3.382 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 106

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Wild
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Wild
Anwaltskanzlei Barbara Wild, Scheffelstr. 55, 78073 Bad Dürrheim 6931.3751859966 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Barbara Wild gerne zur Verfügung
aus 27 Bewertungen Ich war, und bin der Frau Wild, und ihrer Arbeit sehr zufrieden, kann Frau Wild nur weiter empfehlen. (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Herbert Hannappel
Rechtsanwalt Herbert Hannappel
Rechtsanwaltskanzlei Hannappel, Sonnenwall 45-47, 47051 Duisburg 6637.4162167214 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Herbert Hannappel gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen 100% (22.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Wallner
Rechtsanwältin Christina Wallner
Rechthaberei, Bahnhofstr. 12, 86150 Augsburg 7062.7636759262 km
Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Christina Wallner
aus 5 Bewertungen Nachdem ich Frau Wallner per E-Mail kontaktiert hatte wurde ich am gleichen Tag noch angerufen und konnte so mein … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Glaser
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Glaser
Kanzlei Markus Glaser, Aachener Str. 568, 50226 Frechen 6663.823312583 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Glaser ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 33 Bewertungen Ich habe bei Herr Markus Glaser schnellen Termin bekommen. Er hat sich bei unserer Beratung sehr viel Zeit genommen … (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Evers-Lüdeke
Rechtsanwältin Christiane Evers-Lüdeke
ELK Rechtsanwälte und Notarinnen Evers-Lüdeke & Knapp, Böckenhoffstraße 1, 46236 Bottrop 6642.6461317316 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christiane Evers-Lüdeke
(24.07.2023) Es liegt nun schon einige Jahre zurück. Sie hat mich durch die vielleicht schwierigste Zeit meines Lebens begleitet. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
Augustin & Krückel, Pausaer Strasse 115, 08525 Plauen 7014.6924240133 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
(29.06.2022) Ser gut.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Büto
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Büto
Rechtsanwalt Marco Büto, Wilhelmstraße 64, 65183 Wiesbaden 6800.2617956445 km
Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Marco Büto unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 78 Bewertungen Herr Büto hat mich in meiner Angelegenheit sehr professionell und erfolgreich unterstützt. Er war immer (auch … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Jürgen Schäfer
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Schäfer
c/o LEONES Rechtsanwälte, Bongardstraße 25, 44787 Bochum 6662.9196443735 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Sportrecht • Pferderecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Schäfer
(25.07.2021) Ich bin gut beraten worden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Yersin
Rechtsanwalt Marcus Yersin
Yersin Ruthe Rechtsanwälte, Hubertusallee 16, 14193 Berlin 6969.6111483689 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Yersin - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
(10.01.2023) Herr Yersin ist ganz positiv zugewandt, sehr freundlich und sehr genau in seinen Recherchen. Ich freue mich, dass es …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland H. Hofmann
Rechtsanwalt Roland H. Hofmann
Kanzlei Roland H. Hofmann, Gutenbergstr. 14, 76532 Baden-Baden 6869.9554745765 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland H. Hofmann bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Greiner
Rechtsanwältin Andrea Greiner
Kanzlei Andrea Greiner, Brüderstraße 6, 13595 Berlin 6962.5422191858 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Andrea Greiner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
(21.06.2018) Meine Anfrage wurde sofort zur Kenntnis genommen und sehr schnell bearbeitet. Die Frau Greiner ist sehr kompetent und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Rath
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Rath
Rechtsanwalt Rath, Rebstöcker Str. 16, 60326 Frankfurt am Main 6823.5575295175 km
Persönliche, kompetente und individuell zugeschnittene Beratung im Gewerblichen Rechtsschutz, bei Scheidungen, sowie im Miet- und Verkehrsrecht.
Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Rath
aus 129 Bewertungen Herr Rath hat sich bei meinem Abstandsvergehen von Beginn an: 1. Freundlich: In der Korrespondenz als sehr freundlich, … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Westphal
Rechtsanwalt Thilo Westphal
Rechtsanwälte Schnuhr & Westphal, Vor dem Bardowicker Tore 6 a, 21339 Lüneburg 6759.9947029099 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Thilo Westphal unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
(13.04.2022) War eigentlich alles positiv. Meine Fragen wurden gut beantwortet.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Biernath
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Biernath
Waniek & Biernath PartG mbB Rechtsanwälte | Fachanwälte, Eichelstr. 16, 51429 Bergisch Gladbach 6686.0914299543 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Reiserecht • Erbrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Biernath
aus 207 Bewertungen Herr RA Biernath hat uns bei einer Vertragsrechtsangelegenheit schnell, effizient und wirklich unkompliziert beraten … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Hessenberger
Rechtsanwaltskanzlei Bettina G. Hessenberger, Kraillinger Weg 6, 82061 Neuried 7114.9758052552 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Bettina Hessenberger
(22.06.2021) Frau Hessenberger hat mich bestens vertreten im Reiserecht und in einet Kfz-Angelegenheit.Alles mit best möglichen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Wülfrath
Rechtsanwältin Christiane Wülfrath
Kanzlei Christiane Wülfrath, Haarenufer 13, 26122 Oldenburg (Oldenburg) 6636.4261673718 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Christiane Wülfrath vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Schmidt
Anwaltskanzlei Dr. Prutsch & Schmidt, Aachener Str. 370, 50933 Köln 6671.6402104452 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Schmidt im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Herr Schmidt ist sehr kompetent und hilfsbereit. Er berät umfassend, indem er über alle denkbaren Konsequenzen … (09.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schreier
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Schreier
Rechtsanwaltskanzlei Schreier & Kollegen, Schäferstraße 61, 01067 Dresden 7078.2752315546 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Schreier gerne zur Verfügung
aus 50 Bewertungen professionelle Abwicklung, gute und regelmäßige Info über den Stand der Verhandlung! Fühlte mich sehr gut Vertreten! (14.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Seel
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Seel
Athena Law & Strategy, Rue Lesbroussart 45, 1050 Brüssel, Belgien 6519.0204289559 km
Immobilienrecht. Für Deutschsprachige. In Belgien.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Johannes Seel
aus 30 Bewertungen Sehr kompetent, hilfsbereit, sympathisch und unkompliziert. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Steinle
Rechtsanwalt Tino Steinle
Gutting Steuerberater & Rechtsanwälte, Händelweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen 6858.9002102118 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tino Steinle
(18.04.2024) Herr Steinle ,ist ein sehr kompetenter, freundlicher und zuverlässiger Rechtsanwalt. In alle unseren Anliegen wurde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Hölter
Rechtsanwalt Ulf Hölter
Anwaltskanzlei Ulf Hölter, Parkstr. 3, 18119 Rostock 6805.8125634016 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Steuerrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ulf Hölter für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfram Jesse
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfram Jesse
Bayer Jesse Jakubaschk Rechtsanwälte, Lützenkirchener Str. 316, 51381 Leverkusen 6673.7612786958 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfram Jesse – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
aus 44 Bewertungen Herr Jesse hat mir in einem Verkehrs Strafverfahren so geholfen, die Aussicht war wirklich nicht gut, er hat es … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Maß
Rechtsanwalt Christian Maß
Maß & Maß Rechtsanwälte, Herzogsfreudenweg 3a, 53125 Bonn 6695.5933454478 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Christian Maß
aus 6 Bewertungen Schneller Rückruf, zielgerichtete Beratung (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Willy Marquardt
sehr gut
Rechtsanwalt Willy Marquardt
Rechtsanwälte Christiane & Willy Marquardt, Georg-Schäfer-Str. 17, 97500 Ebelsbach 6956.4864305278 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Willy Marquardt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 214 Bewertungen Sehr gute Beratung fachmännisch und kompetent und freundlich. Auch die Sekretärin /Sekretär . Kann man weiter … (25.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.