1.551 Anwälte für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht | Seite 65

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Profil-Bild EU-Anwalt §2 EuRAG und ügyvéd dr. Balázs Attila Ács LL.M.
EU-Anwalt §2 EuRAG und ügyvéd dr. Balázs Attila Ács LL.M.
NZP NAGY LEGAL, Theresienstraße 9, 90403 Nürnberg 7011.5790237691 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht bietet Herr EU-Anwalt §2 EuRAG und ügyvéd dr. Balázs Attila Ács LL.M.
(13.01.2022) Ein sehr kompetenter und freundlicher Anwalt, der mir bei meinem Anliegen gut weiterhelfen konnte.
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Gelhaus
sehr gut
Gelhaus Rechtsanwalt & Strafverteidiger, Erlenweg 3, 49377 Vechta 6661.9262464463 km
Als Rechtsanwalt & Strafverteidiger weiß ich worauf es ankommt! Ich helfe schnell, unkompliziert und deutschlandweit 24/7! NOTRUFNUMMER 0177/6096600! Zögern Sie nicht und rufen mich gerne an.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Gelhaus ist Ihr Ansprechpartner für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
aus 81 Bewertungen Empfehlung vert (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Mechthild-Maria Kathke-Brech
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Mechthild-Maria Kathke-Brech
kanzlei bkmm, Tegernseer Landstraße 75, 81539 München 7120.8340569127 km
Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Mechthild-Maria Kathke-Brech
aus 21 Bewertungen . (16.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Däumel
Rechtsanwalt Jens Däumel
Däumel & Lau Rechtsanwälte, Brandenburger Str. 43, 14467 Potsdam 6961.6308702752 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Däumel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Hemme-Oels
sehr gut
Rechtsanwältin Ines Hemme-Oels
Kanzlei Ines Hemme-Oels, Jungfernstieg 48, 20354 Hamburg 6719.5857033152 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Hemme-Oels - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
aus 97 Bewertungen Frau Hemme-Oels hat auch mich und einige Kollegen bei einer durch Standortschließung begründete Kündigung kompetent … (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Gerke
sehr gut
Rechtsanwalt Mirko Gerke
Rechtsanwälte Dölle u. Kollegen, Brombergstr. 17c, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.2288281225 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mirko Gerke
aus 40 Bewertungen Gute Beratung, realistische Einschätzung. Ohne Herrn Gerke wären wir wohl nicht so weit gekommen. Mit ihm ist es uns … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Bürgler
sehr gut
Rechtsanwalt Simon Bürgler
BÜRGLER - Kanzlei für Arbeitsrecht, Klinkerberg 2, 86152 Augsburg 7062.2376663146 km
Ihr spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Simon Bürgler
aus 66 Bewertungen Ausgezeichnete Unterstützung! (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Enis Korkmaz
Rechtsanwalt Enis Korkmaz
Kanzlei Enis Korkmaz, Hoher Turm 16, 31137 Hildesheim 6790.0565456126 km
Strafrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Enis Korkmaz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
(10.05.2017) Für die sehr gute Beratung und schnelle Durchführung meiner Scheidung bin ich sehr dankbar. Kann ich wärmstens …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Petra Patzelt
Kanzlei Dr. Petra Patzelt, Paracelsusstraße 10, 5020 Salzburg, Österreich 7231.4550488971 km
Jede Lösung ist besser, als jene durch Richterspruch im Namen der Republik.
Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Patzelt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Johann David Wadephul
Anwaltskanzlei Dr. Wadephul, Mittelstr. 5, 24534 Neumünster 6691.5563607107 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Johann David Wadephul im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter
Kanzlei Dr. Richter, Möslestr. 1, 79117 Freiburg im Breisgau 6891.7091574603 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
aus 7 Bewertungen Ich war sehr zufrieden mit Herrn Richter (25.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Faber
sehr gut
Rechtsanwältin Regina Faber
Kanzlei Michael Dembski, Am Hulsberg 8, 28205 Bremen 6677.9547689079 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Regina Faber – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
aus 23 Bewertungen Sehr gut (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Siegmund
Rechtsanwalt Jörg Siegmund
Siegmund & Engelke Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Zellescher Weg 3, 01069 Dresden 7081.0366465453 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Siegmund ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Calsow
sehr gut
Rechtsanwalt Georg Calsow
Kanzlei Georg Calsow, Keithstraße 14, 10787 Berlin 6972.5252314834 km
Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier
Herr Rechtsanwalt Georg Calsow hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
aus 24 Bewertungen Der konnte mich nicht nehmen hatte aber sehr gute Tips die ich jetzt gemacht habe Dankeschön (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Kurth
sehr gut
Kurth Rechtsanwälte & Fachanwälte, Keithstr. 14, 10787 Berlin 6972.5367133215 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht bietet Herr Rechtsanwalt Torsten Kurth
aus 26 Bewertungen Vielen Dank, alles bestens, obwohl sich mein Anliegen zwischenzeitlich erledigt hatte. (21.07.2020)

Rechtstipps von Anwälten für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

