3.421 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Weiler
Rechtsanwältin Angelika Weiler
Rechtsanwaltskanzlei Angelika Weiler, Morgenlandstr. 3, 17033 Neubrandenburg 6906.9424295456 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Weiler bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Aymen Nofal
Rechtsanwalt Aymen Nofal
ANEA Rechtsanwaltskanzlei Nofal, Nievenheimer Straße 14, 41469 Neuss 6649.5897350739 km
WENN ES UM IHR RECHT GEHT – GEHEN WIR JEDEN SCHRITT MIT IHNEN
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Aymen Nofal
aus 8 Bewertungen Hat meinen AV geprüft und um wichtige Punkte ergänzt. Man vermutet gar nicht, was es alles für Fallstricke gibt, auf … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Dehn
Rechtsanwalt Oliver Dehn
Kanzlei Oliver Dehn, Silcherstr. 35, 60529 Frankfurt am Main 6821.597335171 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Dehn - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Günther Sievers
Rechtsanwalt Günther Sievers
Sievers & Brandyk, Hindenburgstr. 5, 28717 Bremen 6664.5076096779 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Günther Sievers
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch
Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch
Kanzlei Hoof, Hubertusstr. 4, 38448 Wolfsburg 6826.3762906805 km
Zivilrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Ann-Christin Kelsch
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Braun
Rechtsanwalt Peter Braun
Kanzlei Peter Braun, Borsbergstraße 10, 01309 Dresden 7082.4990698088 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Braun ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen Herr Peter Braun ist der beste Anwalt aus Dresden hat vor den Gericht die Kindsmutter vertreten aber dar wir als … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Müller-Metge
Rechtsanwalt Florian Müller-Metge
Kanzlei Florian Müller-Metge, Lange Str. 54, 70174 Stuttgart 6930.4645197271 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Müller-Metge gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva-Maria Baur
sehr gut
Kanzlei Eva-Maria Baur, August-Ruf-Strasse 5a, 78224 Singen (Hohentwiel) 6966.6403585357 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Eva-Maria Baur gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Frau Baur, hat mich erfahren beraten zu meiner Situation. Sie konnte mir jetzt auch keine Lösung verschaffen, da ich … (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
Kanzlei Dr. Schoch & Leister, Bahnhofstr. 1, 69115 Heidelberg 6865.4537075006 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Schoch arbeitete mit präzisen Fragestellungen, geduldiger Sachlichkeit und einer feinen Prise … (23.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Freitag
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Freitag
BLF Rechtsanwälte, Friedrichstraße 45, 70174 Stuttgart 6930.7170967582 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Freitag hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 30 Bewertungen Herr Freitag rief sofort an und half mir telefonisch und ich konnte dann entsprechend meinem Vermieter argumentieren. … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek
sehr gut
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Rathenaustr. 33, 63067 Offenbach am Main 6831.4742811268 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek
aus 30 Bewertungen Top Kanzlei. Kann ich nur empfehlen! Bin sehr zufrieden. Es wurde sich immer schnell uns zuverlässig um alles gekümmert. (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas
Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas
Rechtsanwälte Minor und Thomas, Bahnhofstraße 32, 27749 Delmenhorst 6666.4366921506 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
(26.04.2018) Frau Thomas hat mich in allen Fragen super aufgeklärt und die Angelegenheit sehr professionell und engagiert …
Profil-Bild Rechtsanwalt Said Sadic
Sadic Anwaltskanzlei, An der Alster 83, 20099 Hamburg 6720.3038852292 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • IT-Recht • Datenschutzrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Said Sadic ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Knoche
Anwaltskanzlei Barbara Knoche, Hauptstr. 162, 58675 Hemer 6701.3990954908 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Barbara Knoche ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian von der Heyden
sehr gut
von der Heyden, Trabener Str. 58a, 14193 Berlin 6969.0338557283 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Maklerrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian von der Heyden vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 38 Bewertungen Wir haben Herrn Von der Heyden in einem großen Rechtsstreit im Wettbewerbsrecht / Markenrecht beauftragt uns zu … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
sehr gut
Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
Gorji Law, Lübecker Str 1, 22087 Hamburg 6721.3742139207 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Mojdeh Gorji gerne zur Verfügung
aus 42 Bewertungen اگر دنبال وکیل فارسی زبان که تو کارش صادق است و بسیار حرفه ای و با دقت کار می کنه هستیدفقط خانم گرجی رو بهتون پیشنهاد … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Steinbach-Martens
Kanzlei Steinbach-Martens, Ernestinenstraße 11, 23558 Lübeck 6742.4238746563 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Steinbach-Martens gerne zur Verfügung
(22.04.2024) Sehr nette, überaus kompetente Anwältin.Sehr umfangreiche Beratung, sowie Klageanfertigung und Vertretung bei Gericht …
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Rechtsanwälte Thomsen & Thomsen, Asamring 6, 94060 Pocking 7211.5056136691 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Vitzthum
sehr gut
Rechtsanwalt Timo Vitzthum
Rechtsanwälte Molitor Babel Singer Vitzthum, Wiesentalstr. 40, 90419 Nürnberg 7009.9236706735 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Timo Vitzthum ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 13 Bewertungen Freundliche und kompetente Beratung! (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Kopf
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Kopf
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Kopf - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 67 Bewertungen Sehr schnelle und unkomplizierte Hilfe erhalten, freundlicher, humorvoller Kontakt. Sehr transparente … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Rühl
sehr gut
Rechtsanwalt Pascal Rühl
Kanzlei Pascal Rühl, Königswarterstr. 77, 90762 Fürth 7005.9658841364 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Pascal Rühl
aus 74 Bewertungen Herr Rühl ist einfach super gut und war sehr freundlich Dankeschön für Ihre Hilfe (02.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Otto
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Otto
Kanzlei Stephan Otto, Alt Bornheim 34, 60385 Frankfurt am Main 6826.9185487592 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Otto
aus 11 Bewertungen Nachdem die oben genannte Rechtssache erfolgreich abgeschlossen ist und ich meine Kaution in mehr als voller Höhe … (28.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Schneider, Wilhelmstr. 15, 71638 Ludwigsburg 6925.1651537868 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schneider vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 38 Bewertungen Herr Schneider hat sich gekämpft und wir haben gewonnen. Der Arbeitgeber schuldete mir Geld und ich bekam noch … (28.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Reister
Rechtsanwältin Andrea Reister
Kanzlei Reister & Borgenheimer, Sophienstr. 2, 69469 Weinheim 6855.9946424211 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Reister ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
(27.09.2022) Frau Reister hat sich unser Problem genau angehört und uns sehr freundlich und kompetent beraten. Wir haben uns gut …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.