3.406 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 104

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Filippi
Rechtsanwalt Ingo Filippi
Kanzlei Ingo Filippi, Badstrasse 9, 70372 Stuttgart 6931.9602047448 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ingo Filippi gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen ich möchte Sie informieren, dass ich selbst eine – Strafanzeige wegen Betrug – geschrieben und an Staatsanwaltschaft … (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lothar W. Walter
Kanzlei Lothar W. Walter, Türkenstr. 24, 13349 Berlin 6969.7179461533 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Lothar W. Walter
aus 7 Bewertungen Herr Walter ist der Beste Anwalt, Kompetent, freundlich und nimmt sich Zeit für alle. (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Walter
Rechtsanwalt Thomas Walter
Rechtsanwaltskanzlei Walter & Arnstein, Ketschendorfer Straße 4, 96450 Coburg 6958.9584018215 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thomas Walter für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
(30.10.2023) Herr RA Walter ist für seine Mandanten sehr engagiert und setzt sich für die Interessen dieser ein. Ich kann Herrn RA …
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Spork
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Spork
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Spork
aus 24 Bewertungen Fr. Spork hat mich von Anfang an fachlich sehr gut beraten und wir haben das gewünschte Ergebnis erzielt. Sie hört … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Jiří Janoušek
Rechtsanwalt JUDr. Jiří Janoušek
AK Janoušek - JUDr. Jiří Janoušek, advokát, Badeniho 291/3, Prag 160 00, Tschechien 7176.8243512858 km
Wir sind Ihre Partner für Rechtsfragen in der Tschechischen Republik und in Deutschland!
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt JUDr. Jiří Janoušek ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
(08.04.2024) Eine tschechische Anwaltskanzlei, die mit der Präzision einer deutschen Kanzlei das tschechische Recht anwendet, und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Röhr
Rechtsanwalt Christoph Röhr, Hauptstraße 138, 33647 Bielefeld 6714.4248238727 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Röhr - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Schneider, Wilhelmstr. 15, 71638 Ludwigsburg 6925.1651537868 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schneider gerne zur Verfügung
aus 38 Bewertungen Herr Schneider hat sich gekämpft und wir haben gewonnen. Der Arbeitgeber schuldete mir Geld und ich bekam noch … (28.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Haußmann
Rechtsanwältin Ines Haußmann
Rechtsanwaltskanzlei Ines Haußmann, Bötzower Platz 1, 16515 Oranienburg 6951.7751586177 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Haußmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 9 Bewertungen Frau Haussmann hat nach über drei Jahren meinen Fall trotz Ermittlungspannen der Polizei und StA erfolgreich für mich … (17.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Martin Licht
Rechtsanwalt Uwe Martin Licht
Rechtsanwaltskanzlei Licht, Schiede 32, 65549 Limburg an der Lahn 6772.6281288709 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Uwe Martin Licht
(15.08.2023) Herr Rechtsanwalt Uwe Martin Licht hat die Papierlage begutachtet und hat eine detailierte Aufzählung an die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Radlbeck
Rechtsanwalt Steffen Radlbeck
Kanzlei Steffen Radlbeck, Albrechtstr. 12, 12167 Berlin 6974.0647628846 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Steffen Radlbeck
aus 8 Bewertungen Herr Radlbeck ist ein hervorragender Rechtsanwalt, der gut zuhören kann und relevante Fragen stellt. Vor allen Dingen … (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Üretmen, Königstr. 56, 33098 Paderborn 6743.5894787404 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Neslihan Üretmen LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 41 Bewertungen Frau Üretmen hat uns als Unterbevollmächtigte hier vor Ort in Paderborn gegen unsere ehemaligen Vermieter in einer … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Höhn
Höhn & Höhn – Rechtsanwälte, Boulevard Vitosha 68, 1463 Sofia, Bulgarien 8215.8520394766 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Torsten Höhn
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Reimann
sehr gut
Kanzlei Dirk Reimann, Rostocker Str. 6, 24568 Kaltenkirchen 6703.4758383766 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Reimann gerne zur Verfügung
aus 63 Bewertungen Leider war es das falsche Fachgebiet. Ich wurde umgehend zurück gerufen. Sehr freundlich Lg (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Meinfeld
sehr gut
Kanzlei Meinfeld.de, Richard-Lattorf-Straße 8, 30453 Hannover 6762.9599745495 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Carsten Meinfeld gerne zur Verfügung
aus 76 Bewertungen Guter Anwalt im Verkehrsrecht. Verständlich alles erklärt. Aucg gleich die möglichen Kosten angesprochen. Top. (27.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Lüders
Lüders - Rechtsanwälte, Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund 6677.7637202448 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Lüders
(29.01.2018) Nach Kündigung meiner Wohnung im letzten Sommer, begann ein Streit mit meinem damaligen Vermieter, der mir mit …
Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Pertschy
Rechtsanwältin Rita Pertschy
Kanzlei Rita Pertschy, Hauptstr. 25, 77723 Gengenbach 6877.6787904654 km
Ich stehe für schnelle und zielorientierte Fallbearbeitung Ihre Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Rita Pertschy ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
(26.01.2021) Sehr schnelle Terminvereinbarung Sehr gute Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Spilling
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Spilling
Kanzlei Hans-Jürgen Spilling, Oeggstr. 2, 97070 Würzburg 6921.5894901821 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Spilling im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Sollten wir mal wieder einen Anwalt benötigen, würden wir immer zu Rechtsanwalt Dr. Spilling gehen. Diese Kanzlei ist … (27.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Sutor
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Sutor
Korte & Partner PartG mbB, Paulusstraße 24a, 45657 Recklinghausen 6654.7988289528 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialversicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Andreas Sutor
aus 13 Bewertungen Herr Sutor ist ein sehr kompetenter Anwalt ! Sehr gute professionelle Beratung. Nur zu empfehlen! Sie nehmen sich … (06.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Alexandra Loock-Nester
Rechtsanwältin Dr. Alexandra Loock-Nester
Kanzlei Alexandra Loock-Nester, Sybelstr. 40, 10629 Berlin 6969.8551457108 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Alexandra Loock-Nester
Profil-Bild Rechtsanwalt Vural Aslan
Rechtsanwalt Vural Aslan
Aslan & Kotz Rechtsanwälte am Weißen Turm PartG mbB, Ludwigstr. 67, 90402 Nürnberg 7011.3161268244 km
Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Vural Aslan ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Rehthaler
Rechtsanwältin Stephanie Rehthaler
Rechtsanwälte Hollmayr – Perl & Kollegen, Michael-Fischer-Platz 6/ll, 94469 Deggendorf 7164.6498432391 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Rehthaler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
(09.12.2022) Sehr nett freundlichen Beratung. Nur zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt André Knapheide
sehr gut
Rechtsanwalt André Knapheide
Kanzlei BBR Brinkschröder, Braksiek GbR, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück 6671.7956680725 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt André Knapheide
aus 57 Bewertungen Herr Knapheide ist ein sehr kompetenter Anwalt, der das Beste für seine Mandanten herausholt. Sehr zu empfehlen. (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirco Bunzel
sehr gut
Rechtsanwalt Mirco Bunzel
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mirco Bunzel
aus 97 Bewertungen Herr RA Bunzel hat uns in einem Rechtsstreit über acht Jahre und einem Dutzend einzelner Verfahren hochprofessionell … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Weber
Rechtsanwalt Gerd Weber
Bürogemeinschaft Eschenbächer, Ellwanger u. Jung, Otto-Beck-Str. 28, 68165 Mannheim 6848.265854366 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Gerd Weber gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.