Fragen und Antworten

  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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In den §§ 823 ff. BGB und in vielen anderen Vorschriften wird geregelt, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, verpflichtet ist, den durch die Verletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Unter Schadensersatz versteht man folglich den Ausgleich eines materiellen oder immateriellen Schadens, der einer Person durch einen Schädiger oder einen zum Ausgleich Verpflichteten entstanden ist. Materieller Schaden ist dabei ein Vermögensschaden, immaterieller Schaden ist dagegen ein Schaden, der nicht Vermögensschaden, d.h. grundsätzlich nicht in Geld zu messen ist. Schadensersatz für immaterielle Schäden wird gemäß § 253 Abs. 1 BGB nur in den gesetzlich ausdrücklich genannten Ausnahmefällen gewährt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • die Verletzung des Körpers, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung (Schmerzensgeld), § 253 Abs. 2 BGB
  • die Verletzung Verbots der geschlechtsspezifischen Benachteiligung durch Arbeitgeber, § 611a Abs. 2 BGB
  • nutzlos aufgewendete Urlaubszeit bei Pauschalreisen, § 651f Abs. 2 BGB
  • schuldhafte Urheberrechtsverletzung, § 97 Abs. 2 UrhG

Daneben gewährt der Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtsprechung immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld) auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wenn es sich um einen besonders schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung des Verletzten nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann. Bekanntestes Beispiel sind hier Bilder und Berichterstattung der Regenbogenpresse über Prominente, die zu weitgehend in deren Privatsphäre eingreifen.

In welcher Art und Weise der Schadensersatz zu leisten ist regeln die §§ 249 ff. BGB. Grundsätzlich soll die Schadensersatzleistung die entstandenen Nachteile wieder ausgleichen. Der Gesetzgeber geht dabei von der sogenannten Naturalrestitution aus, d.h. dass der Schädiger genau den Zustand wieder herstellen soll, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde § 249 BGB. Nur wenn eine Wiederherstellung unmöglich ist, darf gemäß § 251 BGB eine Entschädigung in Geld erfolgen.

Ausnahme: Bei Verletzung einer Person darf stets Geldersatz gefordert werden, ebenso bei Beschädigung einer Sache für die (fiktiven) Reparaturkosten.

In allen anderen Fällen kann der Gläubiger jedoch gemäß §250 BGB eine Frist zur Wiederherstellung setzen. Läuft sie erfolglos ab, weil der Schuldner nicht fristgerecht den früheren Zustand wiederhergestellt hat, hat der Gläubiger statt dessen nun auch den Anspruch auf Schadensersatz in Geld.

Die Höhe des Ausgleichs erfolgt nach den Grundsätzen der sogenannten Differenzhypothese. Dabei wird ganz einfach ein Abgleich zwischen der hypothetischen Vermögenslage, die ohne das schädigende Ereignis bestünde und der tatsächlichen Vermögenslage nach dem Eintritt des Schadens verglichen. Die daraus entstandene Differenz bezeichnet man juristisch dann als Schaden. Schaden ist somit jede Einbuße, die jemand durch ein bestimmtes Ereignis erleidet.

Ob jemand einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen kann, muss in zwei Schritten geprüft werden:
In einem ersten Schritt ist zunächst ist zu klären, ob und aus welchem Grund jemand überhaupt einen Anspruch gegen eine andere Person haben könnte. Dazu müssen alle Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung erfüllt sein, die zum Schadensersatz berechtigen. Entscheidend ist dabei grundsätzlich die Frage des Verschuldens - also die Frage, ob der Schädiger durch sein Verhalten den Schaden verursacht hat und ob er dies verschuldet hat (z.B. durch Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz). Entscheidend ist also, welche Anforderung an die Sorgfaltspflichten des Schädigers zu stellen waren und ob er sie schuldhaft verletzt hat.

Rechtsverletzungen die zum Schadensersatz berechtigen sind beispielsweise:

  • Sachschaden
  • Personenschaden (d.h. Körperverletzungen, Krankheiten, Behinderungen ...)
  • Persönlichkeitsrechtsverletzung (Verletzung der Privat- und Intimsphäre, Beleidigung, Verleumdung ...)
  • Beeinträchtigungen des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs (z.B. durch wettbewerbswidriges Verhalten der Konkurrenz, Zerstörung der Gewerberäume ...)
  • Verletzung vertraglicher Rechte, insbesondere Nichterfüllung des Vertrages und Verletzung von Schutz- und Nebenpflichten
  • Schadensersatz bei schuldhafter Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis gemäß § 280 BGB
  • Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten (/culpa in contrahendo = c.i.c.) gemäß § 311 Abs. 2 BGB
  • Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit einer geschuldeten Leistung, beim Kaufvertrag gemäß § 437 Nr. 3 BGB und beim Werkvertrag gemäß § 637 Nr. 4 BGB

In einem zweiten Schritt wird danach überprüft, wie hoch der Schaden eigentlich ist. Dies geschieht, indem die Gesichtspunkte der Differenzhypothese dann auf die einzelnen Schadensersatzpositionen übertragen werden.

Die wichtigsten Schadensersatzpositionen sind:

  • Schmerzensgeld
  • Pflegekosten
  • Mehrbedingte Aufwendungen
  • Verdienstausfall
  • Entgangener Gewinn
  • Unterhaltsschaden
  • Sachschaden
  • Nutzungsausfall
  • Schadensersatz wegen Nichterfüllung
  • Verzugsschaden
  • Zinsen
  • Rechtsanwaltskosten

Ein einziger Schadenslfall kann neben einem Anspruch auf Schadensersatz wegen materieller Schäden auch noch einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen immaterieller Schäden auslösen.

Beispiel: Ein Autounfall mit Verletzten. Der Unfallverursacher muss den Sachschaden am fremden Fahrzeug (materieller Schaden) ersetzen, die Kosten für ärztliche Behandlung ersetzen (materieller Schaden) und den verletzten Unfallopfern je nach Schwere ihrer Verletzungen auch Schmerzensgeld zahlen (immaterieller Schaden).

(WEI)

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