3.406 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin, Fachanw.FamR Birgit Marquardt-Emrich
sehr gut
Rechtsanwältin, Fachanw.FamR Birgit Marquardt-Emrich
Kanzlei BME | Fachanwältin Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Bismarckstraße 25, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.7320027006 km
Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin, Fachanw.FamR Birgit Marquardt-Emrich bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 12 Bewertungen RAin Frau Marquardt-Emrich hat mich in einer Familienangelegenheit bestens fachlich und kompetent beraten. Meine … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael H. Schieffers
Rechtsanwalt Michael H. Schieffers
Kanzlei Michael Schieffers, Dienststraße 79, 46149 Oberhausen 6636.8743961315 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael H. Schieffers ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
(25.03.2022) Herr Schieffers hat sehr aufmerksam zugehört und mir Ratschläge gegeben wie wir uns in diesem Fall verhalten sollten.
Profil-Bild Rechtsanwalt André Rosner
sehr gut
Rechtsanwalt André Rosner
Rechtsanwalt André Rosner, Fasanenstraße 29, 10719 Berlin 6971.5151878499 km
Strafrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt André Rosner im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 31 Bewertungen Ein Anwalt wie man sich wünscht und sich auch vorstellt - Liest sich schnell in die Materie ein und bietet Lösungen … (16.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Denise Bartsch-Hertwig
sehr gut
Rechtsanwältin Denise Bartsch-Hertwig
Rechtsanwaltskanzlei D. Bartsch, Weststr. 24, 09112 Chemnitz 7043.1639501652 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Denise Bartsch-Hertwig
aus 20 Bewertungen Wir fühlten uns in allen Dingen sehr gut beraten und vertreten. Danke (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Becker
Kanzlei Florian Becker, Unter den Linden 12, 10117 Berlin 6974.2521146199 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Becker im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
(29.10.2018) Unkomplizierte Kontaktaufnahme, schnelle einleuchtende Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwältin Steffi Liebner LL.M.
Kanzlei Steffi Liebner, An der Havel 6a, 14669 Ketzin 6946.366694765 km
Fachanwältin Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Steffi Liebner LL.M. gerne zur Verfügung
(06.12.2017) Sehr freundliche kompetente Kollegin.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Buß
Rechtsanwalt Andreas Buß
Rechtsanwaltskanzlei Buß, Am Markt 2, 23966 Wismar 6786.5140624658 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Buß – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
(23.01.2024) Hat leider keine Zeit im Moment.Hat sofort auf Anfrage geantwortet
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
sehr gut
Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
Rechtsanwaltskanzlei Bettina Knüppel, Katharinenstr. 31, 23554 Lübeck 6742.2897781769 km
Fachanwältin Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
aus 186 Bewertungen Frau Knüppel hat mir mit ihrer sympathischen Art bei der Erstberatung sofort ein gutes Gefühl vermittelt. Obwohl die … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Mispagel
Kanzlei Volker Mispagel, Hannoversche Str. 36, 31134 Hildesheim 6792.3192336343 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Volker Mispagel
aus 8 Bewertungen kompetent, sehr freundlich und pragmatisch (18.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Horst Brunner
Rechtsanwalt Dr. Horst Brunner
Kanzlei Horst Brunner, Hinterstadt 26, 6370 Kitzbühel, Österreich 7211.8782810871 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Horst Brunner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva-Maria Baur
sehr gut
Kanzlei Eva-Maria Baur, August-Ruf-Strasse 5a, 78224 Singen (Hohentwiel) 6966.6403585357 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Eva-Maria Baur ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen Frau Baur, hat mich erfahren beraten zu meiner Situation. Sie konnte mir jetzt auch keine Lösung verschaffen, da ich … (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Juliane Konzack
sehr gut
Rechtsanwältin Juliane Konzack
Bohn & Kollegen | Rechtsanwälte, Eichenallee 1b, 15711 Königs Wusterhausen 7000.699548755 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Juliane Konzack - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 38 Bewertungen Schnelle Hilfe beim anstehenden Streitfall..Kündigungsklage (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Golzo
