1.734 Anwälte für Bußgeldbescheid | Seite 73

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Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn
Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn
Hagedorn Rechtsanwälte, Oststraße 14, 59269 Beckum 6698.9179546965 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Bußgeldbescheid
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar, Von-der-Recke-Str. 3, 58300 Wetter (Ruhr) 6678.8527871492 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Bußgeldbescheid
aus 51 Bewertungen Vielen Dank für die unbürokratische und kompetente Beratung sowie die zeitnahe Bearbeitung. (11.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Millich
sehr gut
Anwaltskanzlei Dillmann · Haab · Millich · Gaiser, Neuffener Str. 55, 72622 Nürtingen 6950.3939947554 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Millich ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Bußgeldbescheid
aus 14 Bewertungen Ein sehr sehr guter Anwalt Geht ins Detail hinterfragt, entwickelt eine Strategie. Ich würde mal sagen; Absolut die … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Holwitt
sehr gut
Rechtsanwältin Britta Holwitt
Kanzlei Britta Holwitt, Am Barkhauser Berge 8, 33813 Oerlinghausen 6726.1560075132 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Britta Holwitt ist Ihr Ansprechpartner für Bußgeldbescheid
aus 41 Bewertungen Nachdem ich in einer Verkehrsrechtssache meiner ersten, von meiner Rechtsschutzversicherung empfohlenen, Kanzlei das … (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Fuchs
sehr gut
Rechtsanwalt Timo Fuchs
Fachanwaltskanzlei am Fuchseck - Fachanwalt für Strafrecht - Fachanwalt für Verkehrsrecht, Marienstraße 2, 73479 Ellwangen (Jagst) 6980.7094362561 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Bußgeldbescheid steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Timo Fuchs gerne zur Verfügung
aus 125 Bewertungen Herr Fuchs hat meine Ansprüche gegenüber einer uneinsichtigen Dame, die meinem Auto einen Parkrempler versetzt hat, zu … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Göring
Rechtsanwältin Isabelle Göring
Unfried & Kollegen Anwaltskanzlei, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg 6922.9442754715 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Isabelle Göring bietet Rat und Unterstützung im Bereich Bußgeldbescheid
aus 5 Bewertungen Ich wurde von der Anwaltskanzlei Unfried & Kollegen nach einen Verkehrsunfall bestens vertreten. Gruß Frau Bohner (01.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bußgeldbescheid

Fragen und Antworten

  • Bußgeldbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bußgeldbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bußgeldbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Bußgeldbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bußgeldbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Einem Bußgeldbescheid geht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit voraus. Das im Bescheid durch die zuständige Behörde geforderte Bußgeld soll die Ordnungswidrigkeit sanktionieren und vor Wiederholungen abschrecken. Anders als beim Zwangsgeld ist beim Bußgeld daher ein Verschulden notwendig. Die Bußgeldhöhe lässt sich dabei in den vielen Fällen einem Bußgeldkatalog entnehmen. Der bekannteste ist der für Verstöße im Verkehr geltende Bußgeld- und Punktekatalog. Gerade bei einfachen Verstößen - etwa Falschparken im Parkverbot - wird in der Regel statt ein Bußgeldverfahren einzuleiten, zunächst nur eine Verwarnung erteilt. Anders als der Bußgeldbescheid enthält ein zur Verwarnung erteilter Strafzettel neben dem Verwarnungsgeld keine weiteren Gebühren. Die Ablehnung bzw. Nichtzahlung des Strafzettels durch den Betroffenen führt jedoch zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, das ein Bußgeldbescheid vorerst abschließt.

Bei schwereren Verstößen ergeht dagegen sofort ein Bußgeldbescheid. Dieser kann neben der Geldbuße und von ihrer Höhe abhängigen Gebühren der Verwaltung sowie Auslagen auch weitere Sanktionen wie ein Fahrverbot, etwa bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung durch zu schnelles Fahren oder einen unterschrittenen Sicherheitsabstand auf der Autobahn beinhalten. Das Fahrverbot ist von einem Führerscheinentzug zu unterscheiden, nach dem der Führerschein neu zu erwerben ist. Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt - wie auch die Anordnung einer MPU gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Führerscheinstelle und daher nicht zusammen mit einem Bußgeldbescheid. Noch schwerere Verkehrsverstöße - z. B. eine Unfallflucht nach einem Verkehrsunfall oder Fahren unter Alkohol ab bestimmten Promillewerten bzw. unter Einfluss von Drogen - unterliegen bereits dem Verkehrsstrafrecht und führen dazu, dass gegen den Beschuldigten direkt ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Nicht immer ist ein Bußgeldbescheid richtig. Unabhängig davon, ob der Bescheid rechtswidrig oder rechtmäßig erging, muss ein Betroffener gegen ihn Einspruch einlegen. Denn ohne diesen rechtzeitigen Widerspruch kann ein unrichtiger Bußgeldbescheid wie jeder Verwaltungsakt Rechtskraft erlangen und seine Zwangsvollstreckung drohen. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist der Bescheid nichtig. Eine unterbliebene Anhörung zum Vorwurf gehört jedoch nicht dazu. Aus diesem Grund muss ein Bußgeldbescheid auf mögliche Rechtsbehelfe und deren Fristen hinweisen. Die Frist für den Einspruch beträgt dabei zwei Wochen. Beim Vorwurf eines Straßenverkehrsdelikts kann ein Verkehrsanwalt bereits hier wichtige Weichen für das weitere Verfahren stellen. Er kann zudem die Frage einer eventuellen Verjährung klären, nach der ein Bußgeldbescheid nicht mehr vollstreckt werden kann. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt zwar beispielsweise drei Monate nach der Tat. Die Verjährung kann jedoch durch zahlreiche Umstände, etwa einer Vernehmung durch die Polizei oder einer anderen Ermittlungsbehörde, unterbrochen worden sein.

(GUE)

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