3.406 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 105

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Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Herlan
Rechtsanwalt Frank Herlan
Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen, Ernst-Friedrich-Straße 7, 76227 Karlsruhe 6873.4307261738 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Herlan bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
(15.01.2024) Herr Herlan hat uns sehr gut beraten als ein Autoverkäufer unser Fahrzeug nicht herausgeben wollte und auch unsere …
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Rechtsanwälte Thomsen & Thomsen, Asamring 6, 94060 Pocking 7211.5056136691 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Thomsen bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rainer Hildebrand
Rechtsanwalt Dr. Rainer Hildebrand
Dr. Rainer Hildebrand, Prinzenstr. 9, 44135 Dortmund 6676.4493532349 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Hildebrand gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt David Conrad
Rechtsanwalt David Conrad, Saalbahnhofstraße 4, 07743 Jena 6958.5656243272 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt David Conrad ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen Lieber Herr Conrad, ich bedanke mich bei Ihnen für ihr herausragendes Engagement in meinen WEG Streitigkeiten. Sie … (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Gabriele Witting
Rechtsanwältin Dr. Gabriele Witting
Kanzlei Gabriele Witting, Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5, 50672 Köln 6673.7174424349 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Witting
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Hoffmann
Anwaltskanzlei Hoffmann, Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin 6967.8969536664 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Georg Hoffmann
(02.03.2024) Herr Hoffmann war seriös und kurzfristig bereit, meinem Anliegen zu entsprechen. Nach vier Monaten konnte ich so meine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kuno Maier
MAIER Rechtsanwalt, Rankestr. 33, 10789 Berlin 6971.8462305008 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Kuno Maier ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Braeuer
Rechtsanwalt Clemens Braeuer
Rechtsanwaltskanzlei C. Braeuer, Fontanepromenade 2, 10967 Berlin 6976.832894416 km
Erfolg ist kein Zufall, sondern die Verbindung meiner fachlichen Kompetenz und meiner Leidenschaft, Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Clemens Braeuer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
(27.02.2024) Herr Braeuer hat sehr schnell auf eine Anfrage per Email reagiert und mich ausführlich, freundlich und kompetent am …
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Horstmann
Rechtsanwalt Georg Horstmann
Kanzlei Hottelmann & Horstmann, Renteistr. 20, 33602 Bielefeld 6714.6351761843 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Horstmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
(07.07.2023) Herr Ra. Hottelmann und Herr Ra.Horstmann: Gute und verständlich-begleitende Fachberatung und erdenkliche …
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Bartenbach
Rechtsanwältin Annette Bartenbach
Armatage & Bartenbach Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 16, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.5257579448 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Bartenbach bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Frau Bartenbach hat mir die Sicherheit gegeben, dass dass ich mit der /1000 stel. Erklärung im Recht bin. Jetzt kann … (03.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Krzykala
Rechtsanwältin Jessica Krzykala
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jessica Krzykala
aus 6 Bewertungen Was ich besonders gut fand, dass Frau Krzykala sich genügend Zeit genommen hat. Sie war immer zuverlässig und beratend … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc M. Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Marc M. Schneider
Schneider Rechtsanwälte, Scheidungsanwalt24.de, Bahnhofstr. 6, 86150 Augsburg 7062.8026263268 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Marc M. Schneider
aus 26 Bewertungen Zunächst bin ich von einer einvernehmlichen Scheidung ausgegangen. Meine Frau hielt sich jedoch nicht an Absprachen … (21.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Grab
sehr gut
Kanzlei Michael Grab, Talstr. 74, 68259 Mannheim 6850.4002059977 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Grab ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 14 Bewertungen Ist zwar 20. Jahre her und wohl noch der Anfang gewesen, aber manche Mandanten hat er nix verlangt, der Hr. Markus … (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Küsel
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Küsel
Herr Anwaltskanzlei Leipzig, Josephinenstr. 35, 04317 Leipzig 6984.2134640362 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Harald Küsel
aus 96 Bewertungen Herr RA Küsel betreut unser Hausverwaltungsunternehmen seit ca. 20 Jahren zu unserer Zufriedenheit und zur … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Ehmer
Rechtsanwältin Julia Ehmer
Kanzlei Ehmer, Fasaneriestrasse 14, 80636 München 7115.8553183841 km
Für jedes Problem gibt es eine Lösung!
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Julia Ehmer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 9 Bewertungen Fr. Julia Ehmer vertrat mich perfekt. Zuverlässig, transparent und fair. Ich kann sie absolut empfehlen! (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tevin Ron Pettis
Rechtsanwalt Tevin Ron Pettis
Rechtsanwälte Dittmer & Pettis, Schlachthofstr. 16, 34212 Melsungen 6823.0986202835 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tevin Ron Pettis – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrun Oertel
Rechtsanwältin Sigrun Oertel
Kanzlei Sigrun Oertel, Eichenlaubweg 29a, 75181 Pforzheim 6896.1694241164 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sigrun Oertel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen Frau Oertel ist eine sehr freundliche Frau, die mir alles sehr genau erklärt hat. Sie hat mir verschiedene … (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Schirmack
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Schirmack
Metzger Schirmack Breisch Rechtsanwälte, Wrangelstraße 10, 12165 Berlin 6973.5182295333 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Axel Schirmack
aus 21 Bewertungen Top Anwalt - ausführliche Beweisführung - gute Vorbereitung auf den Prozess. Alles in allem war ich sehr zufrieden. (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Rüdlin
Rechtsanwältin Beate Rüdlin
Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schwieberdinger Straße 56, 70435 Stuttgart 6926.9582767182 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Beate Rüdlin vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen Ich bin mit der Leistung sehr zufrieden. Fink Immobilien, Inh. Ernst Fink, Calw (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
Kanzlei Baumhäkel (Am Dom), Schöfferstraße 8, 55116 Mainz 6806.7101894911 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 14 Bewertungen Bis jetzt sehr zufrieden. (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. univ. Arsène Verny M.E.S.
sehr gut
Rechtsanwalt Prof. Dr. univ. Arsène Verny M.E.S.
VERNY & DAUSES Rechtsanwälte/Arbitrators, Bismarckallee 23, 14193 Berlin 6969.3739607575 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. univ. Arsène Verny M.E.S. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
aus 54 Bewertungen Ich bin mehr als zufrieden mit Herrn Verny. Sein anwaltliches wie auch menschliches Feingefühl haben dazu beigetragen, … (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Süß
Rechtsanwältin Gudrun Süß
Kanzlei Gudrun Süß, Hölderlinstr. 15, 76297 Stutensee 6869.9947056446 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gudrun Süß gerne zur Verfügung
(11.04.2019) Eine tolle Anwältin, die sich voll für ihre Mandanten einsetzt! Ich würde jederzeit wieder zu ihr gehen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Stemke
Rechtsanwalt Roland Stemke
Kanzlei Roland Stemke, Residenzplatz 33, 87435 Kempten (Allgäu) 7062.9514369987 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Roland Stemke
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Lutz
Rechtsanwalt Matthias Lutz, Filderhauptstraße 20, 70599 Stuttgart 6937.4867011393 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Lutz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.