3.421 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 55

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Lindemann
Rechtsanwältin Anne Lindemann
Lindemann & Eichbaum-Morgenstern, Lindenstr. 1a, 28755 Bremen 6658.8531475655 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Anne Lindemann
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Fox
Rechtsanwältin Daniela Fox
Kanzlei Daniela Fox, Am Ziegelesch 35, 72488 Sigmaringen 6973.1996832003 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arzthaftungsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Fox – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Porep
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Porep
Lamster & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Kaiser-Joseph-Str. 269, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.8497559681 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Porep ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 87 Bewertungen Meine Erfahrung mit Hr. Porep ist äußerst professionell, ich habe mich sehr gut beraten gefühlt. Mein Fall nahm ein … (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hawerkamp
Rechtsanwalt Frank Hawerkamp
Kanzlei Hawerkamp & Liermann, Bundesstr. 171, 59909 Bestwig 6741.5710405409 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Hawerkamp unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
sehr gut
Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
Rechtsanwälte Marco Stüwe & Gordon Kirchmann, Goethestr. 11, 42489 Wülfrath 6662.134555901 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Gordon Kirchmann
aus 12 Bewertungen Ein sehr zuverlässiger Mensch. Die telefonische Beratung war äußerst informativ, vollumfänglich und lies keine Fragen … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Seidler
Rechtsanwältin Veronika Seidler
Kanzlei Veronika Seidler, Schmiedstr. 14, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.9683012294 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Veronika Seidler bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
(16.08.2023) Frau Seidler war sehr freundlich und kompetent, ich war sehr zufrieden mit ihren Erläuterungen und Ratschlägen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Glaser
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Glaser
KGK Rechtsanwälte, Maternusstraße 40-42, 50996 Köln 6679.5726151417 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Glaser bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 110 Bewertungen Herr Glaser hat mich bestmöglich unterstützt, vertreten und begleitet und für mich einen hervorragende Lösung erzielt. … (28.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn
Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn
Korn & Gärtner Rechtsanwälte OG, Sterneckstr. 37, 5020 Salzburg, Österreich 7231.9841458939 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn
(15.12.2018) Wegen eines Erbrechtsstreits in Österreich war ich auf der Suche nach einem Anwalt in Salzburg. Über die Website wurde …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sezen Ergün
Rechtsanwältin Sezen Ergün
HARBRING DR. WIGGER & KOLLEGEN, Hermannstr. 23, 46399 Bocholt 6607.3746943271 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Sezen Ergün ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
(09.12.2023) Sehr nette Anwältin, hört einem zu, erklärt alles verständlich, meldet sich schnell zurück! Mein Fall ist noch nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Gromnitza
Rechtsanwalt Frank Gromnitza
Kanzlei Frank Gromnitza, Wilhelmstr. 2, 45699 Herten 6652.4906383964 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Gromnitza ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen Ich war zum Erstgespräch bei ihm, da ich einen (ungerechtfertigten) Mahnbescheid der LEG-Wohnen erhalten habe. Hr. … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Ullrich
Rechtsanwalt Stefan Ullrich
Kanzlei Stefan Ullrich, Kaiserstraße 14, 97070 Würzburg 6921.1774536697 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Ullrich bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
(20.11.2020) Ich bin sehr zufrieden. Nimmt sich Zeit und kümmert sich gut und kompetent um mein Anliegen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Möhler
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Möhler
Möhler Rechtsanwälte, Am Kirchbrunnen 25, 98617 Meiningen 6907.6795860547 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Möhler
aus 12 Bewertungen Ich bin rundum zufrieden mit der Beratung und Abwicklung. Sabine Möhler ist nicht nur kompetent, sondern auch … (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Kranich
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Kranich
Rechtsanwaltskanzlei Kranich, Chausseestraße 111, 10115 Berlin 6973.0290634499 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Karsten Kranich ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
aus 50 Bewertungen Ein sehr angenehmes Gespräch mit Hr. Kranisch Für eine endgültige Bewertung ist es noch zu früh. (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Ammerich
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Ammerich
Rechtsanwälte Ammerich, Eick & Stolte, Johannisstr. 19, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6636.7035488322 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Ammerich ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 21 Bewertungen Er nimmt sich Zeit und hilft in jeder Lage. Sehr gepflegtes Büro, nette kompetente Angestellte. Sehr zu empfehlen. (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Mählmann
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Mählmann
Kanzlei Kaiserviertel, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 29, 44135 Dortmund 6677.3508709516 km
Ihr Recht in guten Händen!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Franziska Mählmann ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
aus 99 Bewertungen Eine sehr kompetente, effiziente und umsichtige Herangehensweise an meinen Fall. Mein Urlaubsflug wurde annulliert und … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Meyer
Anwaltskanzlei Weimann & Meyer, Kölner Str. 552, 47807 Krefeld 6633.3421990257 km
Emphatische und kompetente Rechtsberatung seit über 22 Jahren
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Marcel Meyer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 42 Bewertungen Herr Meyer hat mich in allen Belangen eines langwierigen Verfahrens kompetent und empathisch begleitet. Von der … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mediatorin Martina Valis
sehr gut
Rechtsanwältin Mediatorin Martina Valis
Martina Valis - Rechtsanwältin | Mediatorin, Fellbacherstr. 9, 71640 Ludwigsburg 6928.0316447163 km
In meiner Kanzlei sind Sie in guten Händen.
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Mediation • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Mediatorin Martina Valis ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 15 Bewertungen Professionelle, äußerst kompetente, vertrauensvolle Beratung, menschlich 1A! (06.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus B. Kettlack LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Kettlack, Moerser Str. 158, 47803 Krefeld 6630.2214033497 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus B. Kettlack LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Klein
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Klein
Anwaltskanzlei Klein, Ansbach Rechtsanwälte, Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Mietrecht, Technologiepark 6, 91522 Ansbach 6987.175249223 km
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht Unsere Spezialgebiete: Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Mietrecht
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Klein ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
aus 130 Bewertungen gute und kompetente Beratung. Empfehlenswert! (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Voßkamp
Rechtsanwältin Ute Voßkamp
Leppig & Voßkamp Rechtsanwältinnen, Mülheimer Str. 77, 47058 Duisburg 6638.812222676 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Ute Voßkamp
aus 9 Bewertungen Ich bin wegen eines sehr ärgerlichen Verkehrsunfalls zu Frau Vosskamp gegangen. Da Frau Vosskamp die Ansicht vertritt, … (06.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Sigrid Hübner-Sturm
Rechtsanwältin Alexandra Sigrid Hübner-Sturm
HÜBNER-STURM Rechtsanwaltskanzlei, Knopfgasse 4, 87600 Kaufbeuren 7072.7902272217 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Sigrid Hübner-Sturm hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Wiegratz
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Wiegratz
Kanzlei Wiegratz, Cammanstraße 4, 38118 Braunschweig 6820.1253006745 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Wiegratz im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 51 Bewertungen Guten Tag Frau Wiegratz, meine Frau und ich sind geschieden. Wir haben in der Ehe ein Haus gemeinsam gebaut. Sie ist … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Schäffler
Rechtsanwalt Manfred Schäffler
Kanzlei Schäffler, Ferdinand-Maria-Strasse 6 a, 80639 München 7114.5697357692 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Manfred Schäffler
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(13.03.2022) Schnelle und vollständige Antwort

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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