschmid
aus 11 Bewertungen RA Failenschmid hat mit sehr kurzer Frist einen Mietvertragsentwurf geprüft und stand anschließend für Rückfragen … (08.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Stiller
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Stiller
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Am Steintor 19, 06112 Halle (Saale) 6950.2120768498 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Ralf Stiller
aus 26 Bewertungen Wir waren sehr zufrieden, denn egal ob Fragen oder Informationen unsererseits, der Anwalt und sein Team war jederzeit … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Conrad
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Conrad
Kanzlei Conrad, Meisenweg 16, 71334 Waiblingen 6937.5417736823 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Stefanie Conrad
aus 20 Bewertungen Frau Conrad hat uns super bei der Rückzahlung eines hochwertigen Spiegelschranks unterstützt. Die Beauftragung lief … (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Trube
sehr gut
Kanzlei Manuel Trube, Langgasse 7, 88662 Überlingen 6987.8088339923 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Manuel Trube gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Der Rechtsanwalt Herr Trube ist zu über 100 Prozent ein Kompetenter und freundlicher Rechtsanwalt für … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Daniel Radix
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Daniel Radix
Kröger, Rehmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Bahnhofstr. 32, 33102 Paderborn 6743.3363044797 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Daniel Radix im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 19 Bewertungen Herr Radix hat mich schnell und kompetent beraten. (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Harbring
Rechtsanwalt Klaus Harbring
HARBRING DR. WIGGER & KOLLEGEN, Hermannstr. 23, 46399 Bocholt 6607.3746943271 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Harbring bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
(21.07.2017) Hat sich viel Zeit genommen und umfassend beraten! Wir waren sehr zufrieden!
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Hallmann
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Hallmann
Kanzlei Sabine Hallmann, Ostersiek 34, 32683 Barntrup 6750.098448547 km
Außergerichtliche Lösungen sind immer eine Option - erkennbar aussichtslose Verfahren führe ich nicht.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Hallmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 33 Bewertungen Fr.Hallmann hatte sich sehr zeitnah und sehr freundlich auf mein Anliegen zurück gemeldet, obwohl sie aktuell keine … (22.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Basener
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Basener
Basener Rechtsanwälte, Herbststr. 16, 87600 Kaufbeuren 7073.1163177658 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Claudia Basener ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 130 Bewertungen Ich war bei vielen Anwälten. 7 Jahre stress. Kein Anwalt wollte zuhören oder richtig helfen. Aber diese Frau. Sie hat … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Roemer
Rechtsanwältin Alexandra Roemer
Kanzlei Alexandra Roemer, Schulstr. 22, 41366 Schwalmtal 6618.6215984207 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Alexandra Roemer
aus 9 Bewertungen Absolut empfehlenswert! sehr kompetent, sehr ausgewogen, empathisch! Unkompliziert im Umgang ohne … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Schmidt-Fleischer
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Schmidt-Fleischer
Ulrike Schmidt-Fleischer Rechtsanwältin und Notarin, Seifgrundstraße 2, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.303866224 km
♦Rechtsanwältin für Unternehmer:Innen, Vorständ:innen ♦Notarin
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Schmidt-Fleischer
aus 44 Bewertungen Ich kann Ulrike Schmidt-Fleischer wärmstens empfehlen: professionell, kompetent und schnell zugleich. Ich habe mich … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Riemenschneider
Rechtsanwältin Anja Riemenschneider
Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät, Lange-Hop-Str. 158, 30539 Hannover 6774.2738387125 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mediation • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Riemenschneider – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Mietpreisbremse
(13.05.2023) Kompetent und gut erreichbar. Eine Anwältin die sich eigenständig beim Mandanten zurück meldet . Kommunikativ !!!! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Wegener
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Wegener
Kanzlei Volker Wegener, Essenweinstr. 4-6, 90443 Nürnberg 7011.719516035 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Volker Wegener
aus 64 Bewertungen Toller Anwalt. Habe ihm voll vertraut und er hat Recht behalten. Bin sehr zufrieden mit seiner Arbeit (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolf H. Heinrich
sehr gut
Rechtsanwalt Wolf H. Heinrich
Kanzlei Wolf H. Heinrich, Breite Str. 32, 33602 Bielefeld 6714.6063221165 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolf H. Heinrich hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 33 Bewertungen Herr Heinrich ist ein Anwalt wie man ihn sich wünscht. Er ist kompetent, arbeitet sehr strukturiert und sorgfältig. … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Willfahrt
Rechtsanwalt Klaus Willfahrt
Kanzlei Klaus Willfahrt, Raiffeisenstr. 8a, 61169 Friedberg (Hessen) 6819.5496185609 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus Willfahrt
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Galkina
Rechtsanwältin Jana Galkina
Ahrens & Schwarz GmbH, Gorkoho 11, Kiew, 01004, Ukraine 8059.5138980026 km
Rechtssicher, umfassend, individuell betreut: Ihr Schlüssel zum Erfolg in der Ukraine
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arbeitsrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jana Galkina gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Kurze klare Antwort (22.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Trenkle
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Trenkle
Rechtsanwälte Trenkle Hann von Weyhern, Bismarckallee 6, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.1284257383 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Trenkle vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 14 Bewertungen Herr Trenkle hat mich in allen Belangen kompetent beraten, ich war in alle Schritte eingebunden und über sämtliche … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Schultz
Rechtsanwalt Dirk Schultz
Dr. Troeger & Schultz Rechtsanwälte · Fachanwälte, Kornmarkt 12, 39576 Hansestadt Stendal 6880.1510740881 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Dirk Schultz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
(01.05.2023) Anwaltskanzlei hat sich umgehend gemeldet und einen Termin vereinbart.
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Thilo Heyken
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Thilo Heyken
Kanzlei Peter Thilo Heyken, Stephanstr. 12, 31135 Hildesheim 6792.9884474851 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Peter Thilo Heyken für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
aus 17 Bewertungen Fachlich versierte Vorgehensweise in einem nicht ganz einfachen Fall, der voll zum gewünschten Erfolg geführt hat. (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Shea
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Shea
Kanzlei Dennis Shea, Schützenstraße 12, 17489 Greifswald 6884.0443086391 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Maklerrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dennis Shea gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Sehr freundlich und sympathisch, auch für den Leihen verständliche Argumentation. Bei Gericht ein erfahrener und … (26.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Landua
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Kanzlei Susanne Landua, Kaiserstr. 67, 76437 Rastatt 6864.3972653389 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Susanne Landua für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen Nach einer sehr guten Erfahrung in IT-Recht habe ich Frau Rechtsanwältin für etwas ganz anderes engagiert. Kompetent, … (30.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Benz
Rechtsanwältin Eva Benz
Etinger & Cazan Rechtsanwälte, Prymstraße 1, 97070 Würzburg 6921.5383734023 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Eva Benz
(02.05.2024) Meine Krankenkasse hat mittlerweile 2 Mal mein Krankengeld nicht auszahlen wollen. Frau Benz hat jeweils einen …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

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