3.402 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rainer Wilde
Dr.Wilde - Rasch Rechtsanwälte in Kooperation, Blütenweg 12, 06130 Halle (Saale) 6952.0701758835 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Wilde hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
(19.04.2024) Wir würden kompetent, freundlich und mit einem sehr angenehmen Rechtsanwaltscharme beraten . Die Streitsache mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Sluka
Anwaltskanzlei Sluka, Am Krebsgraben 3, 78048 Villingen-Schwenningen 6924.3148622499 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Wolfgang Sluka
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Schäffler
Rechtsanwalt Manfred Schäffler
Kanzlei Schäffler, Ferdinand-Maria-Strasse 6 a, 80639 München 7114.5697357692 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Manfred Schäffler
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Mende
Rechtsanwalt Ralf Mende
Anwaltskanzlei Mende & Mende, Marktplatz 5/2, 73728 Esslingen am Neckar 6941.0248293527 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Ralf Mende
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Runkel
Rechtsanwalt Peter Runkel
Runkel Patz Rechtsanwälte Partnerschaft, Mannheimer Str. 256, 55543 Bad Kreuznach 6790.1500702961 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Peter Runkel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
(14.10.2022) Sehr schnelle Rückmeldung mit gutem Vorgespräch
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Christine Mascher
Rechtsanwälte Haslwanter & Mascher, Stadtgraben 15/1, 6060 Hall in Tirol, Österreich 7165.4711909734 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verfassungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Christine Mascher
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Dusik
sehr gut
Rechtsanwältin Verena Dusik
Rechtsanwälte Dusik & See Gbr, Humboldtstraße 7, 90443 Nürnberg 7012.0301096772 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Verena Dusik
aus 17 Bewertungen Wurde umgehend von Frau RA Dusik zurück gerufen und sie nahm sich viel Zeit um alles zu erörtern. Sie nennt die Dinge … (06.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Selim Köse
Rechtsanwalt Selim Köse
HÖCK SPIESS FACH LIEB Rechtsanwälte und Notare, Schloßgasse 14, 64807 Dieburg 6847.3335847008 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Selim Köse
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Schleip
Rechtsanwalt Volker Schleip
Schleip & Plum Rechtsanwälte PartG mbB, Rathausstr. 24, 52146 Würselen 6629.7850628674 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Schleip - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen Beide Ra. sehr gut. Nehmen sich Zeit und sind zuverlässig und immer ansprechbar.Haben mich im Arbeitsrecht und bei … (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jürgen Pufahl
Rechtsanwalt und Notar Jürgen Pufahl
Kanzlei Jürgen Pufahl, Hevellerweg 5, 13595 Berlin 6963.0975065572 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt und Notar Jürgen Pufahl
(17.01.2024) Sehr nett und Kompetent. Wird mich in meinem Erbstreit vollumfänglich vertreten. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwältin Ruth Zingler
sehr gut
Rechtsanwältin Ruth Zingler
Kanzlei Ruth Zingler, Stuttgarter Str. 107 A, 72622 Nürtingen 6948.1514181223 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Ruth Zingler
aus 19 Bewertungen Ich habe mich bei der Frau Zingler sehr kurzfristig mit einem Veriensanliegen gemeldet. Mir wurde sehr schnell ein … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Fischbach
Rechtsanwältin Gudrun Fischbach
Kanzlei Gudrun Fischbach, Spilhofstraße 46, 81927 München 7121.431962401 km
Einfach Recht bekommen
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun Fischbach - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
Kanzlei Volker Thiele-Salih, Bahnhofstr. 85-85a, 45879 Gelsenkirchen 6654.4576386044 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
aus 5 Bewertungen Ein sehr engagierter Rechtsanwalt. Füttert die Mandanten mit viel Informationen. Sehr nett, immer ein Lächeln im … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Frank Ley
Rechtsanwalt und Notar Frank Ley
Kanzlei am Schießgraben – Rechtsanwälte und Notar, Schießgrabenstraße 8-9, 21335 Lüneburg 6760.660632567 km
Die Gesetze müssen sich nach den Verfassungen richten, nicht aber die Verfassungen nach den Gesetzen.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Frank Ley im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Kastenmüller
Rechtsanwalt Georg Kastenmüller Kanzlei Kastenmüller, Jeschkenstr. 13, 82538 Geretsried 7131.3337813465 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Georg Kastenmüller
aus 6 Bewertungen Herr Kastenmüller wurde mir mehrfach empfohlen und meine Entscheidung diese Kanzlei für den Rechtsstreit in Sachen … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schellenberger
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Schellenberger
Kanzlei Nicole Schellenberger, Oppelner Strasse 6, 67259 Beindersheim 6833.8099531463 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nicole Schellenberger ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 21 Bewertungen Frau Schellerberger hat uns schnell und kompetent geholfen, wir können sie nur weiterempfehlen! (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Witting
Rechtsanwalt Axel Witting
Steuerkanzlei Matheis, Lindenstr. 3, 83043 Bad Aibling 7162.7289347881 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Witting bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Kompetent, und fachlich sehr gut beraten und vertreten. (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Pankoke-Jacoby
Rechtsanwältin Pia Pankoke-Jacoby
Pankoke Rechtsanwälte & Notar, Hellweg 23A, 59597 Erwitte 6724.5835784247 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Pia Pankoke-Jacoby hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Griesbauer
Rechtsanwältin Julia Griesbauer
Rechtsanwälte Hollmayr – Perl & Kollegen, Michael-Fischer-Platz 6, 94469 Deggendorf 7164.6498432391 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Griesbauer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schulz
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Schulz
Anwaltskanzlei WS - Weber & Schulz, Otto-Hirsch-Brücken 17, 70329 Stuttgart 6936.8611187451 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Schulz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 23 Bewertungen Eine Klage und eine Gegenklage: zwei sehr lange, komplizierte und mühaseme Prozesse, aber am Ende beide gewonnen. (09.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Meschenmoser
Rechtsanwältin Julia Meschenmoser
Dr. Kraft & Rudolph Rechtsanwälte PartGmbB, Eselberg 4, 88239 Wangen im Allgäu 7034.8367516981 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Julia Meschenmoser
(22.06.2023) Die Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Monica Rheinfels LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Monica Rheinfels LL.M.
Kanzlei Monica Rheinfels, Müggelseedamm 125, 12587 Berlin 6991.5872663116 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Monica Rheinfels LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 13 Bewertungen Ich habe sehr kurzfristig einen Beratungstermin bei Frau Rheinfels bekommen und meine Fragen wurden noch am selben Tag … (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Bentes
Rechtsanwalt Frank Bentes
BRODAUF Rechtsanwälte, Leisewitzstr. 26, 30175 Hannover 6768.9301607403 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Bentes vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(03.03.2024) Am letzten Tag der juristischen Frist schreibt mir Herr Bentes eine E-Mail um 8:30 Uhr, dass er um 10:00 Uhr die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Dederich
Rechtsanwalt Michael Dederich
Dr. Roth & Kollegen Rechtsanwälte, Saarstraße 35, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.8836934244 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Michael Dederich

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.