Rechtsanwältin Annette Golzo, Sackstrasse 2, 37115 Duderstadt 6845.7797702197 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Golzo ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Christian Kutzner
Kanzlei Kutzner, Rechtsanwalt Hans-Christian Kutzner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 28, 55130 Mainz 6808.7603712012 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Christian Kutzner
(13.09.2023) Durch Herrn Kutzner wurde ich im Konfliktsachverhalt mit meinem Arbeitgeber über mehrere Monate fachlich sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Schmitz
Rechtsanwalt Helmut Schmitz
Henker . Görner & Partner mbB, Sauerbruchstr. 5-7, 95447 Bayreuth 7012.303340317 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Helmut Schmitz
Profil-Bild Rechtsanwalt LL.M. (Lond.) Jens Plümpe
sehr gut
Rechtsanwalt LL.M. (Lond.) Jens Plümpe
Kanzlei Jens Plümpe, Fleyer Straße 89, 58097 Hagen 6684.900624329 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt LL.M. (Lond.) Jens Plümpe hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 17 Bewertungen Ich habe Herr Rechtsanwalt Plümpe in meiner Insolvenzrecht beauftragt, ich muss sagen Er ubd seine Kollegen sind immer … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Kiefel
Rechtsanwältin Julia Kiefel
Anwaltskanzlei Gebauer Karl & Coll., Katharinenplatz 12, 84453 Mühldorf am Inn 7172.3654519134 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Kiefel im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
(13.06.2020) Zügige Bearbeitung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Brockmann
Rechtsanwältin Katrin Brockmann
Kanzlei Katrin Brockmann, Heinrich-Roller-Str. 19, 10405 Berlin 6975.4108251191 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Agrarrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Brockmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen In dem Gespräch wurden eine Vielzahl der Probleme, die beim Einbau einer Wärmepumpe zu beachten sind, erörtert. Die … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Konzuch
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Konzuch
Kanzlei Konzuch & Kollegen, Kesselsdorfer Str. 90, 01159 Dresden 7077.4793666897 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Peter Konzuch
aus 39 Bewertungen Ich übertrug der Anwaltskanzlei Konzuch + Kollegen das Mandat für mein Scheidungsverfahren. Von der ersten … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler
sehr gut
Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler
Rechtsanwaltskanzlei Schreier & Kollegen, Schäferstraße 61, 01067 Dresden 7078.2752315546 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Top Beratung und Betreuung unseres Rechtsfall. Jederzeit gern wieder! Ganz klare Empfehlung! (22.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Ackermann
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Rechtsanwalt Stefan Ackermann
Ackermann Coldewey Rechtsanwälte, Bavariaring 23, 80336 München 7118.1782213373 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Ackermann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
aus 18 Bewertungen Ich bin froh, Herrn Ackermann mit der Vertretung meines Falles beauftragt zu haben. Er ist sehr kompetent und hat den … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Lena Greiner LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Lena Greiner LL.M.
Greiner Rechtsanwälte, Schwalbacher Straße 48, 65760 Eschborn 6816.7582503616 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Katrin Lena Greiner LL.M.
aus 25 Bewertungen Frau Greiner hat uns im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung beraten. Leider hatten sich unsere Mieter geweigert … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf
Wolfgang Kempf, Bürgerstr. 41, 4020 Linz, Österreich 7279.2915368898 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf
(25.07.2013) Sehr rasche und kompetente Abwicklung zum vernünftigen Preis.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Neubauer
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Rechtsanwalt Christoph Neubauer
kessler | winkelmeyr | neubauer · anwälte, Schützenstr. 30, 96047 Bamberg 6975.5651719282 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Neubauer
aus 29 Bewertungen Ein sehr kompetenter Anwalt der sich für seine Mandanten einsetzt. Völlig unkomplitziert, immer für alle Fragen … (16.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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