3.565 Anwälte für Strafbefehl | Seite 25

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff mag. rer. publ.
Rechtsanwälte Dr. Achim Schulz-Arenstorff und Angelika Baumgärtel, Heilmannstr. 11a, 81479 München 7120.062808339 km
Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Achim Schulz-Arenstorff mag. rer. publ.
(14.09.2023) Herr Dr. Schulz-Arenstorff ist sehr hilfsbereit. Mir hat er als Kläger zu einem Erbnachweis verholfen, obwohl er als …
Profil-Bild Rechtsanwältin Selvi Cakir
sehr gut
Rechtsanwältin Selvi Cakir
Schönfuß | Digel | Koch Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater, Forststraße 6, 75328 Schömberg 6895.2293897721 km
Zivilrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Selvi Cakir im Bereich Strafbefehl bietet Beratung und Vertretung
aus 28 Bewertungen Es war mir wichtig eine neutrale Rechtsvertretung bei einer Kündigungsklage zu erhalten. Frau Cakir hat diese Aufgabe … (19.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Schietinger
sehr gut
Rechtsanwalt David Schietinger
Aiblinger Anwälte, Marienplatz 9, 83043 Bad Aibling 7162.8033426377 km
Für mich steht der Mandant und seine Interessen an erster Stelle. Mir ist eine persönliche und menschliche Betreuung meiner Mandanten sehr wichtig.
Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt David Schietinger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 12 Bewertungen Herr RA Schietinger ist sehr kompetent und sehr empfehlenswert ! (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Braun
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Braun
BRAUN Rechtsanwälte, Hagendornstraße 53, 20149 Hamburg 6718.3563990738 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Braun ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Strafbefehl
aus 54 Bewertungen Seit 3 Jahrzehnten, vertritt mich Herr Braun sen. und mittlerweile auch Herr Braun jr. Beide haben für mich und meine … (10.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Zander
Kanzlei Dieter Zander, Kanalstr. 21, 41460 Neuss 6645.002736735 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Anwaltshaftung
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dieter Zander vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt, FA StrafR Matthias Ganser
sehr gut
Rechtsanwalt, FA StrafR Matthias Ganser
Anwaltskanzlei Matthias Ganser, Oeder Weg 52-54, 60318 Frankfurt am Main 6825.5075852295 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt, FA StrafR Matthias Ganser ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
aus 28 Bewertungen Herr Ganser ist sehr guter Anwalt, Professionell, hielfsbreit und ich bin sehr dankbar für eine tolle Beratung damit … (15.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Kluge
Steiner & Partner GbR, Obere Hauptstr. 7, 09232 Hartmannsdorf 7033.9011404813 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Kluge ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Strafbefehl
(13.10.2023) Für eine Bekannte, eine ältere Dame, suchte ich eine Rechtsauskunft. Herr Kluge war kurzfristig erreichbar und gab am …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Bergmann
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Bergmann
Piper & Partner Rechtsanwälte, Storkower Str. 158, 10407 Berlin 6977.3322809809 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jan Bergmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 107 Bewertungen Successful and experienced lawyer (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Stengel
sehr gut
Kanzlei Daniela Stengel, Hugo-Fischer-Weg 9, 77815 Bühl 6869.4503001575 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Stengel ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
aus 22 Bewertungen Sehr weiterzuempfehlen! Frau Stengel hat mich in allen Belangen sehr gut beraten und konnte mir durch ihre Kompetenz, … (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schlindwein
Meier, Schlindwein, Markert Rechtsanwälte, Schwabentorring 12, 79098 Freiburg im Breisgau 6890.1642552515 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia Schlindwein gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Botz
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Botz
Kanzlei Jana Botz, Pohlhausenstr. 12, 53332 Bornheim 6686.1954259276 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Jana Botz im Bereich Strafbefehl bietet Beratung und Vertretung
aus 29 Bewertungen Jana Botz und ihr Team haben uns bereits in zwei Fällen im Bereich Verkehrsrecht vertreten. Vor etwa einem Jahr war es … (25.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Deisinger
Rechtsanwältin Andrea Deisinger
