3.404 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schellenberger
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Schellenberger
Kanzlei Nicole Schellenberger, Oppelner Strasse 6, 67259 Beindersheim 6833.8099531463 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicole Schellenberger gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Frau Schellerberger hat uns schnell und kompetent geholfen, wir können sie nur weiterempfehlen! (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter
sehr gut
Anwaltskanzlei Anett Wetterney-Richter, Regierungsviertel / Hospitalstraße 12, 01097 Dresden 7080.122621266 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter
aus 105 Bewertungen Hervorragende Anwältin! (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. jur. Oliver Beetz
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. jur. Oliver Beetz
Rechtsanwaltskanzlei Beetz, Offenbacher Landstr. 410, 60599 Frankfurt am Main 6829.7569488238 km
Ihr Recht - mein Fokus!
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl. jur. Oliver Beetz gerne zur Verfügung
aus 54 Bewertungen Excellent lawyer (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jennifer Brune
Rechtsanwältin Jennifer Brune
Anwaltsbüro Lehrter, Oststraße 16, 49477 Ibbenbüren 6652.1989530139 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jennifer Brune gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Becker
Rechtsanwalt Frank Becker
Rechtsanwaltssozietät Birr & Schneider, Volgerstr. 54a, 21335 Lüneburg 6760.8894367159 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Becker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
(04.03.2024) Ich wurde ausgezeichnet beraten!
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Rieder
Rechtsanwältin Daniela Rieder
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Rieder bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
(09.01.2021) Sehr schnelle, sehr kompetente Bearbeitung. Unkomplizierter Schriftverkehr mit der Kanzlei.
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Dreher
sehr gut
Kanzlei Yvonne Dreher, Brandensteinweg 6, 13595 Berlin 6964.205283664 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Yvonne Dreher
aus 27 Bewertungen Sehr kompetent und super Sympathisch. (04.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Selin Torun LL.M
sehr gut
Rechtsanwältin Selin Torun LL.M
Avukat Selin Torun, Toros Mah., 805, 07070, Antalya, Türkei 9114.4952997605 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Selin Torun LL.M ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 19 Bewertungen Sehr zufrieden! (12.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Lange
Rechtsanwalt Henry Lange, Biberpelzstr. 37, 12589 Berlin 6998.4000950459 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Henry Lange gerne zur Verfügung
(30.06.2023) Ich kann Rechtsanwalt Lange uneingeschränkt empfehlen. Die Zusammenarbeit ist professionell und effektiv. Seine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Beer
Rechtsanwalt Felix Beer
Besold Rechtsanwälte, Penzendorfer Str. 20, 91126 Schwabach 7015.9943284352 km
„Schau dir die Nachbarn an, bevor du ein Haus kaufst.“ (Sir James Cassels)
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Beer bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt, höflich, freundlich, immer kurzfristig erreichbar, professionelle Arbeit, auftreten bei … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Hayens
Rechtsanwalt Michael Hayens
Rechtsanwälte Hayens & Werthschulte, Frankendamm 30, 18439 Stralsund 6856.0569625902 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Hayens hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(26.11.2020) Die erste kurze Auskunft, per E-Mail überzeugte mich und ich denke gemeinsam eine bestmögliche Lösung für mich zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Onno P. Heyken
Kanzlei Heyken, Lange Straße 28, 31558 Hagenburg 6740.0053063774 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Onno P. Heyken
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Poppenburg
Kanzlei Peter Poppenburg, Bahnhofstrasse 50, 18528 Bergen auf Rügen 6868.1981127517 km
Jeder Mandant ist der Wichtigste !
Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Poppenburg bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
(07.05.2024) Fachlich sachlich, sehr kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Holzbock
Rechtsanwalt Stefan Holzbock, Volkhartstr. 14, 86152 Augsburg 7062.3739098395 km
Fachanwalt Medizinrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Holzbock
Profil-Bild Rechtsanwalt Heyko Gülicher
sehr gut
Rechtsanwalt Heyko Gülicher
Rechtsanwalt Heyko Gülicher, Rauxeler Str. 9, 44575 Castrop-Rauxel 6665.4878569056 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Heyko Gülicher hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen Super gute schnelle Beratung, sehr freundlich!! (26.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mediator (DAA) Felix Leyde
sehr gut
Kanzlei von Pezold und Leyde | Rechtsanwälte Fachanwälte, Obere Anlage 2, 96450 Coburg 6959.0366654182 km
Praktikable Lösungen finden, Zeit nutzen!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Mediator (DAA) Felix Leyde ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 16 Bewertungen Herrn Rechtsanwalt Leyde kann man wirklich sehr empfehlen! (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Ulf Rogaß
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Ulf Rogaß
Rechtsanwälte rieke. rogaß. zott., Löwenwall 8, 38100 Braunschweig 6821.0520763635 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Ulf Rogaß vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 76 Bewertungen Herr Rogaß beriet mich sehr gut, war sehr freundlich und zuverlässig,sehr kompetent, sodass wir den Prozess gewinnen … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Niemann
Rechtsanwältin Katharina Niemann
Anwaltskanzlei Niemann, Kaiserstr. 15, 44135 Dortmund 6676.9614448867 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katharina Niemann
aus 9 Bewertungen Super schnell einen Termin bekommen, ein sehr gutes Gespräch mit RA Frau Niemann geführt, diese hat eine … (15.12.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Rosa Kopp
Kanzlei Rechts- und Fachanwältin Rosa Kopp, Simon-Meister-Straße 5, 50733 Köln 6673.1972555449 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Rosa Kopp bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Lina Goldbach
sehr gut
Rechtsanwältin Lina Goldbach
Anwaltskanzlei Goldbach, Steinsdorfstr. 13, 80538 München 7120.1483476297 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Lina Goldbach
aus 11 Bewertungen Zwar hat Frau Goldbach mir mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr keine neuen Mandanten mehr annehmen kann. Da die Absage … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Shea
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Shea
Kanzlei Dennis Shea, Schützenstraße 12, 17489 Greifswald 6884.0443086391 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Dennis Shea ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 12 Bewertungen Sehr freundlich und sympathisch, auch für den Leihen verständliche Argumentation. Bei Gericht ein erfahrener und … (26.07.2023)
Profil-Bild Fachanwältin f. Mietrecht Katrin Strobel
Fachanwältin f. Mietrecht Katrin Strobel
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Fachanwältin f. Mietrecht Katrin Strobel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
(30.04.2024) Im Mietstreit wegen ausstehender Mietzahlungen hat uns Frau Strobel sehr gut beraten. Sie hatte dabei immer eine sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bürger
Rechtsanwalt Markus Bürger
KBM Rechtsanwälte | Notar, Giersstr. 22, 33098 Paderborn 6744.2254593451 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Bürger im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Christa Bienwald
Kanzlei Dr. Bienwald, Thalackerstr. 25a, 82380 Peißenberg 7106.2017881085 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Christa Bienwald ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
(21.10.2019) Frau Dr. Bienwald hatte mich in zwei Fällen sehr gut vertreten und hat meine Rechte durchgesetzt. Sehr …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.