Deisinger & Deisinger Rechtsanwälte, Marlistraße 42, 23566 Lübeck 6744.5002500797 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Deisinger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Peter Hansen
Kanzlei Hansen - Rechtsanwalt und Mediator Hans Peter Hansen, Bankkaufmann, Ohlendorfer Str. 12, 21220 Seevetal 6733.1932551709 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Peter Hansen ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Bertram
Rechtsanwalt Markus Bertram
Kanzlei Scheffer Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Holser Straße 20, 32257 Bünde 6706.8246535061 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Bertram
(07.04.2024) Erste Eindruck war sehr gut.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Delhey
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Delhey
Anwaltskanzlei Südstadt, Gibitzenhofstraße 69, 90443 Nürnberg 7011.938736452 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Delhey
aus 21 Bewertungen Betrug durch unterschlagenes Fahrzeug *Mir wurde ein geliehenes Fahrzeug mit perfekt gefälschten Papieren verkauft.* … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach
Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach
Rechtsanwaltskanzlei Mayer-Eschenbach, Fürstenriederstr. 279a, 81377 München 7116.3348829861 km
Strafverteidigung und Vertretung im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Frank
sehr gut
Rechtsanwalt Hermann Frank
Kanzlei Frank, An der Markthalle 6, 09111 Chemnitz 7043.7057635966 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hermann Frank bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Strafbefehl
aus 35 Bewertungen erinnere ich mich mit großer Erleichterung und möchte nochmals danke sagen, DANKE (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Halil Arslan
Kanzlei Dr. Halil Arslan, Rathausstraße 27, 6900 Bregenz, Österreich 7039.6424930981 km
"Ich lege Wert auf Qualität und Perfektion in allen Bereichen des Lebens. Dies gilt umso mehr für meine anwaltliche Tätigkeit."
Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Halil Arslan
(19.12.2023) Ich bin mit dem Beratungsgespräch in meiner Versicherungs-Sache, mit Herrn Dr. Halil Arslan sehr zufrieden. Er ist …
Profil-Bild Rechtsanwältin Maja Christina Reimer
sehr gut
Rechtsanwältin Maja Christina Reimer
Reimer Wirtschaftskanzlei, Lübecker Straße 101, 22087 Hamburg 6721.666121187 km
Strafrecht • Pferderecht • Mediation • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Maja Christina Reimer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
aus 14 Bewertungen Die Rechtsanwälte ist sehr zuverlässig, sehr freundlich, sehr arrangiert sie wirk sehr beruhigen ein.Die Rechtsanwälte … (30.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Zapff
Kanzlei Gerhard Zapff, Scherenbergstr. 1a, 97737 Gemünden am Main 6891.6653976453 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Zapff – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Sachse
sehr gut
Kanzlei Sachse | Rechtsanwälte & Fachanwälte, An der Helling 32, 55252 Wiesbaden 6805.0121122207 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Sachse vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
aus 130 Bewertungen Gegen 2 Kanzleien in einem Fall über 6 Jahr ging der Fall & mit Kanzlei Sachse überlegen gewonnen! Nur herzlichst … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Agatz
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Christian Agatz
Agatz & Fischer Rechtsanwaltsgesellschaft, Füllerstraße 12, 61440 Oberursel (Taunus) 6814.748604773 km
"Fight as long as you can and never give up"
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Jagdrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Agatz
aus 94 Bewertungen Vom Anfang des Verfahrens bis zum bitteren Ende habe ich mich bestens betreut und aufgehoben sowie immer gut beraten … (02.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Helmstaedt
Rechtsanwalt Andreas Helmstaedt
Kanzlei Andreas Helmstaedt, Adenauerring 9, 37115 Duderstadt 6846.5241293277 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Helmstaedt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
(23.12.2018) Wir waren im Streit mit unserer Vermieterin, da sie sich eigene Gesetze entwickelt und uns entsprechend unterdrückt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Kaller
Rechtsanwalt Jochen Kaller
Kaller, Brab & Voigt, Herzog-Max-Straße 16, 96047 Bamberg 6975.4861335238 km
Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Kaller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Strafbefehl
aus 6 Bewertungen Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt Er hat sich Zeit gelassen und mir zugehört. Ich würde ihn wieder als … (11.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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